2011
-
2011
Umweltverträglichkeitsprüfung
Der Rechnungshof kritisierte, dass das UVP-Verfahren die gesetzliche Verfahrensdauer von zwölf Monaten bis zum Ende seiner Prüfung an Ort und Stelle um 24 Monate überschritten hatte.
36.2 Der RH stellte kritisch fest, dass die gesetzlich vorgegebene Verfahrensdauer von zwölf Monaten bis zum Ende der Gebarungsüberprüfung an Ort und Stelle um 24 Monate überschritten worden war.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
2011
Projekt und Bundesstraßengesetz
Die Novelle BGBl. I Nr. 62/2011 wurde als Regierungsvorlage (1204 d.B. XXIV. GP) beschlossen, deren Hauptzweck die Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/96/EG zum Sicherheitsmanagement war; die Kürzung der A 26 war ein Teil dieser Sammelnovelle.
62. Bundesgesetz: Änderung des Bundesstraßengesetzes 1971 (NR: GP XXIV RV 1204 AB 1307 S. 112. BR: AB 8529 S. 799.) [CELEX-Nr.: 32008L0096] / Vorblatt: „Die gegenständliche Novelle dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/96/EG in nationales Recht.“
BGBl. I Nr. 62/2011, Änderung des Bundesstraßengesetzes 1971
-
2011
Projekt und Bundesstraßengesetz
Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage 1204 d.B. (XXIV. GP) nennen als Gegenstand den Entfall der A 26 von Knoten Linz/Urfahr (A 7) bis Linz/Urfahr (B 127) und begründen ihn damit, dass diesen Straßenteilen nach Evaluierung aller großen Bundesstraßenprojekte nicht jene Bedeutung zukomme, die eine Verwirklichung als Bundesstraße nötig mache.
Zu Z 12 bis 17 (Änderungen der Verzeichnisse 1 und 2): Gegenstand dieser Verzeichnisänderungen ist der Entfall der - A 26 von Knoten Linz/Urfahr (A 7) bis Linz/Urfahr (B 127); ... Im Zuge der Evaluierung aller großen Bundesstraßenprojekte hat sich herausgestellt, dass den zuvor angeführten Straßenteilen nicht jene Bedeutung zukommt, die eine Verwirklichung als Bundesstraße nötig macht.
1204 der Beilagen XXIV. GP, Regierungsvorlage, Vorblatt und Erläuterungen
-
2011
Projekt und Bundesstraßengesetz
In den Erläuterungen zur RV 1204 d.B. (2011) ist die A 26 „Kn Linz-Humelhof – Kn Urfahr“ mit einer Länge von 8 km in der Liste der bestehenden bzw. geplanten Bundesstraßen geführt, die nicht Teil des TEN-Netzes sind.
A 26 Kn Linz-Humelhof – Kn Urfahr 8
1204 der Beilagen XXIV. GP, Regierungsvorlage, Vorblatt und Erläuterungen
-
2011
Projekt und Bundesstraßengesetz
Das BMVIT legte gegenüber dem Rechnungshof Wert darauf, dass es kein Netzelement „A 26 Nord“ gebe und die Novelle 2011 keine Herausnahme, sondern eine kleinräumige Verkürzung des Netzelements „A 26 Linzer Autobahn“ sei.
21.3 (1) Laut Stellungnahme des BMVIT seien in den Verzeichnissen zum BStG 1971 keine Straßenprojekte enthalten, sondern Elemente des hochrangigen Straßennetzes. Es gebe daher auch kein Netzelement „A 26 Nord“, weshalb dieses Netzelement auch nicht aus dem BStG 1971 „entfernt“ werden könne. Vielmehr handle es sich um eine kleinräumige Änderung in Form einer Verkürzung des Netzelements „A 26 Linzer Autobahn“. Auch der Begriff „Herausnahme“ sei irreführend ...
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
2011
Projekt und Bundesstraßengesetz
Die ASFINAG begründet heute auf ihrer Projektseite den Wegfall des Nordteils mit der Wirtschafts- und Finanzkrise 2007; ursprünglich sei geplant gewesen, die A 26 mit der A 7 in Urfahr zu verbinden.
Warum führt der A 26 Tunnel nicht zur A 7 Anschlussstelle Urfahr? Ursprünglich war es geplant, die A 26 mit der A 7 in Urfahr zu verbinden. Jedoch wurde der Nordteil als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise 2007 aus dem Bundesstraßengesetz gestrichen.
ASFINAG Projektseite A 26 Linzer Autobahn Knoten Linz Hummelhof (A 7) - Anschlussstelle Donau Nord
-
2011
Projekt und Bundesstraßengesetz
Der Rechnungshof beurteilte, dass die A 26 durch den Wegfall des Nordabschnitts ihre Funktion als Bestandteil des hochrangigen Bundesstraßennetzes verlor und nur noch einen Zubringer vorrangig für den Pendlerverkehr aus dem nordwestlichen Mühlviertel darstellt; aus fachlicher Sicht wäre sie deshalb nicht mehr der ASFINAG zuzurechnen gewesen.
Die A 26 Süd stellt daher lediglich einen Zubringer zum hochrangigen Netz dar, der jedoch vorrangig dem Pendlerverkehr aus dem nordwestlichen Mühlviertel sowie der Entlastung des innerstädtischen Straßennetzes der Landeshauptstadt Linz dient. Da die A 26 durch den Entfall des Abschnitts Nord ihre Funktion als Bestandteil des hochrangigen Bundesstraßennetzes verlor, wäre sie demzufolge aus fachlicher Sicht nicht mehr dem Zuständigkeitsbereich der ASFINAG — und damit nicht ihrer Finanzierungsverantwortung — zuzurechnen gewesen (TZ 9).
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
2011
Projekt und Bundesstraßengesetz
Der Rechnungshof stellte fest, dass die Nichtverwirklichung des Nordteils nur geringe Einsparungen bei der A 26 Süd bewirkt: Planungsoptimierungen nach Wegfall der A 26 Nord brachten rd. 15,6 Mio. EUR, während die längere Laufzeit bis 2029 die Gesamtkosten um mindestens rd. 117,7 Mio. EUR (rd. 22 %) erhöhte.
bewirkten durch die wesentlich längere Projektlaufzeit bis 2029 eine Steigerung der Gesamtkosten um zumindest rd. 117,7 Mill. EUR (rd. 22 %), wobei insbesondere der hohe Anteil der Preisgleitung hervorzuheben war; – hingegen konnten mit den durch den Wegfall der A 26 Nord ermöglichten Planungsoptimierungen für die A 26 Süd mit 15,6 Mill. EUR nur relativ geringe Einsparungen erzielt werden;
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
2011
Projekt und Bundesstraßengesetz
Die Zuschüsse von Land OÖ (10 %) und Stadt Linz (5 %) aus der Finanzierungsvereinbarung 2011 beziehen sich laut BMVIT auf die Gesamtprojektkosten der A 26 über alle drei Etappen.
Ja. Die in der Finanzierungsvereinbarung aus dem Jahr 2011 genannten Zuschüsse des Landes OÖ (10 %) und der Stadt Linz (5 %) beziehen sich auf die Gesamtprojektkosten der A 26.
-
2011
Bau und Zeitpläne
Laut Rechnungshof (Reihe Bund 2012/10) sah der Zeitplan nach der Realisierungs- und Finanzierungsvereinbarung 2011 für den 1. Abschnitt (Donaubrücke mit Anschlussstellen Nord B 127 und Süd B 129) Baubeginn 2015 und Verkehrsfreigabe 2018 vor.
(4) Die Realisierungsvereinbarung wurde am 9. September 2011, die Finanzierungsvereinbarung am 7. Dezember 2011 abgeschlossen. (5) Für die Umsetzung der drei Abschnitte war über einen Zeitraum von 15 Jahren folgender Zeitplan vorgesehen: 1. Abschnitt: Donaubrücke mit den Anschlussstellen Nord (B 127) und Süd (B 129): geplanter Baubeginn: 2015 geplante Verkehrsfreigabe: 2018
Rechnungshof, Bericht Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
2011
Bau und Zeitpläne
Laut Rechnungshof (Reihe Bund 2012/10) war für den 2. Abschnitt (Tunnel Freinberg, Bahnhofsknoten, Unterflurtrasse Waldegg) Baubeginn 2018 und Verkehrsfreigabe 2024, für den 3. Abschnitt (Westbrücke, Anschluss A 7) Baubeginn 2027 und Verkehrsfreigabe 2029 vorgesehen, über einen Zeitraum von 15 Jahren.
Für die Umsetzung der drei Abschnitte war über einen Zeitraum von 15 Jahren folgender Zeitplan vorgesehen: ... 2. Abschnitt: Tunnel Freinberg mit Bahnhofsknoten und Unterflurtrasse Waldegg: geplanter Baubeginn: 2018 geplante Verkehrsfreigabe: 2024 3. Abschnitt: Westbrücke mit Anschluss an die A 7 beim Knoten Hummelhof: geplanter Baubeginn: 2027 geplante Verkehrsfreigabe: 2029
Rechnungshof, Bericht Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Die Realisierungsvereinbarung sieht vor, dass über Realisierung und Finanzierung neu verhandelt wird, wenn sich Baubeginn, Realisierung oder Finanzierungsrahmen ändern, etwa infolge erheblicher Überschreitung der Kostenschätzung in der Planung.
Die Vertragsparteien kommen dahingehend überein, dass über die Projektrealisierung und -finanzierung neu verhandelt wird, wenn sich Baubeginn, Realisierung oder die Rahmenbedingungen für die Finanzierung des Vorhabens ändern, etwa infolge einer erheblichen Überschreitung der Kostenschätzung in der Planung oder bedingt durch erhebliche Rückgänge bei den Einnahmen infolge einer Wirtschaftskrise.
-
2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Die Realisierungsvereinbarung ist für das Land von Landeshauptmann Josef Pühringer, für den Bund von Bundesministerin Doris Bures und für die Stadt von Bürgermeister Franz Dobusch gezeichnet.
Fürdas Land Oberösten-eich ... Für den Bund ... Landeshauptmann Josef Pühringer ... Bundesministerin Doris Bures ... Für die Stadt Linz ... Bürgermeister Franz Dobusch ... Vorstandsdirektofljklaus Schiertiackl ... Llnz, am 2011
-
2011
EU-Recht und Strategische Prüfung
Die Streichung des A-26-Nordteils war Teil der Regierungsvorlage 1204 d.B. (XXIV. GP); die Erläuterungen begründen den Entfall der A 26 von Knoten Linz/Urfahr (A 7) bis Linz/Urfahr (B 127) mit Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach der Evaluierung aller großen Bundesstraßenprojekte.
Gegenstand dieser Verzeichnisänderungen ist der Entfall der - A 26 von Knoten Linz/Urfahr (A 7) bis Linz/Urfahr (B 127); ... Im Zuge der Evaluierung aller großen Bundesstraßenprojekte hat sich herausgestellt, dass den zuvor angeführten Straßenteilen nicht jene Bedeutung zukommt, die eine Verwirklichung als Bundesstraße nötig macht. Im Zeichen der gebotenen Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden diese Straßenteile aus den Bundesstraßenverzeichnissen genommen.
1204 d.B. XXIV. GP, Regierungsvorlage Änderung des Bundesstraßengesetzes 1971, Erläuterungen
-
2011
EU-Recht und Strategische Prüfung
Laut Rechnungshof begründete das BMVIT den Verzicht auf eine Strategische Prüfung damit, dass Linz nicht in Gemeindebezirke im Sinn von § 3 Abs. 3 Z 4 SP-V-Gesetz gegliedert sei und die Änderung ausschließlich innerhalb des Stadtgebiets erfolge.
Für die Änderung der Beschreibung des Streckenverlaufs der A 26 im Verzeichnis 1 des BStG 1971 wurde keine Strategische Prüfung durchgeführt. Das BMVIT begründete dies damit, dass die Landeshauptstadt Linz nicht in Gemeindebezirke gemäß § 3 Abs. 3 Z 4 SP–V–Gesetz untergliedert sei und die Änderung des Streckenverlaufs ausschließlich innerhalb des Stadtgebietes erfolge.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
2011
EU-Recht und Strategische Prüfung
Laut OÖNachrichten vom 29. Juni 2013 brachte Gabriela Moser 2011 eine Beschwerde in Brüssel ein, nachdem der Westring aus Spargründen auf die Variante ohne Nordteil reduziert worden war.
Von Robert Stammler, 29. Juni 2013 [...] Die Westring-Gegnerin und Grünen-Abgeordnete Gabi Moser brachte 2011 eine Beschwerde in Brüssel ein, als der Westring aus Spargründen abgespeckt und die Variante mit dem Nordring fallengelassen wurde.
OÖNachrichten, Robert Stammler: A26: Blauer Brief aus Brüssel
-
2011
EU-Recht und Strategische Prüfung
Die Regierungsvorlage zur BStG-Novelle 2011 führte die A 26 (Kn Linz-Hummelhof – Kn Urfahr, rund 8 km) in der Liste der Bundesstraßen, die nicht Teil des transeuropäischen Straßennetzes (TEN) nach Entscheidung Nr. 1692/96/EG sind; die A 7 Kn Linz – ASt Unterweitersdorf (27 km) und die S 10 wurden als TEN-Strecken geführt.
Folgende bestehenden bzw. geplanten Bundesstraßen sind demnach nicht Teil des TEN-Netzes: ... A 26 Kn Linz-Humelhof – Kn Urfahr 8 ... A 7 Kn Linz – ASt Unterweitersdorf 27 ... S 10 ASt Unterweitersdorf – Staatsgrenze Wullowitz A/CZ 37
1204 d.B. XXIV. GP, Regierungsvorlage BStG-Novelle 2011, Erläuterungen zu § 5 Abs. 1
-
2011
Natur und Stadtgrün
Laut UVP-Bescheid wurde bei der Variantenprüfung 2011 festgestellt, dass eine Verschiebung der Trasse nach Westen zu einem Eingriff in das Naturschutzgebiet Urfahrwänd führen würde.
Auf Basis dieser Unterlagen sei 2011 nochmals festgestellt worden, ... Dabei sei erkannt worden, dass eine Verschiebung nach Westen zu einem Eingriff in das Naturschutzgebiet Urfahrerwänd führen würde
-
2011
Kosten
Laut Stellungnahme der ASFINAG im RH-Bericht hätte die Realisierung des Nordteils rund 400 Mio. Euro (bei Umsetzung ab 2030) gekostet; Verkehrsministerin Bures sagte 2013, durch die Herausnahme des Nordteils seien die Projektkosten um 400 Mio. Euro gesenkt worden.
23.3 Laut Stellungnahme der ASFINAG würden die Kosten einer Realisierung des Nordteils (rd. 400 Mill. EUR bei einer Umsetzung ab 2030) in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum generierbaren verkehrlichen Zusatznutzen stehen. || PK0401/14.05.2013: Durch die Herausnahme des Teilstücks Nord aus dem Bundesstraßengesetz sei es gelungen, die Kosten für das Projekt um 400 Mio. € zu senken.
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
2011
Kosten
In den von der ASFINAG ausgewiesenen Gesamtschätzkosten (645,8 Mio. Euro, 2011) waren die Finanzierungskosten nicht enthalten.
(3) In den ausgewiesenen Gesamtschätzkosten waren die Finanzierungskosten nicht enthalten. Dies wäre nach Angabe der ASFINAG auch nicht möglich gewesen, weil sich die Finanzierungen der ASFINAG nach dem kumulierten Finanzbedarf für alle ASFINAG–Projekte für die jeweilige Planperiode richten.
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
2011
Kosten
Laut Finanzierungsvereinbarung (Entwurf 2011) zahlen Land OÖ 10 Prozent und Stadt Linz 5 Prozent der Gesamtprojektkosten als nicht umsatzsteuerbare Zuschüsse, berechnet auf Basis der tatsächlichen Gesamtkosten; eine betragliche Obergrenze ist im Text nicht vorgesehen.
Das Land leistet einen nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss in der Höhe von 10 % der Gesamtprojektkosten. Die Stadt leistet einen nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss in der Höhe von 5 % der Gesamtprojektkosten. Grundlage der Berechnung der Zuschüsse des Landes und der Stadt sind jedenfalls die tatsächlichen Gesamtkosten des PROJEKTES.
-
2011
Kosten
Die Finanzierungsvereinbarung (Entwurf 2011) verpflichtet die ASFINAG, Land und Stadt bei Kostenabweichungen von mindestens 10 Prozent zu informieren; ohne Einvernehmen werden Mehrkosten nach dem Schlüssel 85/10/5 aufgeteilt.
Die ASFINAG wird das Land und die Stadt über erhebliche Abweichungen (mindestens 10%) der Kosten des PROJEKTES gegenüber den in Pkt. 3.1. angeführten Kosten sowohl in der Planungs- als auch in der Errichtungsphase unverzüglich, jedenfalls im Rahmen der Steuerungsgruppe, informieren. Diesfalls hat die ASFINAG mit dem Land und der Stadt das Einvernehmen über die weitere Vorgangsweise herzustellen. Können die Vertragsparteien kein Einvernehmen erzielen, so erfolgt eine Aufteilung der anfallenden Mehrkosten zwischen den Vertragsparteien entsprechend dem vereinbarten Kostenteilungsschlüssel (ASFINAG 85%, Land 10%, Stadt 5%).
-
2011
Kosten
Laut Finanzierungsvereinbarung (Entwurf 2011) dürfen die Vertragsparteien von der weiteren Umsetzung Abstand nehmen, wenn Schätzungen in der Planungsphase Kostenüberschreitungen von mehr als 10 Prozent ergeben; die Klausel bezieht sich ausdrücklich auf die Planungsphase.
Sofern Schätzungen im Laufe der Planungsphase für das PROJEKT Kostenüberschreitungen von mehr als 10% ergeben, sind die Vertragsparteien berechtigt, von der weiteren Umsetzung des PROJEKTES Abstand zu nehmen.
-
2011
Kosten
Laut Finanzierungsvereinbarung (Entwurf 2011) übernehmen Land und Stadt die allenfalls dauerhafte Erhaltung von behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen am sekundären Netz (etwa Rückbau, Lärmschutz) zur Gänze auf eigene Kosten.
Im Falle der Vorschreibung von Maßnahmen am sekundären Netz (wie z.B. Rückbau, Lärmschutz, etc.) verpflichten sich das Land und die Stadt, die allenfalls dauerhafte Erhaltung derselben zur Gänze auf ihre Kosten zu übernehmen.
-
2011
Öffentlicher Verkehr und Alternativen
Laut Verkehrsministerium (2011) wurde die Linzer City-S-Bahn wegen der Diskussion über das Projekt 'Regioliner' nicht weiterverfolgt und nicht mehr in den ÖBB-Rahmenplan 2011–2016 aufgenommen; zuvor waren nur Planungen, kein Bauprojekt enthalten.
Bis zum Rahmenplan 2009 - 2014 waren im jeweiligen Rahmenplan lediglich die Planungen für die Linzer City-S-Bahn enthalten, ein Bauprojekt selbst war nicht in der jeweiligen Rahmenplanperiode enthalten. ... wurde das Projekt City-S-Bahn nicht weiter verfolgt und konsequenterweise nicht mehr in den Rahmenplan 2011 - 2016 aufgenommen.
-
2011
Hintergrund
Die Realisierungsvereinbarung hält wörtlich fest, dass der Nordteil durch Urfahr bis zur A 7 'nicht als Bundesstraße realisiert' wird; eine Errichtung in anderer Form schließt der Text nicht ausdrücklich aus.
d) Der Nordteil der Autobahn durch Urfahr bis an die A 7 Mühlkreisautobahn wird nicht als Bundesstraße realisiert. Eine BStG- Novelle, mit der dieser Abschnitt aus dem Verzeichnis 1, Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) herausgenommen wurde, wurde bereits vom Nationalrat verabschiedet
-
2011
Hintergrund
Laut Realisierungsvereinbarung wollten die Vertragsparteien den Baubeginn der ersten Bauetappe 2015 und der zweiten Bauetappe 2017/2018 sicherstellen.
3. Die Vertragsparteien werden alle in ihrem Einflussbereich liegenden Möglichkeiten ausschöpfen, um einen Baubeginn der ersten Bauetappe 2015 und zweiten Bauetappe in Abhängigkeit der Fertigstellung der Bauetappe 1 mit Baubeginn 2017/2018 sicherzustellen.
Oö. Landtag, Beilage 510/2011, Subbeilage: Vereinbarung über die Realisierung des Projektes A 26
-
2011
Hintergrund
Die Realisierungsvereinbarung enthält eine Neuverhandlungsklausel für den Fall, dass sich Baubeginn, Realisierung oder Finanzierungsrahmen ändern, etwa bei erheblicher Überschreitung der Kostenschätzung.
Die Vertragsparteien kommen dahingehend überein, dass über die Projektrealisierung und -finanzierung neu verhandelt wird, wenn sich Baubeginn, Realisierung oder die Rahmenbedingungen für die Finanzierung des Vorhabens ändern, etwa infolge einer erheblichen Überschreitung der Kostenschätzung in der Planung oder bedingt durch erhebliche Rückgänge bei den Einnahmen infolge einer Wirtschaftskrise.
Oö. Landtag, Beilage 510/2011, Subbeilage: Vereinbarung über die Realisierung des Projektes A 26
-
2011
Hintergrund
In den Erläuterungen (Vorblatt) zur Regierungsvorlage der BStG-Novelle 2011 heißt es zur Klimaverträglichkeit, das Regelungsvorhaben sei nicht klimarelevant.
Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit: Das Regelungsvorhaben ist nicht klimarelevant.
1204 d.B. XXIV. GP, Regierungsvorlage BStG-Novelle 2011, Vorblatt und Erläuterungen
-
2011
Hintergrund
Laut Rechnungshof verliert die A 26 Süd durch den Entfall des Nordteils ihre Funktion im hochrangigen Netz und wäre aus fachlicher Sicht nicht mehr der Zuständigkeit und Finanzierungsverantwortung der ASFINAG zuzurechnen gewesen.
Da die A 26 durch den Entfall des Abschnitts Nord ihre Funktion als Bestandteil des hochrangigen Bundesstraßennetzes verlor, wäre sie demzufolge aus fachlicher Sicht nicht mehr dem Zuständigkeitsbereich der ASFINAG — und damit nicht ihrer Finanzierungsverantwortung — zuzurechnen gewesen
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
2011
Hintergrund
Laut Programm nach § 9a IG-L (2011) treten NO2-Grenzwertüberschreitungen entlang der A 1 und A 7 in Linz und Umgebung sowie in der Linzer Innenstadt auf, verursacht in erster Linie durch den Straßenverkehr.
Bei Stickstoffdioxid treten Grenzwertüberschreitungen entlang der stark befahrenen Abschnitte der Autobahnen A1 und A7 in Linz und Umgebung sowie im Innenstadtbereich von Linz auf. Verursacher ist in erster Linie der Straßenverkehr.
-
2011
Hintergrund
Der Rechnungshof stellte fest, dass die gesetzliche UVP-Verfahrensdauer von zwölf Monaten bei der A 26 bis zum Ende seiner Prüfung um 24 Monate überschritten war. Ursache war das Wechselspiel unterschiedlicher Sichtweisen und der damit verbundene Verbesserungsbedarf.
Der RH stellte kritisch fest, dass die gesetzlich vorgegebene Verfahrensdauer von zwölf Monaten bis zum Ende der Gebarungsüberprüfung an Ort und Stelle um 24 Monate überschritten worden war. Dies war auf das zeitaufwendige Wechselspiel unterschiedlicher Sichtweisen und Einschätzungen der Beteiligten und den damit verbundenen Verbesserungsbedarf zurückzuführen.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
2011
Politik und Abstimmungen
Die Regierungsvorlage Beilage 510/2011 bezifferte die Gesamtkosten der A26 mit rd. 493 Mio. Euro netto (Preisbasis 2009) bzw. inklusive Wertsicherung von rd. 153 Mio. Euro mit rd. 646 Mio. Euro netto und sah ein Rücktrittsrecht bei Kostenüberschreitungen von mehr als 10 % in der Planungsphase vor.
Die Gesamtprojektkosten betragen unter Berücksichtigung der Wertsicherung iHv. rd. 153 Mio. Euro rd. netto 646 Mio. Euro ... Sofern Schätzungen im Laufe der Planungsphase für das Projekt Kostenüberschreitungen von mehr als 10 % ergeben, sind die Vertragsparteien auch berechtigt, von der weiteren Umsetzung des Projekts Abstand zu nehmen.
Beilage 510/2011, Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die A26 Linzer Autobahn
-
2011
Luft und Lärm
Laut Programm 2011 traten NO2-Grenzwertüberschreitungen entlang der stark befahrenen Abschnitte der A1 und A7 in Linz und Umgebung sowie in der Linzer Innenstadt auf; Hauptverursacher war der Straßenverkehr.
Bei Stickstoffdioxid treten Grenzwertüberschreitungen entlang der stark befahrenen Abschnitte der Autobahnen A1 und A7 in Linz und Umgebung sowie im Innenstadtbereich von Linz auf. Verursacher ist in erster Linie der Straßenverkehr.
-
2011
Luft und Lärm
Das NO2-Sanierungsgebiet Linz muss laut Programm 2011 unter anderem die B127 Rohrbacher Straße von km 0 (Knoten Voestbrücke) bis km 3,4 (Stadtgrenze) und die B129 Eferdinger Straße von km 0 (Hinsenkampplatz) bis km 1 (Römerbergtunnel) beinhalten.
4. Die B129 Eferdinger Straße von km 0 (Hinsenkampplatz) bis km 1 (Römerbergtunnel) 5. Die B3 Donau-Bundesstraße von km 237 (Steyregger Brücke) bis km 239 (A7 Voestknoten) 6. Die B127 Rohrbacher Straße von km 0 (Knoten Voestbrücke) bis km 3,4 (Stadtgrenze)
-
2011
Hintergrund
Laut Finanzierungsvereinbarung (Landtag Beilage 510/2011) zahlen Land Oberösterreich 10 % und Stadt Linz 5 % der Gesamtprojektkosten von netto rd. 646 Mio. Euro inklusive Wertsicherung. Bei einer Kostenüberschreitung von mehr als 10 % in der Planungsphase dürfen die Vertragsparteien von der Umsetzung Abstand nehmen.
Die Gesamtprojektkosten betragen unter Berücksichtigung der Wertsicherung iHv. rd. 153 Mio. Euro rd. netto 646 Mio. Euro ... Das Land Oberösterreich leistet einen nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss in der Höhe von 10 % der Gesamtprojektkosten. ... Sofern Schätzungen im Laufe der Planungsphase für das Projekt Kostenüberschreitungen von mehr als 10 % ergeben, sind die Vertragsparteien auch berechtigt, von der weiteren Umsetzung des Projekts Abstand zu nehmen.
-
2011
Hintergrund
Laut Realisierungsvereinbarung von 2011 wird der Nordteil der A 26 durch Urfahr bis zur A 7 'nicht als Bundesstraße realisiert'; Land Oberösterreich zahlt 10 %, Stadt Linz 5 % der Netto-Gesamtkosten exkl. ASFINAG-interner Kosten; Baubeginn Etappe 1 sollte 2015 sein.
d) Der Nordteil der Autobahn durch Urfahr bis an die A 7 Mühlkreisautobahn wird nicht als Bundesstraße realisiert. ... Das Land Oberösterreich leistet einen Zuschuss in der Höhe von 10%. die Stadt Linz in der Höhe von 5% der Netto-Gesamtkosten des Projekts - excl. ASFINAG interner Kosten (Projektmanagement) ... einen Baubeginn der ersten Bauetappe 2015
-
Jänner 2011
Projekt und Bundesstraßengesetz
Das BMVIT bestätigte im Juli 2011, dass nach den abschließenden Gesprächen im Jänner 2011 die Errichtung in Etappen sowie eine Mitfinanzierung der Gesamtkosten durch Land OÖ (10 %) und Stadt Linz (5 %) beschlossen wurde und der Nordabschnitt [Ast. Donau Nord – Knoten Heilham (A 7)] gestrichen werden soll.
In diesem Sinne wurde nach den abschließenden Gesprächen im Jänner 2011 die Errichtung des Vorhabens in Etappen und eine Mitfinanzierung der Gesamtkosten durch das Land Oberösterreich (10 %) und die Stadt Linz (5 %) beschlossen. Der Nordabschnitt der A 26 [Ast. Donau Nord – Knoten Heilham (A 7)] soll aus dem Bundestraßengesetz gestrichen werden.
8394/AB XXIV. GP, Anfragebeantwortung BMVIT (Westring und Eisenbahnbrücke)
-
Jänner 2011
Kosten
Das Verkehrsministerium bezifferte im Jänner 2011 die bis dahin angefallenen Kosten der A 26 Abschnitt Süd mit ca. 38,6 Mio. Euro, davon ca. 19,7 Mio. Euro für Objekteinlösen.
Die bislang angefallenen Kosten des Projektes A 26 Linzer Autobahn Abschnitt Süd belaufen sich auf ca. 38,6 Mio. €. Davon entfallen auf bereits durchgeführte Objekteinlösen ca. 19,7 Mio. €.
6868/AB XXIV. GP, Anfragebeantwortung BMVIT zu 6971/J (Deimek, FPÖ), eingelangt 18.01.2011
-
Jänner 2011
Kosten
Das Verkehrsministerium kündigte im Jänner 2011 an, durch Mitfinanzierung von Land und Stadt und Redimensionierung vor allem bei der Westbrücke sollten die Kosten für die ASFINAG um rund ein Drittel sinken.
In Gesprächen mit dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz wurde vereinbart, dass die A 26 Westring Linz in Etappen und unter Mitfinanzierung von Land OÖ und Stadt Linz realisiert wird. ... Durch die Mitfinanzierung und die Redimenisionierung insbesondere im Bereich der Westbrücke sollen die Kosten für die Asfinag um rd. 1/3 reduziert werden.
6868/AB XXIV. GP, Anfragebeantwortung BMVIT, eingelangt 18.01.2011
-
Jänner 2011
Politik und Abstimmungen
Laut BMVIT-Anfragebeantwortung vom Jänner 2011 wurde in Gesprächen mit Land OÖ und Stadt Linz vereinbart, die A 26 in Etappen und unter Mitfinanzierung von Land und Stadt zu realisieren; Baubeginn war für 2015 in Aussicht genommen, die ASFINAG-Kosten sollten um rd. 1/3 sinken.
In Gesprächen mit dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz wurde vereinbart, dass die A 26 Westring Linz in Etappen und unter Mitfinanzierung von Land OÖ und Stadt Linz realisiert wird. ... Als Baubeginn ist in Abhängigkeit von den Behördenverfahren das Jahr 2015 in Aussicht genommen. Durch die Mitfinanzierung und die Redimenisionierung insbesondere im Bereich der Westbrücke sollen die Kosten für die Asfinag um rd. 1/3 reduziert werden.
6868/AB XXIV. GP – Anfragebeantwortung BMVIT zu 6971/J (bisherige Kosten für den Westring)
-
5. Jänner 2011
Presseaussendung
-
7. Jänner 2011
Presseaussendung
-
9. Jänner 2011
-
10. Jänner 2011
Projekt und Bundesstraßengesetz
Am 10. Jänner 2011 einigten sich ASFINAG-Vorstand, Verkehrsministerin, Landeshauptmann von OÖ und Linzer Bürgermeister: Bau in drei Etappen beginnend spätestens 2015 mit der Donaubrücke, A 26 Nord wird nicht als Bundesstraße realisiert, Land OÖ und Stadt Linz zahlen 10 % bzw. 5 % der tatsächlichen Gesamtkosten.
(2) Schließlich kam es am 10. Jänner 2011 zu folgender Einigung zwischen dem Vorstand der ASFINAG, der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, dem Landeshauptmann von Oberösterreich und dem Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz: – das Projekt wird in drei Etappen, beginnend spätestens ab 2015 mit der Donaubrücke als erste Etappe errichtet; ... – die A 26 Nord wird nicht als Bundesstraße realisiert und soll aus dem BStG 1971 entfernt werden (TZ 21); – das Land Oberösterreich und die Landeshauptstadt Linz leisten gemäß dem Baufortschritt einen Beitrag von 10 % bzw. 5 % der tatsächlichen Gesamtkosten;
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
10. Jänner 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Am 10. Jänner 2011 einigten sich ASFINAG-Vorstand, Verkehrsministerin, Landeshauptmann von Oberösterreich und Bürgermeister von Linz unter anderem darauf, dass Land Oberösterreich und Stadt Linz gemäß Baufortschritt einen Beitrag von 10 % bzw. 5 % der tatsächlichen Gesamtkosten leisten.
(2) Schließlich kam es am 10. Jänner 2011 zu folgender Einigung zwischen dem Vorstand der ASFINAG, der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, dem Landeshauptmann von Oberösterreich und dem Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz: [...] – das Land Oberösterreich und die Landeshauptstadt Linz leisten gemäß dem Baufortschritt einen Beitrag von 10 % bzw. 5 % der tatsächlichen Gesamtkosten;
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
10. Jänner 2011
Rechnungshof
Am 10. Jänner 2011 einigten sich ASFINAG-Vorstand, Verkehrsministerin, Landeshauptmann und Linzer Bürgermeister unter anderem darauf, dass Land Oberösterreich und Stadt Linz nach Baufortschritt 10 % bzw. 5 % der tatsächlichen Gesamtkosten tragen.
(2) Schließlich kam es am 10. Jänner 2011 zu folgender Einigung zwischen dem Vorstand der ASFINAG, der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, dem Landeshauptmann von Oberösterreich und dem Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz: ... – das Land Oberösterreich und die Landeshauptstadt Linz leisten gemäß dem Baufortschritt einen Beitrag von 10 % bzw. 5 % der tatsächlichen Gesamtkosten;
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
10. Jänner 2011
Hintergrund
Am 10. Jänner 2011 einigten sich der ASFINAG-Vorstand, Verkehrsministerin Bures, der oö. Landeshauptmann und der Linzer Bürgermeister auf die etappenweise Umsetzung der A 26 (Westring-Kompromiss).
Schließlich kam es am 10. Jänner 2011 zu folgender Einigung zwischen dem Vorstand der ASFINAG, der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, dem Landeshauptmann von Oberösterreich und dem Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz: – das Projekt wird in drei Etappen ... errichtet
-
10. Jänner 2011
Hintergrund
Laut Einigung vom 10. Jänner 2011 leisten Land Oberösterreich und Stadt Linz gemäß Baufortschritt 10 % bzw. 5 % der tatsächlichen Gesamtkosten der A 26.
das Land Oberösterreich und die Landeshauptstadt Linz leisten gemäß dem Baufortschritt einen Beitrag von 10 % bzw. 5 % der tatsächlichen Gesamtkosten;
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
10. Jänner 2011
Hintergrund
Die Einigung vom 10. Jänner 2011 sah vor, dass die A 26 Nord nicht als Bundesstraße realisiert und aus dem BStG 1971 entfernt wird.
die A 26 Nord wird nicht als Bundesstraße realisiert und soll aus dem BStG 1971 entfernt werden (TZ 21);
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
10. Jänner 2011
Hintergrund
Am 10. Jänner 2011 einigten sich ASFINAG, Verkehrsministerin, Landeshauptmann und Linzer Bürgermeister: Die A 26 Süd wird in drei Etappen ab spätestens 2015 gebaut, die A 26 Nord wird aus dem BStG entfernt. Land und Stadt zahlen 10 % bzw. 5 % der tatsächlichen Gesamtkosten.
am 10. Jänner 2011 zu folgender Einigung zwischen dem Vorstand der ASFINAG, der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, dem Landeshauptmann von Oberösterreich und dem Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz: – das Projekt (gemeint war die A 26 Süd) wird in drei Etappen, beginnend spätestens ab 2015 ... errichtet; – die A 26 Nord wird nicht als Bundesstraße realisiert und soll aus dem BStG 1971 entfernt werden; – das Land Oberösterreich und die Landeshauptstadt Linz leisten gemäß dem Baufortschritt einen Beitrag von 10 % bzw. 5 % der tatsächlichen Gesamtkosten
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
10. Jänner 2011
Politik und Abstimmungen
Laut SPÖ-Abgeordneter Röper-Kelmayr brachte die Einigung mit dem Verkehrsministerium am 10. Jänner 2011 die 'Light-Variante': Die Nordspange wurde verworfen, Stadt und Land beteiligen sich mit 80 Mio. Euro an Gesamtkosten von 645,8 Mio. Euro.
10. Jänner 2011, die Einigung mit dem Verkehrsministerium ergibt die sogenannte Light-Variante. Die im ursprünglichen Konzept enthaltene Nordspange wird verworfen, Stadt und Land werden sich mit 80 Millionen Euro an den Gesamtkosten von 645,8 Millionen Euro beteiligen.
Wortprotokoll 20. Sitzung des Oö. Landtags, XXVII. GP, 10. November 2011
-
10. Jänner 2011
-
10. Jänner 2011
Presseaussendung
-
10. Jänner 2011
-
11. Jänner 2011
-
12. Jänner 2011
Politik und Abstimmungen
Die Grüne Klubobfrau Gerda Lenger nannte den verkürzten Westring im Jänner 2011 einen „sinnlosen Brücken- und Tunnelblinddarm“.
sinnlosen Brücken- und Tunnelblinddarm
-
12. Jänner 2011
-
15. Jänner 2011
-
18. Jänner 2011
Hintergrund
Im Jänner 2011 nannte das BMVIT als bisherige Kosten der A 26 Süd ca. 38,6 Mio. Euro (davon ca. 19,7 Mio. Objekteinlösen) und den Baubeginn 2015; durch Mitfinanzierung und Redimensionierung sollten die ASFINAG-Kosten um rd. ein Drittel sinken.
Die bislang angefallenen Kosten des Projektes A 26 Linzer Autobahn Abschnitt Süd belaufen sich auf ca. 38,6 Mio. €. Davon entfallen auf bereits durchgeführte Objekteinlösen ca. 19,7 Mio. €. ... Als Baubeginn ist ... das Jahr 2015 in Aussicht genommen. Durch die Mitfinanzierung und die Redimenisionierung insbesondere im Bereich der Westbrücke sollen die Kosten für die Asfinag um rd. 1/3 reduziert werden.
6868/AB XXIV. GP, Anfragebeantwortung BM Bures zu 6971/J (bisherige Kosten für den Westring)
-
26. Jänner 2011
Hintergrund
Die KPÖ Oberösterreich schrieb am 26.1.2011, auch der ÖAMTC habe eine negative Stellungnahme zur Planung der A 26 abgegeben.
Interessanterweise hat auch der ÖAMTC eine negative Stellungnahme zur Planung der A 26 abgegeben. Es ist immer rechtzeitig, eine schlechte Idee zu begraben!
KPÖ Oberösterreich, 'Widerstand gegen Westring geht weiter' (26.01.2011, Webarchiv-Kopie)
-
26. Jänner 2011
Presseaussendung
-
27. Jänner 2011
Hintergrund
Im Linzer Gemeinderat am 27.01.2011 stimmte die ÖVP-Fraktion (16) gegen die Umgestaltung zwischen Pfarrplatz und Herbert-Bayer-Platz für das Radfahren gegen die Einbahn (max. 130.000 Euro, Bereich Lederergasse).
C 2 Umgestaltung der bestehenden Verkehrsfläche zwischen Pfarrplatz und Herbert-Bayer-Platz für das Radfahren gegen die Einbahn; Grundsatzgenehmigung; max. 130.000 Euro ... Der Antrag C 2 wird bei Gegenstimmen der ÖVP-Fraktion (16) und Gemeinderat Rei-
-
4. Februar 2011
-
8. Februar 2011
-
15. Februar 2011
Presseaussendung
OÖ Bürgerinitiativen zum Verkehr: Bekenntnis zur Überparteilichkeit
-
1. März 2011
EU-Recht und Strategische Prüfung
Die Grünen (Abg. Christiane Brunner) brachten am 1. März 2011 selbst einen Initiativantrag (1442/A) ein, mit dem eine Teilstrecke der S 31 Burgenland Schnellstraße aus dem Bundesstraßengesetz gestrichen werden sollte; Netzänderungen per Initiativantrag unterliegen laut BMVIT keiner SP-V.
Die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner , Kolleginnen und Kollegen haben den Initiativantrag 1442/A am 1. März 2011 im Nationalrat eingebracht ... die geplante S31 Süd (Fortsetzung ab Oberpullendorf bis zur Staatsgrenze im Raum Rattersdorf/Köszeg) ... soll diese Strecke nur mehr als Landesstraße B61a realisiert werden. ... [RH TZ 21.3:] Es sei zutreffend, dass Netzveränderungen, die vom Gesetzgeber im Wege eines Initiativantrags durchgeführt werden, keiner Strategischen Prüfung im Verkehrsbereich unterzogen würden.
-
April 2011
Rechnungshof
Der Rechnungshof prüfte die Planung der A 26 im April und Mai 2011 bei ASFINAG, Land Oberösterreich, Stadt Linz und BMVIT; der Prüfzeitraum reichte von der Variantenuntersuchung 2001 bis August 2011.
Der RH überprüfte im April und Mai 2011 die Gebarung der Autobahnen– und Schnellstraßen–Finanzierungs–Aktiengesellschaft (ASFINAG) betreffend die Planung der A 26 Linzer Autobahn (Westring Linz). Die Erhebungen erfolgten bei der ASFINAG, beim Land Oberösterreich, bei der Landeshauptstadt Linz und im BMVIT. [...] Die Gebarungsüberprüfung umfasste den Zeitraum ab der Variantenuntersuchung 2001 bis August 2011.
-
April 2011
Hintergrund
Laut Rechnungshof betrug das jährliche Fahrgastaufkommen der Mühlkreisbahn 1,5 Mio.; die vom Land im April 2011 favorisierte RegioTram-Variante bis Rohrbach-Stadt wurde auf rd. 166 Mio. Euro geschätzt.
Im April 2011 präsentierte das Land Oberösterreich die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie ... Die favorisierte Variante 3a „RegioTram 900 mm Endpunkt Rohrbach–Stadt" ... Die voraussichtlichen Kosten wurden auf rd. 166 Mill. EUR geschätzt. ... betrug das aktuelle jährliche Fahrgastaufkommen der Mühlkreisbahn 1,5 Mill. Fahrgäste.
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
April 2011
Hintergrund
Der Rechnungshof stellte 2012 fest, dass bei der Redimensionierung nach Wegfall der A 26 Nord eines der beiden Tragwerke der geplanten 4. Donaubrücke entfiel.
Im April 2011 lag eine technische Machbarkeitsstudie vor, welche die Redimensionierungsmöglichkeiten nach Wegfall der A 26 Nord und die etappenweise Errichtung darstellte. Wesentliche Projektänderungen waren dabei der Entfall eines der beiden Tragwerke der geplanten 4. Donaubrücke sowie die Anpassung der Rampen und Tunnelportale.
Rechnungshof, Bericht A 26 Linzer Autobahn Westring (Oktober 2012, III-358 d.B. XXIV. GP)
-
13. April 2011
Presseaussendung
-
Mai 2011
Rechnungshof
Bis Ende Mai 2011 waren Ist-Kosten von rund 39,9 Mio. EUR angefallen, davon rund 19,9 Mio. EUR (50 %) für Grundeinlösen.
Bis Ende Mai 2011 waren für das Projekt Ist–Kosten in Höhe von rd. 39,9 Mill. EUR entstanden. Davon entfielen rd. 19,9 Mill. EUR (50 %) auf die bereits erfolgten Grundeinlösen.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Mai 2011
Rechnungshof
Das UVP-Verfahren für die A 26 Süd überschritt die gesetzliche Verfahrensdauer von zwölf Monaten bis zum Ende der Prüfung an Ort und Stelle um 24 Monate.
Der RH stellte kritisch fest, dass die gesetzlich vorgegebene Verfahrensdauer von zwölf Monaten bis zum Ende der Gebarungsüberprüfung an Ort und Stelle um 24 Monate überschritten worden war.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Mai 2011
Kosten
Bis Ende Mai 2011 waren für die A 26 Ist-Kosten von rund 39,9 Mio. Euro angefallen, davon rund 19,9 Mio. Euro (50 Prozent) für Grundeinlösen.
(4) Bis Ende Mai 2011 waren für das Projekt Ist–Kosten in Höhe von rd. 39,9 Mill. EUR entstanden. Davon entfielen rd. 19,9 Mill. EUR (50 %) auf die bereits erfolgten Grundeinlösen.
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Mai 2011
Hintergrund
Bis Ende Mai 2011 waren für die A 26 Ist-Kosten von rund 39,9 Mio. Euro angefallen, davon rund 19,9 Mio. Euro (50 %) für bereits erfolgte Grundeinlösen.
Bis Ende Mai 2011 waren für das Projekt Ist–Kosten in Höhe von rd. 39,9 Mill. EUR entstanden. Davon entfielen rd. 19,9 Mill. EUR (50 %) auf die bereits erfolgten Grundeinlösen.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Mai 2011
Hintergrund
Bis Ende Mai 2011 waren für die A 26 Ist-Kosten von rd. 39,9 Mio. EUR angefallen, davon rd. 19,9 Mio. EUR (50 %) für Grundeinlösen.
Bis Ende Mai 2011 waren für das Projekt Ist–Kosten in Höhe von rd. 39,9 Mill. EUR entstanden. Davon entfielen rd. 19,9 Mill. EUR (50 %) auf die bereits erfolgten Grundeinlösen.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
18. Mai 2011
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Einwendungen der befürwortenden Initiative „Pro A 26 – Autobahn-Westring Linz“ wurden mit Bescheid der Verkehrsministerin vom 18. Mai 2011 als unzulässig zurückgewiesen.
Die Einwendungen der Initiative „Pro A 26 – Autobahn-Westring Linz“ wurden mit Bescheid der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom 18. Mai 2011 als unzulässig zurückgewiesen.
-
Juni 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Laut Rechnungshof erhöhten sich die Zuschüsse von Land und Stadt durch die Umsetzung in drei Abschnitten gegenüber der Kostenschätzung Juni 2009 um rd. 17 Mio. Euro von rd. 76 Mio. auf rd. 93 Mio. Euro (davon rd. 91,9 Mio. Kostenbeteiligung an den Gesamtkosten und rd. 1,14 Mio. Donauradweg-Verlegung durch das Land).
Die Zuschüsse durch das Land Oberösterreich und die Landeshauptstadt Linz erhöhten sich gegenüber der Kostenschätzung Juni 2009 um rd. 17 Mill. EUR von rd. 76 Mill. EUR auf rd. 93 Mill. EUR.46 [...] 46 setzt sich zusammen aus: rd. 91,9 Mill. EUR Kostenbeteiligung des Landes Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz an den Gesamtkosten und rd. 1,14 Mill. EUR Kostenübernahme für die Verlegung des Donauradweges durch das Land Oberösterreich
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juni 2011
Rechnungshof
Die Kostenschätzung vom Juni 2011 lautete auf rund 645,8 Mio. EUR netto, das waren rund 43,1 % mehr als das Einreichprojekt 2008 und rund 22 % mehr als die Schätzung vom Juni 2009.
Die zur Zeit der Gebarungsüberprüfung aktuelle Kostenschätzung vom Juni 2011 lautete auf rd. 645,8 Mill. EUR. Dies entsprach einer Steigerung von rd. 43,1 % gegenüber dem Einreichprojekt und von rd. 22 % gegenüber der Kostenschätzung vom Juni 2009. [Kenndaten S. 428: Gesamtschätzkosten rd. 645,8 Mill. EUR netto (Stand Juni 2011)]
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juni 2011
Rechnungshof
Durch den Wegfall der A 26 Nord konnten bei der A 26 Süd laut RH nur Einsparungen von rund 15,6 Mio. EUR durch Planungsoptimierungen erzielt werden.
hingegen konnten mit den durch den Wegfall der A 26 Nord ermöglichten Planungsoptimierungen für die A 26 Süd mit 15,6 Mill. EUR nur relativ geringe Einsparungen erzielt werden;
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juni 2011
Rechnungshof
In den Gesamtschätzkosten der A 26 waren die Finanzierungskosten nicht enthalten.
In den ausgewiesenen Gesamtschätzkosten waren die Finanzierungskosten nicht enthalten.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juni 2011
Rechnungshof
Die Zuschüsse von Land Oberösterreich und Stadt Linz erhöhten sich gegenüber der Kostenschätzung Juni 2009 um rund 17 Mio. EUR von rund 76 auf rund 93 Mio. EUR.
Die Zuschüsse durch das Land Oberösterreich und die Landeshauptstadt Linz erhöhten sich gegenüber der Kostenschätzung Juni 2009 um rd. 17 Mill. EUR von rd. 76 Mill. EUR auf rd. 93 Mill. EUR.46 [Fn. 46: setzt sich zusammen aus: rd. 91,9 Mill. EUR Kostenbeteiligung des Landes Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz an den Gesamtkosten und rd. 1,14 Mill. EUR Kostenübernahme für die Verlegung des Donauradweges durch das Land Oberösterreich]
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juni 2011
Kosten
Nach der Einigung vom 10. Jänner 2011 auf die Errichtung in drei Etappen ermittelte die ASFINAG im April 2011 Gesamtkosten bis 2029 von rund 662,5 Mio. Euro und im Juni 2011 von rund 645,8 Mio. Euro.
27.1 (1) Die aufgrund des Verhandlungsergebnisses vom 10. Jänner 2011 (TZ 20) im April 2011 erstellte Kostenschätzung ermittelte Gesamtkosten bis 2029 von rd. 662,5 Mill. EUR. Die zur Zeit der Gebarungsüberprüfung aktuelle Kostenschätzung vom Juni 2011 lautete auf rd. 645,8 Mill. EUR.
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juni 2011
Kosten
Der Rechnungshof weist die Gesamtschätzkosten der A 26 Süd mit Stand Juni 2011 als rund 645,8 Mio. Euro netto aus, ein Plus von 43,1 Prozent gegenüber dem Einreichprojekt 2008.
Gesamtschätzkosten rd. 645,8 Mill. EUR netto (Stand Juni 2011) [Kenndaten S. 428]; Kurzfassung S. 419: "Verteuerung der Errichtungskosten um rd. 43,1 % bewirken – von rd. 451,4 Mill. EUR (Einreichprojekt 2008) auf rd. 645,8 Mill. EUR."
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juni 2011
Kosten
Von der Steigerung um rund 117,7 Mio. Euro zwischen Juni 2009 und Juni 2011 entfielen laut Rechnungshof rund 102 Mio. Euro (87 Prozent) auf die Preisgleitung infolge der langen Umsetzungsdauer bis 2029.
Der Hauptanteil der 22 %igen Steigerung um rd. 117,7 Mill. EUR (von rd. 528,1 Mill. EUR im Juni 2009 auf rd. 645,8 Mill. EUR im Juni 2011) entfiel mit rd. 102 Mill. EUR (87 %) auf die Preisgleitung infolge der langen Umsetzungsdauer.
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juni 2011
Kosten
Durch den Wegfall der A 26 Nord konnten laut Rechnungshof bei den baulichen Maßnahmen des Südteils nur rund 15,6 Mio. Euro eingespart werden.
Durch den Wegfall der A 26 Nord konnten Kostenreduktionen bei baulichen Maßnahmen im Ausmaß von rd. 15,6 Mill. EUR erzielt werden. [TZ 27.2:] hingegen konnten mit den durch den Wegfall der A 26 Nord ermöglichten Planungsoptimierungen für die A 26 Süd mit 15,6 Mill. EUR nur relativ geringe Einsparungen erzielt werden
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juni 2011
Kosten
Laut Rechnungshof erhöhten sich durch die Etappenlösung die Zuschüsse von Land Oberösterreich und Stadt Linz gegenüber der Schätzung von Juni 2009 um rund 17 Mio. Euro, von rund 76 auf rund 93 Mio. Euro.
Die Zuschüsse durch das Land Oberösterreich und die Landeshauptstadt Linz erhöhten sich gegenüber der Kostenschätzung Juni 2009 um rd. 17 Mill. EUR von rd. 76 Mill. EUR auf rd. 93 Mill. EUR.46 [...] TZ 27.2: die Umsetzung der A 26 Süd in drei Verwirklichungsabschnitten wird auch zu einer Erhöhung der Kostenbeiträge des Landes Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz in Höhe von rd. 17 Mill. EUR führen;
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juni 2011
Hintergrund
Die Kostenschätzung vom Juni 2011 für die A 26 Süd lautete auf rd. 645,8 Mio. Euro, rd. 43,1 % über dem Einreichprojekt 2008; von der Steigerung seit Juni 2009 (rd. 117,7 Mio.) entfielen rd. 102 Mio. auf Preisgleitung wegen der Umsetzung bis 2029.
Der Hauptanteil der 22 %igen Steigerung um rd. 117,7 Mill. EUR (von rd. 528,1 Mill. EUR im Juni 2009 auf rd. 645,8 Mill. EUR im Juni 2011) entfiel mit rd. 102 Mill. EUR (87 %) auf die Preisgleitung infolge der langen Umsetzungsdauer. ... Kostenschätzung vom Juni 2011 lautete auf rd. 645,8 Mill. EUR, was einer Steigerung um rd. 43,1 % gegenüber dem Einreichprojekt
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juni 2011
Hintergrund
Laut Rechnungshof brachte der Wegfall der A 26 Nord bauliche Kostenreduktionen von nur rd. 15,6 Mio. Euro; das Ziel einer kostengünstigen Realisierung der A 26 Süd wurde nicht erreicht.
Kostenreduktionen durch bauliche Maßnahmen nach Wegfall der A 26 Nord konnten hingegen gemäß einer aktualisierten Planungsoptimierung vom Juni 2011 nur im Ausmaß von rd. 15,6 Mill. EUR erzielt werden. Das den Verhandlungen zugrunde gelegte Ziel einer kostengünstigen Realisierung der A 26 konnte demnach im Hinblick auf die A 26 Süd nicht erreicht werden.
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juni 2011
Hintergrund
Der Beitrag von Land und Stadt (15 % der Gesamtkosten) wurde nach der Kostenschätzung vom Juni 2011 auf rund 93 Mio. Euro beziffert, nach der Schätzung vom Juni 2009 wären es rund 76 Mio. Euro gewesen.
Die Zuschüsse durch das Land Oberösterreich und die Landeshauptstadt Linz erhöhten sich gegenüber der Kostenschätzung Juni 2009 um rd. 17 Mill. EUR von rd. 76 Mill. EUR auf rd. 93 Mill. EUR.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juni 2011
Hintergrund
Durch die Etappierung bis 2029 stiegen die Gesamtkosten der A 26 Süd laut Kostenschätzung Juni 2011 auf rund 645,8 Mio. Euro (+43,1 % gegenüber dem Einreichprojekt). Laut RH wurden die mit der Evaluierung beabsichtigten Einsparungen nicht erzielt.
Die mit der Evaluierung beabsichtigten Einsparungspotenziale konnten mit den Verhandlungen nicht erzielt werden. Die lange Umsetzungsdauer bis 2029 wird insgesamt eine erhebliche Verteuerung der Errichtungskosten um rd. 43,1 % von rd. 451,4 Mill. EUR (Einreichprojekt) auf rd. 645,8 Mill. EUR bewirken.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juni 2011
Hintergrund
Die ASFINAG-Kostenschätzung vom Juni 2009 für die A 26 Süd lag bei rd. 528,1 Mio. EUR, also 17 % über dem Einreichprojekt; die Schätzung vom Juni 2011 lag bei rd. 645,8 Mio. EUR, also 43,1 % darüber. Von den 117,7 Mio. EUR Steigerung zwischen 2009 und 2011 entfielen rd. 102 Mio. EUR auf die Preisgleitung.
ermittelte im Juni 2009 Errichtungskosten von rd. 528,1 Mill. EUR. Die Steigerung um rd. 75,4 Mill. EUR oder rd. 17 % ... / Der Hauptanteil der 22 %igen Steigerung um rd. 117,7 Mill. EUR (von rd. 528,1 Mill. EUR im Juni 2009 auf rd. 645,8 Mill. EUR im Juni 2011) entfiel mit rd. 102 Mill. EUR (87 %) auf die Preisgleitung
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juni 2011
Hintergrund
In der ASFINAG-Kostenschätzung vom Juni 2011 (645,8 Mio. EUR, A 26 Süd) entfallen 492,6 Mio. EUR auf Kosten exkl. Preisgleitung und 153,2 Mio. EUR auf Preisgleitung; das Einreichprojekt Mai 2008 lag bei 419,2 Mio. EUR exkl. plus 32,2 Mio. EUR Preisgleitung (451,4 Mio. EUR).
Einreichprojekt Mai 2008 419,2 32,2 451,4 ... ASFINAG–Kostenschätzung Juni 2011 492,6 153,2 645,8 + 43,12
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring), Tabelle 8 Kostenentwicklung
-
Juni 2011
Hintergrund
Laut Rechnungshof erhöhten sich die Zuschüsse von Land Oberösterreich und Stadt Linz gegenüber der Kostenschätzung Juni 2009 um rd. 17 Mio. EUR von rd. 76 auf rd. 93 Mio. EUR (15 % der Gesamtkosten).
Die Zuschüsse durch das Land Oberösterreich und die Landeshauptstadt Linz erhöhten sich gegenüber der Kostenschätzung Juni 2009 um rd. 17 Mill. EUR von rd. 76 Mill. EUR auf rd. 93 Mill. EUR. ... in Höhe von 15 % der Gesamtkosten (rd. 93 Mill. EUR)
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
28. Juni 2011
EU-Recht und Strategische Prüfung
Der Verkehrsausschuss des Nationalrats beschloss die BStG-Novelle 2011 (mit der A-26-Verkürzung) am 28. Juni 2011 mit Stimmenmehrheit von SPÖ und ÖVP gegen FPÖ, Grüne und BZÖ.
Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage und den Antrag 1423/A in seiner Sitzung erstmals am 28. Juni 2011 in Verhandlung genommen. ... Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit ( dafür: S,V, dagegen: F,G,B) beschlossen. ... Wien, 2011 06 28
1307 d.B. XXIV. GP, Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage 1204 d.B.
-
28. Juni 2011
Hintergrund
Der Verkehrsausschuss des Nationalrats behandelte die BStG-Novelle (RV 1204 d.B.) erstmals am 28. Juni 2011 und beschloss sie mit SPÖ und ÖVP gegen FPÖ, Grüne und BZÖ.
Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage und den Antrag 1423/A in seiner Sitzung erstmals am 28. Juni 2011 in Verhandlung genommen. ... Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit ( dafür: S,V, dagegen: F,G,B) beschlossen.
1307 d.B. XXIV. GP, Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage 1204 d.B.
-
28. Juni 2011
Presseaussendung
-
Juli 2011
Projekt und Bundesstraßengesetz
Laut Rechnungshof erfolgte die Kürzung der A 26 um den Nordabschnitt im Juli 2011 ohne vorangegangene Strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V).
Die Herausnahme der A 26 Nord aus dem Bundesstraßengesetz 1971 erfolgte im Juli 2011 ohne eine vorangegangene Strategische Prüfung im Verkehrsbereich.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juli 2011
Bau und Zeitpläne
Nach den Gesprächen im Jänner 2011 (Etappenbau, Mitfinanzierung Land 10 %, Stadt 5 %) strebte das BMVIT vorbehaltlich der Genehmigungen einen Baubeginn der ersten Etappe zwischen Mitte 2014 und Mitte 2015 an; die dritte Etappe sollte in einem späteren Ausbauschritt folgen.
In diesem Sinne wurde nach den abschließenden Gesprächen im Jänner 2011 die Errichtung des Vorhabens in Etappen und eine Mitfinanzierung der Gesamtkosten durch das Land Oberösterreich (10 %) und die Stadt Linz (5 %) beschlossen. ... Vorbehaltlich der notwendigen behördlichen Genehmigungen und Bauvorbereitungsmaßnahmen wird ein Baubeginn der ersten Etappe zwischen Mitte 2014 und Mitte 2015 angestrebt. Anschließend wird die zweite Etappe errichtet. Die Umsetzung der dritten Etappe erfolgt in einem späteren Ausbauschritt.
8394/AB XXIV. GP, Anfragebeantwortung BMVIT zu 8499/J (Westring und Eisenbahnbrücke)
-
Juli 2011
EU-Recht und Strategische Prüfung
Der Rechnungshof stellte 2012 fest, dass die Herausnahme der A 26 Nord aus dem BStG 1971 im Juli 2011 ohne vorangegangene Strategische Prüfung im Verkehrsbereich erfolgte.
Die Herausnahme der A 26 Nord aus dem Bundesstraßengesetz 1971 erfolgte im Juli 2011 ohne eine vorangegangene Strategische Prüfung im Verkehrsbereich.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring) (III-358 d.B. XXIV. GP)
-
Juli 2011
Kosten
Der Rechnungshof hielt fest, dass die A 26 nach Wegfall des Nordteils aus fachlicher Sicht nicht mehr dem Zuständigkeitsbereich und der Finanzierungsverantwortung der ASFINAG zuzurechnen gewesen wäre.
Da die A 26 durch den Entfall des Abschnitts Nord ihre Funktion als Bestandteil des hochrangigen Bundesstraßennetzes verlor, wäre sie demzufolge aus fachlicher Sicht nicht mehr dem Zuständigkeitsbereich der ASFINAG und damit nicht ihrer Finanzierungsverantwortung zuzurechnen gewesen. (TZ 20, 21)
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juli 2011
Hintergrund
Für die Verkürzung der A 26 im BStG 2011 wurde keine Strategische Prüfung durchgeführt; das BMVIT begründete dies damit, dass Linz nicht in Gemeindebezirke untergliedert ist und die Änderung nur innerhalb des Stadtgebiets erfolgt.
Für die Änderung der Beschreibung des Streckenverlaufs der A 26 im Verzeichnis 1 des BStG 1971 wurde keine Strategische Prüfung durchgeführt. Das BMVIT begründete dies damit, dass die Landeshauptstadt Linz nicht in Gemeindebezirke gemäß § 3 Abs. 3 Z 4 SP–V–Gesetz untergliedert sei und die Änderung des Streckenverlaufs ausschließlich innerhalb des Stadtgebietes erfolge.
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juli 2011
Hintergrund
Nach Wegfall der A 26 Nord verliert die A 26 Süd laut Rechnungshof ihre Bedeutung für das hochrangige Bundesstraßennetz und dient künftig vorrangig als Zubringer für den Pendlerverkehr; fachlich wäre sie nicht mehr der ASFINAG zuzurechnen gewesen.
Die A 26 Süd verliert damit ihre Bedeutung für das hochrangige Bundesstraßennetz und wird künftig als Zubringer vorrangig für den Pendlerverkehr aus dem nordwestlichen Mühlviertel ... dienen. / wäre sie demzufolge aus fachlicher Sicht nicht mehr dem Zuständigkeitsbereich der ASFINAG — und damit nicht ihrer Finanzierungsverantwortung — zuzurechnen gewesen
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juli 2011
Verkehr
Laut Rechnungshof hätte der Ringschluss mit der A 26 Nord die A 7 im Bereich Voest-Brücke um weitere 5.000 Kfz/24h und die Nibelungenbrücke um weitere 3.200 Kfz/24h entlastet; durch den Entfall kann das Ziel, die A 7 zu entlasten, nur mehr zum Teil erfüllt werden.
Das Verkehrsaufkommen auf der A 7 hätte durch den Ringschluss z.B. im Bereich der Voest–Brücke um weitere 5.000 Kfz/24h und im Bereich der Ostbrücke um weitere 3.000 Kfz/24h reduziert, die Nibelungenbrücke um weitere 3.200 Kfz/24h ... entlastet werden können. ... 23.2 ... der Entfall der A 26 Nord auf einigen Straßen zu einer geringeren Verkehrsreduktion gegenüber der Realisierung des Ringschlusses führen wird und das Ziel, die A 7 zu entlasten, nur mehr zum Teil erfüllt werden kann.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
Juli 2011
Verkehr
Laut Rechnungshof verliert die A 26 Süd durch den Wegfall der A 26 Nord ihre Bedeutung für das hochrangige Bundesstraßennetz und dient künftig vorrangig als Zubringer für Pendler aus dem nordwestlichen Mühlviertel und zur Entlastung des westlichen Linzer Straßennetzes.
Die A 26 Süd verliert damit ihre Bedeutung für das hochrangige Bundesstraßennetz und wird künftig als Zubringer vorrangig für den Pendlerverkehr aus dem nordwestlichen Mühlviertel sowie zur Entlastung des innerstädtischen Straßennetzes im westlichen Teil der Landeshauptstadt Linz dienen. (TZ 20)
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
8. Juli 2011
Öffentlicher Verkehr und Alternativen
2011 bezifferte eine parlamentarische Anfrage der Grünen die Kosten der von der Stadt Linz konzipierten, größtenteils unterirdischen zweiten Straßenbahnachse mit 400 Mio. Euro.
Die Stadt Linz konzipiert eine 2. Straßenbahnachse, die größtenteils unterirdisch verläuft (Kostenpunkt 400 Mio Euro) und bis Rohrbach als „Regioliner“ (Spurweite 900 mm) verlängert werden könnte.
-
11. Juli 2011
Hintergrund
Im Juli 2011 gab das BMVIT an, Absichtserklärung und Finanzierungsübereinkommen würden noch ausgearbeitet; die Steuerungsgruppe habe am 2. Februar und 15. April 2011 getagt.
Diese Steuerungsgruppe hat bislang am 2. Februar 2011 sowie am 15. April 2011 getagt.
8394/AB XXIV. GP, Anfragebeantwortung BM Bures zu 8499/J (Westring und Eisenbahnbrücke)
-
12. Juli 2011
Argumente der Befürworter
Laut ASFINAG-Projektbeschreibung vom 12.07.2011 (Subbeilage zu Beilage 510/2011) soll die A 26 unter anderem die gesamte Verkehrsleistung (Kfz-km) im Landes- und Gemeindestraßennetz im Großraum Linz verringern, die Verkehrssicherheit erhöhen und den Wirtschaftsstandort Großraum Linz und nordwestliches Mühlviertel stärken.
Reduktion der gesamten Verkehrsleistung (Kfz-km) und der Reisezeitsumme im Landesstraßen- und Gemeindestraßennetz im Großraum Linz ... Erhöhung der Verkehrssicherheit ... Verbesserung der Erreichbarkeit und somit Stärkung des Wirtschaftsstandortes Großraum Linz und nordwestliches Mühlviertel
Subbeilage zu Beilage 510/2011: ASFINAG Aktenvermerk Projektbeschreibung A 26
-
29. Juli 2011
Umweltverträglichkeitsprüfung
Auch für die Streichung des Nordteils der A 26 aus dem Bundesstraßengesetz (Novelle vom 29. Juli 2011) wurde keine Strategische Prüfung durchgeführt; das BMVIT begründete dies mit der Ausnahme für kleinräumige Änderungen (§ 3 Abs. 3 Z 4 SP-V-Gesetz) und damit, dass ein Initiativantrag von Abgeordneten keiner Strategischen Prüfung unterliege.
(2) Mit der Novelle 2011 zum BStG 1971 vom 29. Juli 2011 wurde die A 26 Nord zwischen der Anschlussstelle Linz/Urfahr (B 127) und dem Knoten Linz/Urfahr der A 7 aus dem BStG 1971 entfernt (TZ 20). Für die Änderung der Beschreibung des Streckenverlaufs der A 26 im Verzeichnis 1 des BStG 1971 wurde keine Strategische Prüfung durchgeführt. Das BMVIT begründete dies damit, dass die Landeshauptstadt Linz nicht in Gemeindebezirke gemäß § 3 Abs. 3 Z 4 SP–V–Gesetz untergliedert sei und die Änderung des Streckenverlaufs ausschließlich innerhalb des Stadtgebietes erfolge. Darüber hinaus wäre ein Gesetzesänderungsantrag, der nicht gemäß § 1 SP–V–Gesetz vom Bundesminister zur Beschlussfassung vorgelegt, sondern von Abgeordneten in den Nationalrat eingebracht wird (Initiativantrag), keiner Strategischen Prüfung im Verkehrsbereich zu unterziehen.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
29. Juli 2011
Projekt und Bundesstraßengesetz
Mit der BStG-Novelle BGBl. I Nr. 62/2011 (ausgegeben am 29. Juli 2011) wurde die Streckenbeschreibung der A 26 auf „Knoten Linz/Hummelhof (A 7) – Linz/Urfahr (B 127)“ geändert; damit endet die A 26 rechtlich an der B 127 statt an der A 7 in Urfahr.
Jahrgang 2011 Ausgegeben am 29. Juli 2011 ... 15. Im Verzeichnis 1 Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) lautet die Beschreibung der Strecke der A 26 Linzer Autobahn: „Knoten Linz/Hummelhof (A 7) – Linz/Urfahr (B 127)“
BGBl. I Nr. 62/2011, Änderung des Bundesstraßengesetzes 1971
-
29. Juli 2011
Rechnungshof
Die Herausnahme der A 26 Nord aus dem Bundesstraßengesetz erfolgte im Juli 2011 ohne vorangegangene Strategische Prüfung im Verkehrsbereich.
Die Herausnahme der A 26 Nord aus dem Bundesstraßengesetz 1971 erfolgte im Juli 2011 ohne eine vorangegangene Strategische Prüfung im Verkehrsbereich.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
29. Juli 2011
EU-Recht und Strategische Prüfung
Mit der BStG-Novelle BGBl. I Nr. 62/2011, ausgegeben am 29. Juli 2011, wurde die Beschreibung der A 26 auf 'Knoten Linz/Hummelhof (A 7) – Linz/Urfahr (B 127)' geändert, der Nordteil bis zum Knoten Linz/Urfahr der A 7 entfiel damit.
Jahrgang 2011 Ausgegeben am 29. Juli 2011 Teil I 62. Bundesgesetz: Änderung des Bundesstraßengesetzes 1971 (NR: GP XXIV RV 1204 AB 1307 S. 112. ...) ... 15. Im Verzeichnis 1 Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) lautet die Beschreibung der Strecke der A 26 Linzer Autobahn: „Knoten Linz/Hummelhof (A 7) – Linz/Urfahr (B 127)“
BGBl. I Nr. 62/2011, Änderung des Bundesstraßengesetzes 1971
-
29. Juli 2011
Hintergrund
Mit der BStG-Novelle BGBl. I Nr. 62/2011 (ausgegeben am 29. Juli 2011) wurde die A 26 im Verzeichnis 1 auf 'Knoten Linz/Hummelhof (A 7) – Linz/Urfahr (B 127)' verkürzt.
15. Im Verzeichnis 1 Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) lautet die Beschreibung der Strecke der A 26 Linzer Autobahn: „Knoten Linz/Hummelhof (A 7) – Linz/Urfahr (B 127)“
BGBl. I Nr. 62/2011, Änderung des Bundesstraßengesetzes 1971
-
29. Juli 2011
Hintergrund
Mit derselben Novelle BGBl. I Nr. 62/2011 entfiel die A 24 Verbindungsspange Rothneusiedl ersatzlos aus dem Verzeichnis 1.
14. Im Verzeichnis 1 Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) entfällt der Straßenzug A 24 Autobahn Verbindungsspange Rothneusiedl.
BGBl. I Nr. 62/2011, Änderung des Bundesstraßengesetzes 1971
-
29. Juli 2011
Hintergrund
BGBl. I Nr. 62/2011 sieht Bundeszuschüsse von 37 Mio. Euro an das Burgenland (Straße Steinberg-Dörfl – Staatsgrenze, statt S 31) und von 231,6 Mio. Euro an Wien (Straße ab Hirschstetten, statt A 23-Verlängerung) vor.
(3) Der Bund leistet an das Land Burgenland entsprechend dem Baufortschritt einen Zuschuss in der Höhe von 37 Millionen Euro zur Errichtung einer Straße von Steinberg-Dörfl (S 31, B 50) bis zur Staatsgrenze bei Rattersdorf. (4) Der Bund leistet an das Land Wien entsprechend dem Baufortschritt einen Zuschuss in der Höhe von 231,6 Millionen Euro zur Errichtung einer Straße von Hirschstetten (A 23) bis zum Beginn der Einschließlichstrecke der S 1 ...
BGBl. I Nr. 62/2011, Änderung des Bundesstraßengesetzes 1971
-
29. Juli 2011
Hintergrund
Mit der BStG-Novelle 2011 vom 29. Juli 2011 (BGBl. I Nr. 62/2011) wurde der Nordteil der A 26 aus dem Bundesstraßengesetz gestrichen, ohne Strategische Prüfung Verkehr. Damit gingen Ringschluss und Transitfunktion verloren.
Mit der Novelle 2011 zum BStG 1971 vom 29. Juli 2011 wurde die A 26 Nord ... aus dem BStG 1971 entfernt (TZ 20). Für die Änderung der Beschreibung des Streckenverlaufs der A 26 im Verzeichnis 1 des BStG 1971 wurde keine Strategische Prüfung durchgeführt. ... Der Ringschluss sowie die Funktion für den überregionalen Durchzugsverkehr gingen durch den Wegfall der A 26 Nord verloren
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
29. Juli 2011
Hintergrund
Mit BGBl. I Nr. 62/2011 (ausgegeben am 29. Juli 2011) wurde die Strecke der A 26 im Bundesstraßengesetz auf 'Knoten Linz/Hummelhof (A 7) – Linz/Urfahr (B 127)' verkürzt; der Nordteil entfiel. Vorher lautete sie 'Knoten Linz/Hummelhof (A 7) – Knoten Linz/Urfahr (A 7)'.
15. Im Verzeichnis 1 Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) lautet die Beschreibung der Strecke der A 26 Linzer Autobahn: „Knoten Linz/Hummelhof (A 7) – Linz/Urfahr (B 127)“ [Ausgegeben am 29. Juli 2011; Vorher, BStG Verzeichnis 1 Fassung 2010-04-23 bis 2011-07-29:] A 26 Linzer Autobahn Knoten Linz/Hummelhof (A 7) – Knoten Linz/Urfahr (A 7)
BGBl. I Nr. 62/2011, Änderung des Bundesstraßengesetzes 1971
-
29. Juli 2011
Hintergrund
Mit der BStG-Novelle vom 29. Juli 2011 wurde die A 26 Nord aus dem BStG 1971 entfernt, ohne Strategische Prüfung im Verkehrsbereich; das BMVIT berief sich auf § 3 Abs. 3 Z 4 SP-V-Gesetz und darauf, dass Initiativanträge keiner Prüfung unterliegen.
Mit der Novelle 2011 zum BStG 1971 vom 29. Juli 2011 wurde die A 26 Nord zwischen der Anschlussstelle Linz/Urfahr (B 127) und dem Knoten Linz/Urfahr der A 7 aus dem BStG 1971 entfernt (TZ 20). Für die Änderung der Beschreibung des Streckenverlaufs der A 26 im Verzeichnis 1 des BStG 1971 wurde keine Strategische Prüfung durchgeführt. Das BMVIT begründete dies damit, dass die Landeshauptstadt Linz nicht in Gemeindebezirke gemäß § 3 Abs. 3 Z 4 SP–V–Gesetz [...] gegliedert sei [...] ein Gesetzesänderungsantrag, der [...] von Abgeordneten in den Nationalrat eingebracht wird (Initiativantrag), keiner Strategischen Prüfung im Verkehrsbereich zu unterziehen
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
30. Juli 2011
Projekt und Bundesstraßengesetz
Die Verzeichnisänderungen der Novelle BGBl. I Nr. 62/2011 traten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, also am 30. Juli 2011, in Kraft.
„(8) Das Inhaltsverzeichnis und die §§ 5, 5a, 5b, 5c, 5d, 10 Abs. 3 und 4, 31a, 35 und 37 sowie die Verzeichnisse 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2011 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
BGBl. I Nr. 62/2011, Änderung des Bundesstraßengesetzes 1971
-
16. August 2011
-
22. August 2011
-
September 2011
Luft und Lärm
Das Programm des Landes Oberösterreich nach § 9a IG-L vom September 2011 legte vier Sanierungsgebiete fest: Linz (NO2), Linz-Steyregg (PM10), Wels-Innenstadt (PM10) und die A1 zwischen Enns und Haid (NO2, PM10).
Es wurden daher 4 Sanierungsgebiete definiert, und zwar Linz (NO2), Linz-Steyregg (PM10), Wels-Innenstadt (PM10) und die Autobahn A1 zwischen Enns und Haid (NO2, PM10).
-
8. September 2011
Öffentlicher Verkehr und Alternativen
2011 teilte das Verkehrsministerium mit, dass eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Errichtung einer Straßenbahn, also auch an der zweiten Linzer Straßenbahnachse, nicht vorgesehen sei.
Eine finanzielle Beteiligung des Bundes im Wege des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie an der Errichtung einer Straßenbahn ist nicht vorgesehen.
Anfragebeantwortung 8960/AB XXIV. GP (BMVIT), eingelangt 08.09.2011
-
20. September 2011
-
3. Oktober 2011
-
7. Oktober 2011
-
10. Oktober 2011
-
12. Oktober 2011
EU-Recht und Strategische Prüfung
Im Oktober 2011 berichtete eine FPÖ-Anfrage, die Grüne Verkehrssprecherin Gabriela Moser plane eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen fehlender SUP für den Westring, gestützt auf eine Studie der Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen.
Eingelangt am 12.10.2011 [...] Den Medien konnte dieser Tage entnommen werden, dass die Grüne Verkehrssprecherin Gabriele Moser eine Beschwerde bei der EU-Kommission plant, weil der Vertrag Linz-Westring rechtswidrig sei. Angefochten soll das Projekt auf Grundlage einer Expertenstudie der Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen werden. Nach dieser hätte das Projekt einer seit 2004 in der EU vorgeschriebenen strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen werden müssen
-
13. Oktober 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Der Linzer Gemeinderat genehmigte am 13. Oktober 2011 die Vereinbarung über die Realisierung der A 26 zwischen Bund, Land, Stadt und ASFINAG; die FPÖ (8) enthielt sich, die Grünen (7), KPÖ-Gemeinderätin Grünn und BZÖ-Gemeinderat Reiman stimmten dagegen.
„Die beiliegende Vereinbarung über die Realisierung des Projektes A 26 Linzer Autobahn Westring, abzuschließen zwischen dem Bund, dem Land Oberösterreich, der Stadt Linz und der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) wird, vorbehaltlich einer analogen Beschlussfassung seitens der zuständigen Organe des Landes Oberösterreich, genehmigt. ... Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (8) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen.
Amtsblatt Linz, Wortprotokoll der 19. Sitzung des Gemeinderates am 13. Oktober 2011
-
13. Oktober 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Bürgermeister Dobusch erklärte am 13. Oktober 2011 im Gemeinderat, ein fixer Höchstbetrag wie beim Musiktheater sei mit dem Bund nicht verhandelbar gewesen.
daher wäre es nicht sehr seriös, einen Fixbetrag zu verlangen. Wenn man ihn ausverhandelt hätte, könnten wir den Fixbetrag hereinschreiben, aber das ist nicht gelungen. Zum Beispiel haben wir einen Fixbetrag ausgehandelt vor vielen, vielen Jahren bei der Mitfinanzierung des Musiktheaters. ... Da ist der Beschluss fix möglich gewesen, da gab es auch keine Indexsteigerung. Und das war nicht möglich, mit dem Bund auszuverhandeln.
Amtsblatt Linz, Wortprotokoll der 19. Sitzung des Gemeinderates am 13. Oktober 2011
-
13. Oktober 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Der Gemeinderat lehnte am 13. Oktober 2011 den FPÖ-Antrag, den Westring-Vertrag von der Tagesordnung abzusetzen, mit den Gegenstimmen von SPÖ (26) und ÖVP (17) ab.
Gemäß § 17 Abs. 3 der Geschäftsordnung Gemeinderat wird beantragt, den Punkt F 1, die Beratung über den Westring-Vertrag, von der Tagesordnung abzusetzen. ... Der Antrag zur Absetzung des Tagesordnungspunktes F 1 wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (17) mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Amtsblatt Linz, Wortprotokoll der 19. Sitzung des Gemeinderates am 13. Oktober 2011
-
13. Oktober 2011
Hintergrund
Der Linzer Gemeinderat genehmigte am 13. Oktober 2011 die Vereinbarung über die Realisierung der A 26 mehrheitlich; dagegen stimmten die Grünen (7), KPÖ und BZÖ, die FPÖ (8) enthielt sich.
Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (8) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen.
-
13. Oktober 2011
Hintergrund
Im Gemeinderat am 13.10.2011 erklärte SPÖ-Finanzstadtrat Mayr, beim Knoten Auhof betrage der städtische Finanzierungsanteil ein Drittel; auch Lenger sprach in derselben Sitzung von einer 'Eindrittel-Beteiligung' der Stadt.
Gemeinderätin Lenger: ... die Stadt Linz zum Autobahnanschluss Auhof ein Drittel der Kosten, also ein Drittel Stadt, ein Drittel Land, ein Drittel Bund, das heißt, eine Eindrittel-Beteiligung dazuzahlt. ... Stadtrat Mayr: ... Es ist zu Recht auf den Knoten Auhof hingewiesen worden, wo der Finanzierungsanteil ein Drittel beträgt.
Protokoll der 19. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 13. Oktober 2011
-
13. Oktober 2011
Politik und Abstimmungen
Am 13. Oktober 2011 lehnte der Linzer Gemeinderat den FPÖ-Antrag, die Westring-Vereinbarung (Punkt F 1) von der Tagesordnung abzusetzen, mit den Gegenstimmen von SPÖ (26) und ÖVP (17) ab.
Der Antrag zur Absetzung des Tagesordnungspunktes F 1 wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (17) mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
-
13. Oktober 2011
Politik und Abstimmungen
Am 13. Oktober 2011 genehmigte der Linzer Gemeinderat die Vereinbarung über die Realisierung des Projekts A 26 zwischen Bund, Land OÖ, Stadt Linz und ASFINAG; die FPÖ (8) enthielt sich, dagegen stimmten Die Grünen (7), KPÖ-GR Grünn und BZÖ-GR Reiman.
Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (8) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen.
Protokoll über die 19. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 13. Oktober 2011
-
13. Oktober 2011
Politik und Abstimmungen
Bürgermeister Dobusch (SPÖ) sagte am 13. Oktober 2011, es sei bei den Verhandlungen nicht möglich gewesen, einen Fixbetrag für den Linzer Beitrag auszuverhandeln.
Noch dazu, wo es die Indexsteigung und all diese Dinge geben wird, wie bei jedem Projekt und daher wäre es nicht sehr seriös, einen Fixbetrag zu verlangen. Wenn man ihn ausverhandelt hätte, könnten wir den Fixbetrag hereinschreiben, aber das ist nicht gelungen.
Protokoll über die 19. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 13. Oktober 2011
-
13. Oktober 2011
Politik und Abstimmungen
Dobusch (SPÖ) begründete die Mitfinanzierung am 13. Oktober 2011 damit, dass das Projekt vom Bund wahrscheinlich nicht akzeptiert worden wäre, wenn Linz keine Bereitschaft zur Mitfinanzierung gezeigt hätte, nachdem das Land dazu bereit war.
Und nachdem das Land Oberösterreich bereit war, mitzufinanzieren, war es bei den Verhandlungen nicht möglich für mich, zu sagen, die Stadt Linz finanziert hier nicht mit. Das geht ganz einfach meines Erachtens nicht. Da wäre das Projekt wahrscheinlich nicht akzeptiert worden seitens des Bundes, wenn wir überhaupt keine Bereitschaft gehabt hätten, hier mitzufinanzieren.
Protokoll über die 19. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 13. Oktober 2011
-
13. Oktober 2011
Politik und Abstimmungen
Stadtrat Johann Mayr (SPÖ) wies am 13. Oktober 2011 den Vorwurf eines Blankoschecks zurück und verwies auf Punkt 7 der Vereinbarung, der ein Verfahren bei erheblicher Überschreitung der Kostenschätzung vorsehe.
Daher Blankoscheck - falsch, unlimitiert - falsch. Der Punkt 7 sagt konkret aus, dass man sich bereits ein Verfahren sicherstellt, wenn sich Baubeginn, Realisierung oder Rahmenbedingungen für die Finanzierung des Vorhabens ändern - etwa in Folge einer erheblichen Überschreitung der Kostenschätzung in der Planung
Protokoll über die 19. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 13. Oktober 2011
-
13. Oktober 2011
Politik und Abstimmungen
GR Gerda Lenger (Grüne) prognostizierte am 13. Oktober 2011, der Westring werde nicht durch die UVP kommen, sondern schon an einer Strategischen Umweltprüfung scheitern.
Das heißt, der Westring wird nicht durch die Umweltverträglichkeitsprüfung kommen, der wird schon bei der strategischen Umweltprüfung scheitern.
Protokoll über die 19. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 13. Oktober 2011
-
13. Oktober 2011
Politik und Abstimmungen
GR Gerda Lenger (Grüne) nannte am 13. Oktober 2011 im Gemeinderat das verkürzte Projekt ein „Restringerl“ für „gerade einmal 13 Prozent der täglichen Einpendler und Einpendlerinnen nach Linz“ und es sei „eine Zumutung“, dass die Stadt für diese Bundesstraße mitzahlt.
Ich finde es jedenfalls eine Zumutung, dass die Stadt für eine Bundesstraße mitzahlt, die, wie es ursprünglich geplant gewesen wäre, ein Bypass zur A 7 gewesen wäre und jetzt ein Restringerl für gerade einmal 13 Prozent der täglichen Einpendler und Einpendlerinnen nach Linz ist.
Protokoll über die 19. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 13. Oktober 2011
-
13. Oktober 2011
Politik und Abstimmungen
Am 13. Oktober 2011 lehnte der Gemeinderat einen FPÖ-Dringlichkeitsantrag auf Volksbefragung („Soll die Stadt Linz den Bau des Linzer Westringes (A 26) mitfinanzieren?“) ab; SPÖ (26), ÖVP (17), Grüne (7) und KPÖ-GR Grünn enthielten sich.
Der Dringlichkeitsantrag wird bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPÖ (26), ÖVP (17) und Die Grünen (7) sowie Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Protokoll über die 19. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 13. Oktober 2011
-
13. Oktober 2011
Politik und Abstimmungen
Der Linzer Gemeinderat genehmigte am 13.10.2011 die Vereinbarung über die Realisierung der A26 (Antrag F 1) mit Stimmenmehrheit; FPÖ (8) enthielt sich, die Grünen (7), KPÖ-GRin Grünn und BZÖ-GR Reiman stimmten dagegen.
Der Vorsitzende lässt nun über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (8) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, sowie Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen.
Stadt Linz, Protokoll 19. Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2011
-
13. Oktober 2011
Politik und Abstimmungen
Mit dem Antrag F 1 vom 13.10.2011 wurde nur die Realisierungsvereinbarung genehmigt; die Finanzierungsvereinbarung war erst auszuverhandeln und dem Gemeinderat zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen (Beschluss am 24.11.2011).
Die beiliegende Vereinbarung über die Realisierung des Projektes A 26 Linzer Autobahn Westring ... Die in der Amtsvorlage genannte Finanzierungsvereinbarung ist seitens der Verwaltung auszuverhandeln und dem Gemeinderat zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
Stadt Linz, Protokoll 19. Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2011
-
13. Oktober 2011
Politik und Abstimmungen
Zu Beginn der Sitzung vom 13.10.2011 enthielten sich die Grünen (7) beim FPÖ-Antrag, die Volksbefragung zur Westringfinanzierung vor Punkt F 1 zu behandeln; der Antrag wurde mit den Gegenstimmen von SPÖ und ÖVP abgelehnt.
Der Antrag, den Dringlichkeitsantrag 'Volksbefragung zur Westringfinanzierung' vor dem Tagesordnungspunkt F 1 zu behandeln, wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (26) und ÖVP (17) sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Grünen (7) und Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Stadt Linz, Protokoll 19. Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2011
-
13. Oktober 2011
Politik und Abstimmungen
GRin Gerda Lenger (Grüne) kritisierte am 13.10.2011 als 'Zumutung', dass die Stadt für eine Bundesstraße mitzahle, die nur ein 'Restringerl' für gerade einmal 13 Prozent der täglichen Einpendler sei.
Ich finde es jedenfalls eine Zumutung, dass die Stadt für eine Bundesstraße mitzahlt, die, wie es ursprünglich geplant gewesen wäre, ein Bypass zur A 7 gewesen wäre und jetzt ein Restringerl für gerade einmal 13 Prozent der täglichen Einpendler und Einpendlerinnen nach Linz ist.
Stadt Linz, Protokoll 19. Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2011
-
20. Oktober 2011
Presseaussendung
Schwammiger Westring-Vertrag lässt auch Hintertür für Nordteil offen
-
27. Oktober 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Laut Entwurf der Finanzierungsvereinbarung (Stand 27.10.2011) leisten das Land einen nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss von 10 % und die Stadt einen von 5 % der Gesamtprojektkosten, berechnet jedenfalls auf Basis der tatsächlichen Gesamtkosten. Ein betraglicher Höchstwert ist im Entwurf nicht genannt; ergeben Schätzungen in der Planungsphase Kostenüberschreitungen von mehr als 10 %, dürfen die Vertragsparteien aber von der weiteren Umsetzung Abstand nehmen.
Grundlage der Berechnung der Zuschüsse des Landes und der Stadt sind jedenfalls die tatsächlichen Gesamtkosten des PROJEKTES.
-
27. Oktober 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Bei erheblichen Kostenabweichungen (mindestens 10 %) muss die ASFINAG Land und Stadt informieren und Einvernehmen herstellen; wird kein Einvernehmen erzielt, werden die Mehrkosten nach dem Schlüssel ASFINAG 85 %, Land 10 %, Stadt 5 % aufgeteilt.
Die ASFINAG wird das Land und die Stadt über erhebliche Abweichungen (mindestens 10%) der Kosten des PROJEKTES gegenüber den in Pkt. 3.1. angeführten Kosten sowohl in der Planungs- als auch in der Errichtungsphase unverzüglich, jedenfalls im Rahmen der Steuerungsgruppe, informieren. Diesfalls hat die ASFINAG mit dem Land und der Stadt das Einvernehmen über die weitere Vorgangsweise herzustellen. Können die Vertragsparteien kein Einvernehmen erzielen, so erfolgt eine Aufteilung der anfallenden Mehrkosten zwischen den Vertragsparteien entsprechend dem vereinbarten Kostenteilungsschlüssel (ASFINAG 85%, Land 10%, Stadt 5%).
Oö. Landtag Beilage 510/2011, Subbeilage: Finanzierungsvereinbarung, Entwurf vom 27.10.2011
-
27. Oktober 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Das vertragliche Rücktrittsrecht ('Ausstiegsklausel') gilt laut Wortlaut nur, wenn Schätzungen im Laufe der Planungsphase Kostenüberschreitungen von mehr als 10 % ergeben.
Sofern Schätzungen im Laufe der Planungsphase für das PROJEKT Kostenüberschreitungen von mehr als 10% ergeben, sind die Vertragsparteien berechtigt, von der weiteren Umsetzung des PROJEKTES Abstand zu nehmen.
Oö. Landtag Beilage 510/2011, Subbeilage: Finanzierungsvereinbarung, Entwurf vom 27.10.2011
-
27. Oktober 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Land und Stadt verpflichten sich, im Fall behördlich vorgeschriebener Maßnahmen am sekundären Straßennetz (z. B. Rückbau, Lärmschutz) deren allenfalls dauerhafte Erhaltung zur Gänze auf eigene Kosten zu übernehmen und die ASFINAG schadlos zu halten.
Im Falle der Vorschreibung von Maßnahmen am sekundären Netz (wie z.B. Rückbau, Lärmschutz, etc.) verpflichten sich das Land und die Stadt, die allenfalls dauerhafte Erhaltung derselben zur Gänze auf ihre Kosten zu übernehmen. Alle diesbezüglichen Auflagen und Vorschreibungen sind einzuhalten und haben das Land und die Stadt die ASFINAG diesbezüglich schadlos zu halten.
Oö. Landtag Beilage 510/2011, Subbeilage: Finanzierungsvereinbarung, Entwurf vom 27.10.2011
-
27. Oktober 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Die Vertragsparteien verpflichten sich laut Finanzierungsvereinbarung, gegenläufige und hinderliche Maßnahmen zu unterlassen, um eine konsensgemäße etappenweise Umsetzung sicherzustellen.
Weiters verpflichten sich die Vertragsparteien, alle erforderlichen und zweckdienlichen Maßnahmen zu setzen sowie gegenläufige und hinderliche Maßnahmen zu unterlassen, um eine konsensgemäße etappenweise Umsetzung des Projekts sicherzustellen.
Oö. Landtag Beilage 510/2011, Subbeilage: Finanzierungsvereinbarung, Entwurf vom 27.10.2011
-
27. Oktober 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Bis zur Fertigstellung des Projekts müssen Land und Stadt alle Maßnahmen mit verkehrlichen Wirkungen auf die A26 der ASFINAG unverzüglich mitteilen und mit ihr abstimmen; auch geplante Flächenwidmungsänderungen, Umbauten und Verkehrsbeschränkungen im UVP-Untersuchungsraum sind abzustimmen.
haben das Land und die Stadt bis zur Fertigstellung des PROJEKTES alle Maßnahmen mit verkehrlichen Wirkungen auf die A26 und alle Maßnahmen mit Wirkung auf die Lebensdauer der Straßenanlagen der A26 der ASFINAG unverzüglich zur Kenntnis zu bringen und mit dieser abzustimmen. Geplante und absehbare Änderungen der Flächenwidmung (z.B. ein neues Gewerbegebiet), Umbaumaßnahmen und Verkehrsbeschränkungen in jenem Bereich, welcher für das Verfahren nach dem UVP-Gesetz zur Beurteilung herangezogen wird, und welche verkehrliche Auswirkungen zur Folge haben, sind der ASFINAG vom Land und der Stadt so früh wie möglich zur Kenntnis zu bringen und mit dieser abzustimmen.
Oö. Landtag Beilage 510/2011, Subbeilage: Finanzierungsvereinbarung, Entwurf vom 27.10.2011
-
27. Oktober 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Laut Finanzierungsvereinbarung erwachsen der ASFINAG keine Aufwendungen und Erhaltungspflichten für das niederrangige Netz; allfällige Erhaltungs- und Sanierungskosten der bestehenden Westbrücke trägt bis zur Umsetzung des 3. Abschnitts das Land OÖ als Straßenerhalter.
Der ASFINAG erwachsen keine Aufwendungen und Erhaltungspflichten für das niederrangige Netz. ... Gegebenenfalls anfallende Erhaltungs- und Sanierungskosten für die Westbrücke werden bis zur Umsetzung des 3. Verwirklichungsabschnittes (HAST Waldeggstraße - Lückenschluss A7 bei Kn Hummelhof inkl. Westbrücke) des Vorhabens vom bis dahin verantwortlichen Straßenerhalter (Land OÖ) getragen.
Oö. Landtag Beilage 510/2011, Subbeilage: Finanzierungsvereinbarung, Entwurf vom 27.10.2011
-
27. Oktober 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Die Zuschüsse werden nach einem Zahlungsplan gemäß Baufortschritt auf schriftliche Aufforderung der ASFINAG gezahlt; vor Baubeginn angefallene Ist-Kosten werden erst ab Baubeginn verrechnet, bei Zahlungsverzug gelten 5 % Verzugszinsen, die endgültige Höhe ergibt sich nach der Endabrechnung.
Die Zuschüsse des Landes und der Stadt werden entsprechend einem zu erstellenden Zahlungsplan gemäß Baufortschritt und nach Maßgabe der von der ASFINAG ihrerseits geleisteten Zahlungen, nach schriftlicher Aufforderung durch die ASFINAG gewährt. Festgehalten wird, dass die bis zum Zeitpunkt des Baubeginns angefallenen IST-Kosten erst ab tatsächlichem Baubeginn zur Verrechnung kommen. Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 5% vereinbart. Die endgültige Höhe der Zuschüsse wird nach der Endabrechnung des PROJEKTES auf Basis der sich ergebenden tatsächlichen Gesamtprojektkosten ermittelt
Oö. Landtag Beilage 510/2011, Subbeilage: Finanzierungsvereinbarung, Entwurf vom 27.10.2011
-
27. Oktober 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Die Finanzierungsvereinbarung steht unter der auflösenden Bedingung, dass nicht alle für den Baubeginn nötigen Bewilligungen erlangt werden; dann muss die ASFINAG erhaltene Zuschüsse samt Zinsen refundieren.
Die gegenständliche Vereinbarung wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass nicht alle für einen Baubeginn erforderlichen öffentlich-rechtlichen Bewilligungen und Verordnungen für das PROJEKT erlangt werden können. Die ASFINAG verpflichtet sich, dem Land und der Stadt allfällig bis dahin erhaltene Zuschüsse samt Zinsen zu refundieren.
Oö. Landtag Beilage 510/2011, Subbeilage: Finanzierungsvereinbarung, Entwurf vom 27.10.2011
-
27. Oktober 2011
Kosten
Im Entwurf der Finanzierungsvereinbarung (27.10.2011) wird die Wertsicherung von rund 153 Mio. Euro als Wertanpassung auf Preisbasis 2011 und Vorausvalorisierung für den Umsetzungszeitraum 2015 bis 2029 definiert, was rund 646 Mio. Euro netto ergibt.
Die geschätzten Basiskosten (Planung, Errichtung, Grundeinlöse, etc.) des Projekts betragen rd. netto EUR 493 Mio. (Preisbasis 2009, Umsetzung in 3 Abschnitten). Die Gesamtprojektkosten betragen unter Berücksichtigung der Gleitung iHv. rd. 153 Mio. EUR (Wertanpassung auf Preisbasis 2011 und Vorausvalorisierung für den Umsetzungszeitraum 2015 - 2029) rd. netto 646 Mio. EUR. (Beilage ./D)
-
27. Oktober 2011
Hintergrund
Laut Finanzierungsvereinbarung werden Mehrkosten, über die kein Einvernehmen erzielt wird, nach dem Schlüssel ASFINAG 85 %, Land 10 % und Stadt 5 % aufgeteilt.
Können die Vertragsparteien kein Einvernehmen erzielen, so erfolgt eine Aufteilung der anfallenden Mehrkosten zwischen den Vertragsparteien entsprechend dem vereinbarten Kostenteilungsschlüssel (ASFINAG 85 %, Land 10 % und Stadt 5 %).
Oö. Landtag, Beilage 510/2011, Subbeilage: Finanzierungsvereinbarung A 26 (Entwurf vom 27.10.2011)
-
27. Oktober 2011
Hintergrund
Laut Finanzierungsvereinbarung dürfen die Vertragsparteien von der weiteren Umsetzung Abstand nehmen, wenn Schätzungen in der Planungsphase Kostenüberschreitungen von mehr als 10 % ergeben.
Sofern Schätzungen im Laufe der Planungsphase für das PROJEKT Kostenüberschreitungen von mehr als 10% ergeben, sind die Vertragsparteien berechtigt, von der weiteren Umsetzung des PROJEKTES Abstand zu nehmen.
Oö. Landtag, Beilage 510/2011, Subbeilage: Finanzierungsvereinbarung A 26 (Entwurf vom 27.10.2011)
-
27. Oktober 2011
Hintergrund
In der Finanzierungsvereinbarung 2011 verpflichten sich Land und Stadt, bei vorgeschriebenen Maßnahmen am sekundären Netz (z. B. Rückbau, Lärmschutz) die allenfalls dauerhafte Erhaltung zur Gänze auf ihre Kosten zu übernehmen.
Im Falle der Vorschreibung von Maßnahmen am sekundären Netz (wie z.B. Rückbau, Lärmschutz, etc.) verpflichten sich das Land und die Stadt, die allenfalls dauerhafte Erhaltung derselben zur Gänze auf ihre Kosten zu übernehmen.
Beilage 510/2011 Oö. Landtag, Subbeilage Finanzierungsvereinbarung A 26 (Entwurf vom 27.10.2011)
-
27. Oktober 2011
Hintergrund
Laut Entwurf der Finanzierungsvereinbarung (27.10.2011) betragen die Gesamtprojektkosten inkl. Gleitung von rd. 153 Mio. EUR rd. netto 646 Mio. EUR (Basiskosten netto 493 Mio. EUR, Preisbasis 2009); bei Kostenabweichungen ab 10 % ist Einvernehmen herzustellen, scheitert dieses, werden Mehrkosten nach dem Schlüssel 85/10/5 geteilt.
Die geschätzten Basiskosten ... des Projekts betragen rd. netto EUR 493 Mio. (Preisbasis 2009, Umsetzung in 3 Abschnitten). Die Gesamtprojektkosten betragen unter Berücksichtigung der Gleitung iHv. rd. 153 Mio. EUR ... rd. netto 646 Mio. EUR. ... Können die Vertragsparteien kein Einvernehmen erzielen, so erfolgt eine Aufteilung der anfallenden Mehrkosten ... (ASFINAG 85%, Land 10%, Stadt 5%).
-
27. Oktober 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Der Ausstiegssatz der Finanzierungsvereinbarung (Entwurf vom 27.10.2011, Punkt 3.2, Beilage 510/2011) lautet: Die Vertragsparteien dürfen von der weiteren Umsetzung Abstand nehmen, wenn Schätzungen "im Laufe der Planungsphase" Kostenüberschreitungen von mehr als 10 % ergeben; eine Frist oder ein Ausstiegsrecht für die Errichtungsphase nennt der Satz nicht.
Sofern Schätzungen im Laufe der Planungsphase für das PROJEKT Kostenüberschreitungen von mehr als 10% ergeben, sind die Vertragsparteien berechtigt, von der weiteren Umsetzung des PROJEKTES Abstand zu nehmen.
-
27. Oktober 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Ohne Einvernehmen über die weitere Vorgangsweise nach einer erheblichen Kostenabweichung (mindestens 10 %) sieht die Finanzierungsvereinbarung nicht den Ausstieg, sondern die Aufteilung der Mehrkosten nach dem Schlüssel ASFINAG 85 %, Land 10 %, Stadt 5 % vor.
Können die Vertragsparteien kein Einvernehmen erzielen, so erfolgt eine Aufteilung der anfallenden Mehrkosten zwischen den Vertragsparteien entsprechend dem vereinbarten Kostenteilungsschlüssel (ASFINAG 85%, Land 10%, Stadt 5%).
-
27. Oktober 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Als einzige weitere Beendigungsregel enthält die Finanzierungsvereinbarung (Entwurf 2011) eine auflösende Bedingung: Sie endet, wenn nicht alle für einen Baubeginn erforderlichen öffentlich-rechtlichen Bewilligungen und Verordnungen erlangt werden können; dann sind erhaltene Zuschüsse samt Zinsen zu refundieren.
Die gegenständliche Vereinbarung wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass nicht alle für einen Baubeginn erforderlichen öffentlich-rechtlichen Bewilligungen und Verordnungen für das PROJEKT erlangt werden können. Die ASFINAG verpflichtet sich, dem Land und der Stadt allfällig bis dahin erhaltene Zuschüsse samt Zinsen zu refundieren.
-
27. Oktober 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Die Zuschüsse von Land (10 %) und Stadt (5 %) berechnen sich laut Finanzierungsvereinbarung (Entwurf 2011) auf Basis der tatsächlichen Gesamtkosten des Projekts; die endgültige Höhe wird erst nach der Endabrechnung ermittelt und mit den geleisteten Zahlungen abgeglichen.
Die endgültige Höhe der Zuschüsse wird nach der Endabrechnung des PROJEKTES auf Basis der sich ergebenden tatsächlichen Gesamtprojektkosten ermittelt und erfolgt sodann ein Abgleich mit den geleisteten Zahlungen.
-
7. November 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Laut Regierungsvorlage Beilage 510/2011 betrugen die geschätzten Basiskosten rd. 493 Mio. Euro netto (Preisbasis 2009) und die Gesamtprojektkosten unter Berücksichtigung einer Wertsicherung von rd. 153 Mio. Euro rd. 646 Mio. Euro netto.
Die geschätzten Gesamtkosten (Planung, Errichtung, Grundeinlöse, etc.) des Projekts betragen rd. netto 493 Mio. Euro (Preisbasis 2009 = Basiskosten). Die Gesamtprojektkosten betragen unter Berücksichtigung der Wertsicherung iHv. rd. 153 Mio. Euro rd. netto 646 Mio. Euro (siehe Subbeilage).
Oö. Landtag Beilage 510/2011, Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die A26 Linzer Autobahn
-
7. November 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Das Land OÖ hatte sich mit Vereinbarung vom 23. Mai 2008 (i.d.F. vom 2. Dezember 2010) gegenüber der Immobilien Linz GmbH verpflichtet, die angefallenen Grundkosten zu bezuschussen, falls bis 31.12.2013 kein rechtskräftiger Trassenbescheid für die A26 vorliegt; dieser Zuschuss ist mit 15 Mio. Euro gedeckelt, und liegt zum 31.12.2013 kein rechtskräftiger Trassenbescheid vor, verlängert das Land die Vereinbarung bis 31.12.2014.
Dieser Zuschuss ist betragsmäßig mit 15 Mio. Euro gedeckelt. Falls ein rechtskräftiger Trassenbescheid zum 31. Dezember 2013 nicht vorliegt, verlängert das Land Oberösterreich diese Vereinbarung bis 31. Dezember 2014.
Oö. Landtag Beilage 510/2011, Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die A26 Linzer Autobahn
-
7. November 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Laut Regierungsvorlage bedürfen die aus der Vereinbarung resultierenden Leistungen des Landes als Mehrjahresverpflichtungen gemäß § 26 Abs. 8 Haushaltsordnung der Genehmigung durch den Oö. Landtag; die Landesregierung beantragte zudem, wegen Dringlichkeit keinen Ausschuss zu befassen.
Die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Leistungen des Landes Oberösterreich führen zu Mehrjahresverpflichtungen, welche gemäß § 26 Abs. 8 Haushaltsordnung des Landes Oberösterreich der Genehmigung durch den Oö. Landtag bedürfen. ... Auf Grund der Dringlichkeit der Angelegenheit wird dem Oö. Landtag vorgeschlagen, gemäß § 25 Abs. 5 der Landtagsgeschäftsordnung davon abzusehen, diese Regierungsvorlage einem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen.
Oö. Landtag Beilage 510/2011, Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die A26 Linzer Autobahn
-
7. November 2011
Kosten
Laut Regierungsvorlage des Landes OÖ vom 7. November 2011 betrugen die geschätzten Basiskosten der A 26 rund 493 Mio. Euro netto (Preisbasis 2009); mit einer Wertsicherung von rund 153 Mio. Euro ergaben sich Gesamtprojektkosten von rund 646 Mio. Euro netto.
Die geschätzten Gesamtkosten (Planung, Errichtung, Grundeinlöse, etc.) des Projekts betragen rd. netto 493 Mio. Euro (Preisbasis 2009 = Basiskosten). Die Gesamtprojektkosten betragen unter Berücksichtigung der Wertsicherung iHv. rd. 153 Mio. Euro rd. netto 646 Mio. Euro (siehe Subbeilage).
Oö. Landtag Beilage 510/2011, Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die A26 Linzer Autobahn
-
7. November 2011
Argumente der Befürworter
Die Oö. Landesregierung begründete ihre Vorlage an den Landtag vom 7. November 2011 (Beilage 510/2011) damit, dass die A 26 eine verkehrswirksame, sichere und umweltverträgliche Verkehrsentlastung für Linz sei und ein nachhaltiges öffentliches Interesse an ihr bestehe.
als Ergänzung des hochrangigen Straßennetzes eine verkehrswirksame, sichere und umweltverträgliche Verkehrsentlastung für die Stadt Linz darstellt und daher ein nachhaltiges öffentliches Interesse an der diesbezüglichen Realisierung besteht
Oö. Landtag Beilage 510/2011, Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die A26 Linzer Autobahn
-
7. November 2011
Hintergrund
Die Basiskosten der A 26 wurden in der Finanzierungsvereinbarung mit rd. 493 Mio. Euro netto auf Preisbasis 2009 angesetzt; mit rd. 153 Mio. Euro Wertsicherung ergaben sich Gesamtprojektkosten von rd. 646 Mio. Euro netto.
Die geschätzten Gesamtkosten (Planung, Errichtung, Grundeinlöse, etc.) des Projekts betragen rd. netto 493 Mio. Euro (Preisbasis 2009 = Basiskosten). Die Gesamtprojektkosten betragen unter Berücksichtigung der Wertsicherung iHv. rd. 153 Mio. Euro rd. netto 646 Mio. Euro
Oö. Landtag, Beilage 510/2011: Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die A26 Linzer Autobahn
-
7. November 2011
Hintergrund
Die Vorlage der Oö. Landesregierung zur A 26 (Beilage 510/2011) mit einem Landeszuschuss von 10 % der Projektgesamtkosten ist mit 7. November 2011 datiert und von LH-Stv. Hiesl gezeichnet.
Zur Planung und Errichtung der A26 Linzer Autobahn durch die ASFINAG leistet das Land einen Zuschuss von 10 % der Projektgesamtkosten. ... Linz, am 7. November 2011 Für die Oö. Landesregierung: Hiesl Landeshauptmann-Stellvertreter
Oö. Landtag, Beilage 510/2011: Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die A26 Linzer Autobahn
-
7. November 2011
Politik und Abstimmungen
Die Regierungsvorlage Beilage 510/2011 ist mit 7. November 2011 datiert und von LH-Stv. Franz Hiesl 'Für die Oö. Landesregierung' gezeichnet.
Linz, am 7. November 2011 Für die Oö. Landesregierung: Hiesl Landeshauptmann-Stellvertreter
Oö. Landtag, Beilage 510/2011: Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die A26 Linzer Autobahn
-
7. November 2011
Politik und Abstimmungen
Nach Beilage 510/2011 leistet das Land OÖ einen Zuschuss von 10 % der Gesamtprojektkosten, die mit rd. 646 Mio. Euro netto (inklusive Wertsicherung von rd. 153 Mio. Euro) angesetzt waren.
Die Gesamtprojektkosten betragen unter Berücksichtigung der Wertsicherung iHv. rd. 153 Mio. Euro rd. netto 646 Mio. Euro (siehe Subbeilage). Das Land Oberösterreich leistet einen nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss in der Höhe von 10 % der Gesamtprojektkosten.
-
7. November 2011
Politik und Abstimmungen
Beilage 510/2011 sieht ein Recht der Vertragsparteien vor, von der weiteren Umsetzung Abstand zu nehmen, wenn Schätzungen in der Planungsphase Kostenüberschreitungen von mehr als 10 % ergeben.
Sofern Schätzungen im Laufe der Planungsphase für das Projekt Kostenüberschreitungen von mehr als 10 % ergeben, sind die Vertragsparteien auch berechtigt, von der weiteren Umsetzung des Projekts Abstand zu nehmen.
-
7. November 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Der Regierungsvorlage des Landes OÖ (7.11.2011) zufolge sind die Vertragsparteien "im Laufe der Planungsphase" bei geschätzten Kostenüberschreitungen von mehr als 10 % "auch berechtigt", von der weiteren Umsetzung Abstand zu nehmen; die Informationspflicht der ASFINAG gilt dagegen "sowohl in der Planungs- als auch in der Errichtungsphase".
Die ASFINAG wird das Land Oberösterreich über erhebliche Abweichungen (mindestens 10 %) ... sowohl in der Planungs- als auch in der Errichtungsphase unverzüglich informieren. ... Sofern Schätzungen im Laufe der Planungsphase für das Projekt Kostenüberschreitungen von mehr als 10 % ergeben, sind die Vertragsparteien auch berechtigt, von der weiteren Umsetzung des Projekts Abstand zu nehmen.
Oö. Landtag Beilage 510/2011, Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die A26 Linzer Autobahn
-
7. November 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Die OÖN berichteten am 23.11.2011, das Land habe Anfang November 2011 seine zehn Prozent, "64,6 Millionen Euro", abgesegnet.
Bereits Anfang November hat das Land seine zehn Prozent (64,6 Millionen Euro) abgesegnet.
-
7. November 2011
-
9. November 2011
-
10. November 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Der Oö. Landtag beschloss am 10. November 2011 die Beilage 510/2011 (Zuschuss des Landes von 10 % der Projektgesamtkosten) mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ; die Grünen stimmten nicht zu.
Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die dem Antrag zur Beilage 510/2011, Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die A26 Linzer Autobahn ... zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist.
Wortprotokoll der 20. Sitzung des Oö. Landtags am 10. November 2011
-
10. November 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Die Grüne Abgeordnete Ulrike Schwarz sprach sich im Landtag am 10. November 2011 gegen Dringlichkeit und Westring aus und nannte die Mitfinanzierung ein 'Millionengeschenk an den Bund'.
Erster Präsident: Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Ulrike Schwarz. ... Daher Nein zu diesem ökologisch und ökonomisch unverantwortlichen Projekt, Nein zu einem Millionengeschenk an den Bund für diese Maßnahme. Wir wollen Lösungen für die Pendlerinnen und Pendler, die auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll sind, daher Nein zur Dringlichkeit und Nein zum Westring.
Wortprotokoll der 20. Sitzung des Oö. Landtags am 10. November 2011
-
10. November 2011
Argumente der Befürworter
Der Oö. Landtag beschloss am 10. November 2011 den 10-Prozent-Zuschuss des Landes zur A 26 (Beilage 510/2011) mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ.
(Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist.
Oö. Landtag, XXVII. GP, Wortprotokoll 20. Sitzung am 10. November 2011
-
10. November 2011
Hintergrund
Der Oö. Landtag beschloss am 10. November 2011 die Beilage 510/2011 (A 26) mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ; die Grünen stimmten nicht zu.
(Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist.
Wortprotokoll der 20. Sitzung des Oö. Landtags, XXVII. GP, 10. November 2011
-
10. November 2011
Politik und Abstimmungen
ÖVP-Abgeordnete Elisabeth Manhal sagte am 10. November 2011 im Landtag, vor knapp einem Jahr hätten sich in einer Meinungsumfrage über 70 Prozent für den Westring ausgesprochen.
Vor knapp einem Jahr haben sich im Rahmen einer Meinungsumfrage über 70 Prozent für den Westring ausgesprochen.
Wortprotokoll 20. Sitzung des Oö. Landtags, XXVII. GP, 10. November 2011
-
10. November 2011
Politik und Abstimmungen
Der Oö. Landtag beschloss am 10. November 2011 die Regierungsvorlage Beilage 510/2011, wonach das Land zur Planung und Errichtung der A26 durch die ASFINAG einen Zuschuss von 10 % der Projektgesamtkosten leistet; zugestimmt haben ÖVP, SPÖ und FPÖ.
2. Zur Planung und Errichtung der A26 Linzer Autobahn durch die ASFINAG leistet das Land einen Zuschuss von 10 % der Projektgesamtkosten.
Wortprotokoll 20. Sitzung des Oö. Landtags, XXVII. GP, 10. November 2011
-
10. November 2011
Politik und Abstimmungen
Grünen-Abgeordnete Ulrike Schwarz kritisierte am 10. November 2011 im Landtag die Kostenentwicklung: 2002 225 Mio. Euro für den Vollausbau, 2009 527 Mio. Euro, 2011 646 Mio. Euro für 4,3 km 'Restring'.
Schauen Sie sich die Zahlen an, 2002 waren für den Vollausbau 225 Millionen Euro veranschlagt. 2009 hat sich das Ganze verdoppelt, mehr als verdoppelt mit 527 Millionen Euro, jetzt für den Restring 2011, für 4,3 Kilometer, sage und schreibe 646 Millionen Euro.
Wortprotokoll 20. Sitzung des Oö. Landtags, XXVII. GP, 10. November 2011
-
10. November 2011
Politik und Abstimmungen
Hiesl (ÖVP) erklärte am 10. November 2011 die Kostensteigerung damit, dass das Projekt bei der Übertragung ins ASFINAG-Netz 2002 vierstreifig statt zweistreifig werden musste, was die Kosten verdoppelt habe.
Bei der Übertragung ins ASFINAG-Netz im Jahr 2002 war aber klar, dass das eine vierstreifige Straße sein muss, sonst kann es nie ein ASFINAG-Projekt werden und damit war automatisch einmal eine Verdoppelung der Kosten gegeben, weil es nicht zwei, sondern vier Streifen waren.
Wortprotokoll 20. Sitzung des Oö. Landtags, XXVII. GP, 10. November 2011
-
10. November 2011
Politik und Abstimmungen
FPÖ-Klubobmann Günther Steinkellner kritisierte am 10. November 2011 im Landtag die Ausstiegsklausel bei mehr als 10 % Kostenüberschreitung als 'hochgradig gefährlich' für das Projekt.
In der Finanzierungsvereinbarung steht dann drinnen, sofern Schätzungen im Laufe der Planungsphase für das Projekt Kostenüberschreitungen von mehr als zehn Prozent ergeben, sind die Vertragsparteien berechtigt, von der weiteren Umsetzung des Projektes Abstand zu nehmen. Also, eine Ausstiegsklausel, wenn es zehn Prozent mehr kostet, ist ja hochgradig gefährlich.
Wortprotokoll 20. Sitzung des Oö. Landtags, XXVII. GP, 10. November 2011
-
10. November 2011
Politik und Abstimmungen
Am 10.11.2011 wurde der Regierungsvorlage Beilage 510/2011 (A26 Linzer Autobahn) im Oö. Landtag mit den Handzeichen der ÖVP-, SPÖ- und FPÖ-Abgeordneten die Dringlichkeit zuerkannt (Geschäftsantrag, mit Stimmenmehrheit angenommen); die Grünen-Fraktion wird im Protokoll nicht unter den Zustimmenden genannt.
Ich bitte jene Mitglieder des hohen Hauses, die der Dringlichkeit zur Beilage 510/2011 zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass der Geschäftsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist.
Oö. Landtag, Wortprotokoll 20. Sitzung XXVII. GP, 10.11.2011
-
10. November 2011
Politik und Abstimmungen
Der Oö. Landtag beschloss am 10.11.2011 die Beilage 510/2011 (A26 Linzer Autobahn) mit Stimmenmehrheit; zustimmend hoben nur ÖVP, SPÖ und FPÖ die Hand.
...Westbrücke zustimmen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. (Die Abgeordneten der Fraktion der Österreichischen Volkspartei, die Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion und die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion heben die Hand.) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist.
Oö. Landtag, Wortprotokoll 20. Sitzung XXVII. GP, 10.11.2011
-
10. November 2011
Politik und Abstimmungen
Die Grünen-Abgeordnete Ulrike Schwarz lehnte in der Landtagsdebatte vom 10.11.2011 Dringlichkeit und Westring-Vorlage ausdrücklich ab.
Daher Nein zu diesem ökologisch und ökonomisch unverantwortlichen Projekt, Nein zu einem Millionengeschenk an den Bund für diese Maßnahme. Wir wollen Lösungen für die Pendlerinnen und Pendler, die auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll sind, daher Nein zur Dringlichkeit und Nein zum Westring.
Oö. Landtag, Wortprotokoll 20. Sitzung XXVII. GP, 10.11.2011
-
10. November 2011
Politik und Abstimmungen
ORF OÖ berichtete, dass ÖVP, SPÖ und FPÖ dem Westring-Vertrag im Landtag am 10.11.2011 zustimmten und die Grünen dagegen stimmten.
ÖVP, SPÖ und FPÖ stimmten dem Westring-Vertrag zu, die Grünen dagegen.
-
10. November 2011
Politik und Abstimmungen
Landeshauptmann Pühringer sagte am 10.11.2011 im Landtag (in der Fragestunde zu Gemeindefinanzen), in der Landesregierung würden zu 99,99 Prozent nur einstimmige Beschlüsse gefasst; das ist eine Allgemeinaussage und kein Beleg für das Abstimmungsverhalten zur Westring-Vorlage.
Wenn alle Parteien in der Landesregierung vertreten sind und dort zu 99,99 Prozent nur einstimmige Beschlüsse gefasst werden, gehe ich davon aus, dass sich die Vertreter der Landesregierung, die aus allen vier Landtagsparteien kommen, Gedanken machen, bevor sie einen Beschluss in der Regierung fassen.
Oö. Landtag, Wortprotokoll 20. Sitzung XXVII. GP, 10.11.2011
-
14. November 2011
-
22. November 2011
-
23. November 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Laut OÖN vom 23. November 2011 entsprachen die Anteile bei 646 Mio. Euro Schätzkosten 64,6 Mio. Euro für das Land und 32,3 Mio. Euro für die Stadt Linz.
646 Millionen Euro kostet – nach heutiger Schätzung – die neue Teilumfahrung ... Damals haben sich Stadt Linz und Land Oberösterreich entschlossen, 15 Prozent der Kosten zu übernehmen. Bereits Anfang November hat das Land seine zehn Prozent (64,6 Millionen Euro) abgesegnet. Am Donnerstag wird dies der Linzer Gemeinderat für seinen 32,3-Millionen-Beitrag tun.
Gemeinderat gibt 32,3 Millionen Euro für den Linzer Westring frei (Oberösterreichische Nachrichten)
-
23. November 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Die OÖN berichteten am 23.11.2011 vor dem Gemeinderatsbeschluss, die Stadt verpflichte sich zu fünf Prozent der auf 646 Mio. Euro geschätzten Kosten, und titelten "Gemeinderat gibt 32,3 Millionen Euro für den Linzer Westring frei".
LINZ. Mit den Stimmen von SP und VP wird der Gemeinderat am Donnerstag den Finanzierungsvertrag für den Linzer Westring beschließen. Darin verpflichtet sich die Stadt, fünf Prozent der Kosten zu übernehmen. 646 Millionen Euro kostet – nach heutiger Schätzung – die neue Teilumfahrung
-
24. November 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Der Linzer Gemeinderat stimmte am 24. November 2011 der fünfprozentigen Beteiligung der Stadt an den Gesamtprojektkosten zu und genehmigte die Finanzierungsvereinbarung; die FPÖ (9) enthielt sich, Grüne (7), KPÖ und BZÖ stimmten dagegen.
„1. Dem in der Amtsvorlage dargestellten Projekt ,A 26 Linzer Autobahn’, insbesondere der fünfprozentigen Beteiligung der Stadt Linz an den Gesamtprojektkosten wird zugestimmt. 2. Die beiliegende Finanzierungsvereinbarung wird genehmigt. ... Der Antrag I 13 wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7), Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen.
Amtsblatt Linz, Wortprotokoll der 20. Sitzung des Gemeinderates am 24. November 2011
-
24. November 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Laut Beschluss vom 24. November 2011 ist für die Bedeckung des städtischen Zuschusses entsprechend den Zahlungsmodalitäten in den jeweiligen Voranschlägen Vorsorge zu treffen; ein Gesamtbetrag wurde nicht beschlossen.
3. Für die Bedeckung ist – entsprechend den Zahlungsmodalitäten gemäß Finanzierungsvereinbarung - in den jeweiligen Voranschlägen Vorsorge zu treffen.
Amtsblatt Linz, Wortprotokoll der 20. Sitzung des Gemeinderates am 24. November 2011
-
24. November 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Am 24. November 2011 genehmigte der Gemeinderat zwei Sideletter: Mit dem ersten (zum Kooperationsvertrag zwischen ILG und ASFINAG) verpflichtet sich die Immobilien Linz GmbH zur Übernahme der Abbruchkosten der abzutragenden Gebäude, wobei ihre Eintrittsverpflichtung von maximal 30 Mio. Euro unverändert bleibt; mit dem zweiten (zur Vereinbarung zwischen Land und ILG) erklärt sich das Land bereit, im Falle einer Eintrittsverpflichtung der ILG einen Zuschuss von 50 % auch zu den Abbruchkosten zu leisten.
mit dem sich die ILG zur Übernahme der Abbruchkosten der abzutragenden Gebäude verpflichtet, wird genehmigt. Die Eintrittsverpflichtung der ILG von maximal 30 Millionen Euro hat jedoch unverändert zu bleiben.
Amtsblatt Linz, Wortprotokoll der 20. Sitzung des Gemeinderates am 24. November 2011
-
24. November 2011
Kosten
Der Linzer Gemeinderat stimmte am 24. November 2011 der fünfprozentigen Beteiligung der Stadt an den Gesamtprojektkosten der A 26 zu und genehmigte die Finanzierungsvereinbarung, gegen die Stimmen der Grünen (7), KPÖ und BZÖ bei Enthaltung der FPÖ (9).
„1. Dem in der Amtsvorlage dargestellten Projekt ,A 26 Linzer Autobahn’, insbesondere der fünfprozentigen Beteiligung der Stadt Linz an den Gesamtprojektkosten wird zugestimmt. 2. Die beiliegende Finanzierungsvereinbarung wird genehmigt. ... Der Antrag I 13 wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7), Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen.
Wortprotokoll 20. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz, 24.11.2011
-
24. November 2011
Hintergrund
Der Linzer Gemeinderat genehmigte am 24. November 2011 die Finanzierungsvereinbarung mit 5 % Beteiligung der Stadt; laut Antrag ist für die Bedeckung in den jeweiligen Voranschlägen Vorsorge zu treffen.
2. Die beiliegende Finanzierungsvereinbarung wird genehmigt. 3. Für die Bedeckung ist – entsprechend den Zahlungsmodalitäten gemäß Finanzierungsvereinbarung - in den jeweiligen Voranschlägen Vorsorge zu treffen.
Protokoll der 20. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 24. November 2011
-
24. November 2011
Hintergrund
Der Antrag I 13 (Finanzierungsvereinbarung A 26) wurde am 24. November 2011 mehrheitlich angenommen; dagegen stimmten die Grünen (7), KPÖ und BZÖ, die FPÖ (9) enthielt sich.
Der Antrag I 13 wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7), Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen.
Protokoll der 20. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 24. November 2011
-
24. November 2011
Politik und Abstimmungen
Am 24. November 2011 stimmte der Linzer Gemeinderat dem Projekt A 26, insbesondere der fünfprozentigen Beteiligung der Stadt an den Gesamtprojektkosten, und der Finanzierungsvereinbarung zu; FPÖ (9) enthielt sich, Grüne (7), KPÖ-GR Grünn und BZÖ-GR Reiman stimmten dagegen.
Der Antrag I 13 wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7), Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen.
-
24. November 2011
Politik und Abstimmungen
Der Linzer Gemeinderat genehmigte am 24.11.2011 (Antrag I 13) das Projekt A26 samt fünfprozentiger Beteiligung der Stadt und die Finanzierungsvereinbarung mit Stimmenmehrheit; FPÖ (9) enthielt sich, die Grünen (7), KPÖ-GRin Grünn und BZÖ-GR Reiman stimmten dagegen.
Der Antrag I 13 wird bei Stimmenthaltung der FPÖ-Fraktion (9) sowie bei Gegenstimmen der Fraktion Die Grünen (7), Gemeinderätin Mag.a Grünn, KPÖ, und Gemeinderat Reiman, BZÖ, mit Stimmenmehrheit angenommen.
Stadt Linz, Protokoll 20. Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2011
-
24. November 2011
Politik und Abstimmungen
Der Antrag I 13 vom 24.11.2011 lautete auf Zustimmung zum Projekt 'A 26 Linzer Autobahn', insbesondere zur fünfprozentigen Beteiligung der Stadt Linz an den Gesamtprojektkosten, und auf Genehmigung der Finanzierungsvereinbarung.
1. Dem in der Amtsvorlage dargestellten Projekt 'A 26 Linzer Autobahn', insbesondere der fünfprozentigen Beteiligung der Stadt Linz an den Gesamtprojektkosten wird zugestimmt. 2. Die beiliegende Finanzierungsvereinbarung wird genehmigt.
Stadt Linz, Protokoll 20. Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2011
-
24. November 2011
Politik und Abstimmungen
GRin Lenger (Grüne) rechnete am 24.11.2011 im Gemeinderat vor, mit den 'üblichen' 20 Prozent Baukostenüberschreitung ergebe sich eine Endsumme von 775 Millionen Euro (Amtsblatt-Beilage S. 680).
Ich darf weiter ausführen, wenn man die üblichen 20 Prozent Baukostenüberschreitung hinzugibt, dann ergibt das eine Endsumme von 775 Millionen Euro.
Stadt Linz, Protokoll 20. Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2011
-
24. November 2011
Hintergrund
GRin Lenger (Grüne) behauptete am 24.11.2011 im Linzer Gemeinderat, die AutofahrerInnenverbände wie der ÖAMTC bestätigten wiederholt, dass der Westring die Verkehrsprobleme nicht löse.
Gemeinderätin Lenger: [...] Der Bau eines solchen Projekts, das erwiesenermaßen die Verkehrsprobleme in Linz und um Linz nicht einmal im Ansatz lösen wird und auch für die Pendlerinnen und Pendler aus dem Mühlviertel keine Verbesserungen bringen wird - was übrigens auch die AutofahrerInnenverbände wie ÖAMTC, VerkehrsplanerInnen, WissenschaftlerInnen und der VCÖ wiederholt bestätigen -, wäre nicht nur höchst fahrlässig und unverantwortlich, sondern völlig widersinnig.
Linzer Gemeinderat, Protokoll der 20. Sitzung am 24.11.2011 (Wortmeldung GRin Lenger)
-
Dezember 2011
Projekt und Bundesstraßengesetz
Mit der Projektänderung 2011/2012 wurde die Donaubrücke auf ein einziges, um 3,8 m verbreitertes Tragwerk reduziert (Entfall des Ost-Tragwerks), die Anschlussstelle Donau Nord wegen Entfalls des Nordabschnitts redimensioniert und die Rampe so geändert, dass eine künftige Weiterführung des Tunnels „fast verunmöglicht“ wird.
Die Donaubrücke ist dauerhaft nur mehr mit einem Tragwerk vorgesehen (Entfall des Ost-Tragwerks). Dieses Tragwerk wird um 3,8 m verbreitert ... Die AST Donau Nord wird aufgrund des Entfalls des Nordabschnitts redimensioniert. ... Des Weiteren wird die Tunnelrampe der Richtungsfahrbahn von der Donaubrücke zur Ast. Donau Nord innerhalb des bergmännischen Bereiches in ihrer Lage (max. 70m) und Höhe verändert, womit es zu einer Verkürzung der Tunnelrampe um rd. 150 m kommt. Eine allfällige, zukünftige Weiterführung des Tunnels wird durch diese Rampenführung fast verunmöglicht.
-
Dezember 2011
Kosten
Die Aufsichtsräte der ASFINAG Bau Management GmbH (21. Juni 2011) und der ASFINAG (7. Juli 2011) stimmten den Kosten von rund 645,8 Mio. Euro zu; die Finanzierungsvereinbarung über die Zuschüsse wurde laut Rechnungshof im Dezember 2011 abgeschlossen.
Der Aufsichtsrat der ASFINAG Bau Management GmbH stimmte den Kosten (rd. 645,8 Mill. EUR) am 21. Juni 2011, der Aufsichtsrat der ASFINAG am 7. Juli 2011 zu. Die Finanzierungsvereinbarung über die Zuschussgewährung wurde im Dezember 2011 abgeschlossen.
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
7. Dezember 2011
Projekt und Bundesstraßengesetz
Realisierungsvereinbarung zur A 26 wurde am 9. September 2011, die Finanzierungsvereinbarung am 7. Dezember 2011 abgeschlossen.
(4) Die Realisierungsvereinbarung wurde am 9. September 2011, die Finanzierungsvereinbarung am 7. Dezember 2011 abgeschlossen.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
7. Dezember 2011
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Die Realisierungsvereinbarung zur A 26 wurde am 9. September 2011 abgeschlossen, die Finanzierungsvereinbarung am 7. Dezember 2011.
(4) Die Realisierungsvereinbarung wurde am 9. September 2011, die Finanzierungsvereinbarung am 7. Dezember 2011 abgeschlossen.
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
7. Dezember 2011
Rechnungshof
Die Realisierungsvereinbarung zur A 26 wurde am 9. September 2011, die Finanzierungsvereinbarung am 7. Dezember 2011 abgeschlossen.
(4) Die Realisierungsvereinbarung wurde am 9. September 2011, die Finanzierungsvereinbarung am 7. Dezember 2011 abgeschlossen.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
7. Dezember 2011
Hintergrund
Laut Rechnungshof wurde die Realisierungsvereinbarung am 9. September 2011 und die Finanzierungsvereinbarung am 7. Dezember 2011 abgeschlossen.
(4) Die Realisierungsvereinbarung wurde am 9. September 2011, die Finanzierungsvereinbarung am 7. Dezember 2011 abgeschlossen.
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
-
12. Dezember 2011
EU-Recht und Strategische Prüfung
Das BMVIT (Ministerin Bures) erklärte im Dezember 2011, für die Verkürzung der A 26 sei nach § 3 Abs. 3 Z 4 SP-V-Gesetz keine SP-V durchzuführen, und laut den Expertinnen und Experten des Ministeriums sei keine strategische Umweltprüfung notwendig und keine Rechtsunsicherheit gegeben.
§ 3 Abs. 3 Z 4, SP-V-Gesetz bestimmt, dass für solche Netzveränderungen keine Strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V) durchzuführen ist [...] Für die in der Anfrage genannte, durchgeführte Netzveränderung war daher nach geltender Rechtslage keine SP-V durchzuführen. [...] Laut den Expert/innen meines Hauses ist keine strategische Umweltprüfung notwendig und es existiert diesbezüglich keine Rechtsunsicherheit.
-
12. Dezember 2011
EU-Recht und Strategische Prüfung
Das BMVIT bezeichnete die Verkürzung im Dezember 2011 als geringfügige Änderung (A 26 Nord- und Südabschnitt gegenüber A 26 Südabschnitt ohne Nordabschnitt), mit der keine erheblichen Auswirkungen verbunden seien.
ist daher davon auszugehen, dass die vorgeschlagene Netzveränderung mit keinen erheblichen Auswirkungen verbunden ist, weil die vorgenommene Änderung, nämlich im Vergleich der A 26 Linzer Autobahn, Nord- und Südabschnitt, mit der A 26 Linzer Autobahn, Südabschnitt ohne Nordabschnitt, geringfügiger Natur ist.
-
12. Dezember 2011
Hintergrund
Im Dezember 2011 erklärte Verkehrsministerin Bures, laut den Expertinnen und Experten ihres Hauses sei für die Westring-Netzänderung keine strategische Umweltprüfung notwendig und es bestehe keine Rechtsunsicherheit; die Grünen-Expertenstudie sei ihr nicht bekannt.
Laut den Expert/innen meines Hauses ist keine strategische Umweltprüfung notwendig und es existiert diesbezüglich keine Rechtsunsicherheit.
-
16. Dezember 2011
Presseaussendung
-
2011
Luft und Lärm
Die NO2-Jahresmittelwerte an Linz-Römerberg sanken laut Land OÖ von 51 µg/m³ (2011) über 42 µg/m³ (2019) auf 33 µg/m³ (2020) und 27 µg/m³ (2024) und stiegen 2025 auf 28 µg/m³.
Linz-Römerberg 51 50 45 46 48 46 46 43 42 33 32 32 31 27 28
-
2011
Luft und Lärm
Der PM10-Jahresmittelwert an Linz-Römerberg sank von 30,4 µg/m³ (2011) auf 16,6 µg/m³ (2025); der IG-L-Grenzwert liegt bei 40 µg/m³, der ab 2030 geltende Grenzwert bei 20 µg/m³.
Linz-Römerberg 30,4 28,3 29,0 26,8 26,7 23,2 23,7 23,7 21,0 18,5 19,2 18,4 16,4 17,2 16,6
-
2011
Luft und Lärm
Die Zahl der Tage mit PM10-Tagesmittel über 50 µg/m³ an Linz-Römerberg sank von 45 (2011) auf 4 (2025); der IG-L erlaubt 25, die EU 35 solcher Tage pro Jahr.
Linz-Römerberg 45 25 33 27 23 9 25 13 11 10 6 0 2 7 4