2012
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2012
Planungsgeschichte
Als Westtangente bezeichnet der Rechnungshof den Abschnitt der B 139 Kremstal Straße von der Westbrücke bis zur Donaulände mit den Straßenzügen Waldeggstraße – Kellergasse – Sandgasse – Hopfengasse – Kapuzinerstraße – Römerbergtunnel.
Als Westtangente wird der Abschnitt der B 139 Kremstal Straße ab der Westbrücke bis zur Donaulände mit den Straßenzügen Waldeggstraße – Kellergasse – Sandgasse – Hopfengasse – Kapuzinerstraße – Römerbergtunnel bezeichnet.
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Argumente der Befürworter
Laut Rechnungshof 2012 entfielen im Linzer Stadtgebiet rund 98 Prozent des Verkehrs auf Ziel-, Quell- und Binnenverkehr und nur 2 Prozent auf Transitverkehr (bezogen auf Oberösterreich).
Der Anteil des Ziel–, Quell– und Binnenverkehrs im Linzer Stadtgebiet betrug bezogen auf Oberösterreich rd. 98 %, hingegen machte der Transitverkehr nur 2 % aus.
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2012
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Behörde wertete die Projektänderungen vom 31. Jänner 2012 und 20. September 2012 nicht als Wesensänderung, sondern als bloße Projektänderung, sodass das 2008 begonnene Verfahren weitergeführt wurde.
Bei der Frage, ob es sich bei den Änderungen 2012 um eine Wesensänderung oder lediglich um eine Projektänderung handelt, wurden die mit Schreiben vom 31. Jänner 2012 und die mit Schreiben vom 20. September 2012 vorgelegten Änderungen in ihrer Gesamtheit dem Einreichprojekt 2008 gegenübergestellt. [...] Auf Basis dieser Stellungnahmen gelangte die Behörde zu dem Ergebnis, dass es sich bei den beantragten Projektänderungen um keine Wesensänderung, sondern lediglich um eine Projektänderung handelt (siehe Punkt II.9.).
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2012
Umweltverträglichkeitsprüfung
Der Rechnungshof kritisierte, dass kein Planfall erstellt wurde, der ausschließlich den Ausbau des öffentlichen Verkehrs betrachtete; die ASFINAG entgegnete, eine Prüfung intermodaler Alternativen wäre Aufgabe einer Strategischen Prüfung im Verkehrsbereich gewesen.
17.2 Der RH kritisierte, dass ein Planfall, der ausschließlich den Ausbau des öffentlichen Verkehrs betrachtete, nicht erstellt worden war. [...] 17.3 (1) Die ASFINAG wies darauf hin, dass [...] eine Verpflichtung des Projektwerbers zur Untersuchung solcher Szenarien nicht den Vorgaben des UVP–G 2000 entspräche [...]. Eine allfällige Prüfung von intermodalen Alternativen wäre Aufgabe einer Strategischen Prüfung im Verkehrsbereich gewesen.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2012
Umweltverträglichkeitsprüfung
Der Rechnungshof stellte fest, dass diese Vorgangsweise die Aufnahme oder Herausnahme von Straßenprojekten in das bzw. aus dem Bundesstraßengesetz auch ohne Strategische Prüfung ermöglichte.
21.2 Der RH stellte fest, dass diese Vorgangsweise die Aufnahme bzw. die Herausnahme von Straßenprojekten in das bzw. aus dem BStG 1971 auch ohne Durchführung einer Strategischen Prüfung im Verkehrsbereich ermöglichte.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2012
Projekt und Bundesstraßengesetz
Der Rechnungshof stellte 2012 fest, dass die Donaubrücke als einzelner Mautabschnitt nicht bemautet werden kann, weil eine Bemautung mindestens zwei Mautabschnitte je Fahrtrichtung voraussetzt.
22.1 ... (2) Nach der derzeit geltenden Rechtslage setzt eine Bemautung von Bundesstraßen[29: Vignette und LKW-Maut] mindestens zwei Mautabschnitte je Fahrtrichtung voraus. Da es sich bei der Donaubrücke lediglich um einen Mautabschnitt handelt, ist eine Bemautung dieses Abschnitts gemäß Bundesstraßen–Mautgesetz 2002 für einen Zeitraum von sechs Jahren — von der Fertigstellung der Donaubrücke im Jahr 2018 bis zur Fertigstellung des zweiten Abschnitts im Jahr 2024 — nicht möglich.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2012
Projekt und Bundesstraßengesetz
Durch die etappenweise Realisierung verschob sich laut UVP-Bescheid die endgültige Verkehrsfreigabe aller Abschnitte gegenüber dem ursprünglich eingereichten Vorhaben um 14 Jahre; geplant waren damals Etappe 1 Baubeginn 2014/2015 und Freigabe 2018, Etappe 2 Baubeginn 2018 und Freigabe 2024, Etappe 3 Baubeginn 2027 und Freigabe 2029.
1. Donaubrücke inkl. Anschluss an die Landesstraße B127 und die B129: Baubeginn geplant für 2014/2015, Verkehrsfreigabe 2018 2. Tunnel Freinberg inkl. Knoten Bahnhof und Unterflurtrasse Waldeggstraße (bis HAST Waldeggstraße): Baubeginn geplant für 2018, Verkehrsfreigabe 2024 3. Westbrücke (Lückenschluss zur A7 bei Knoten Hummelhof): Baubeginn geplant für 2027, Verkehrsfreigabe 2029 Die endgültige Verkehrsfreigabe aller Abschnitte verschiebt sich damit gegenüber dem ursprünglich eingereichten Vorhaben um 14 Jahre.
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2012
Projekt und Bundesstraßengesetz
Durch den Entfall des Nordabschnitts wurden die ursprünglichen Rampen zur Hauptfahrbahn gezählt, wodurch die Projektlänge von 4,3 km auf 4,7 km (Antrag 2012: 4,73 km, km 0,6+08,567 bis km 5,3+33,261) stieg.
Die Angabe der Projektlänge hat sich verändert: Die Kilometrierung beträgt 4,7 km statt 4,3 km, da die ursprünglichen Rampen nach dem Entfall des Nordabschnittes nunmehr der Hauptfahrbahn hinzugezählt werden. [II.9.2.3, S. 95] / Angegeben wird als neue Kilometrierung Kilometer 0,6 + 08,567 bis km 5,3 + 33,261 sowie eine neue Projektlänge von 4,73 km. [II.9.3.2, S. 97]
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2012
Projekt und Bundesstraßengesetz
Der Tunnel Freinberg hat laut UVP-Bescheid (Projektstand 2011/2012) durchgehend zwei Fahrstreifen pro Richtung.
Der Tunnel Freinberg hat durchgehend zwei Fahrstreifen pro Richtung.
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2012
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Der Rechnungshof hielt fest, dass die ASFINAG durch die Finanzierungsbeteiligung von Land Oberösterreich und Stadt Linz Kostenvorteile erreichen konnte, während die Umsetzung in drei Abschnitten die Kostenbeiträge von Land und Stadt um rd. 17 Mio. Euro erhöhen werde.
– die Umsetzung der A 26 Süd in drei Verwirklichungsabschnitten wird auch zu einer Erhöhung der Kostenbeiträge des Landes Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz in Höhe von rd. 17 Mill. EUR führen; – hingegen konnte die ASFINAG durch die Finanzierungsbeteiligung des Landes Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz Kostenvorteile erreichen.
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2012
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Die ASFINAG erklärte gegenüber dem Rechnungshof, dass sich durch die Kostenbeteiligung von Land und Stadt in Höhe von 15 % der Gesamtkosten (rd. 93 Mio. Euro) weitere Finanzierungsvorteile für die ASFINAG ergäben; die gestaffelte Variante (645,8 Mio. Euro) habe einen Barwert von 352 Mio. Euro gegenüber 462 Mio. Euro für das Einreichprojekt 2008.
Umsetzung gemäß Einreichprojekt 2008 528,1 462,0 eine Bauetappe (2011–2017) / Umsetzung gemäß Evaluierung Rahmenplan 2010 645,8 352,0 3 Bauetappen (2015–2029); Mitfinanzierung Dritter [...] Durch die Kostenbeteiligung des Landes Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz in Höhe von 15 % der Gesamtkosten (rd. 93 Mill. EUR) würden sich weitere Finanzierungsvorteile für die ASFINAG ergeben.
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2012
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Der Rechnungshof stellte fest, dass die A 26 Süd nach Entfall des Nordteils fachlich nicht mehr dem Zuständigkeitsbereich und der Finanzierungsverantwortung der ASFINAG zuzurechnen gewesen wäre, die ASFINAG wegen des Verbleibs im BStG 1971 aber zuständig blieb.
Da die A 26 durch den Entfall des Abschnitts Nord ihre Funktion als Bestandteil des hochrangigen Bundesstraßennetzes verlor, wäre sie demzufolge aus fachlicher Sicht nicht mehr dem Zuständigkeitsbereich der ASFINAG — und damit nicht ihrer Finanzierungsverantwortung — zuzurechnen gewesen (TZ 9). Aufgrund des Verbleibs der A 26 Süd im BStG 1971 war jedoch weiterhin die Zuständigkeit der ASFINAG für die Umsetzung dieses Projekts gegeben.
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2012
Rechnungshof
Zum Prüfungsergebnis vom März 2012 nahmen ASFINAG (April 2012), Stadt Linz (Mai 2012), Land Oberösterreich (Juni 2012) und BMVIT (Juli 2012) Stellung; die Gegenäußerungen des RH folgten im September 2012.
Zu dem im März 2012 übermittelten Prüfungsergebnis nahmen die ASFINAG im April 2012, die Landeshauptstadt Linz im Mai 2012, das Land Oberösterreich im Juni 2012 und das BMVIT im Juli 2012 Stellung. Der RH erstattete seine Gegenäußerungen im September 2012.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2012
Rechnungshof
Der RH empfahl der Stadt Linz, ihr Verkehrskonzept aus dem Jahr 2000 nach mehr als zehn Jahren insbesondere im Bereich des öffentlichen Verkehrs zu aktualisieren.
29.1 ... in ihrem aus dem Jahr 2000 stammenden Verkehrskonzept ... 29.2 ... Er empfahl der Landeshauptstadt Linz, das Verkehrskonzept nach mehr als zehnjähriger Geltungsdauer — insbesondere im Bereich des öffentlichen Verkehrs — zu aktualisieren.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2012
EU-Recht und Strategische Prüfung
Der Rechnungshof hielt fest, dass diese Vorgangsweise die Aufnahme bzw. Herausnahme von Straßenprojekten in das bzw. aus dem BStG 1971 auch ohne Strategische Prüfung ermöglichte; das BMVIT bestätigte, dass Netzveränderungen per Initiativantrag von Abgeordneten keiner SP-V unterzogen werden.
21.2 Der RH stellte fest, dass diese Vorgangsweise die Aufnahme bzw. die Herausnahme von Straßenprojekten in das bzw. aus dem BStG 1971 auch ohne Durchführung einer Strategischen Prüfung im Verkehrsbereich ermöglichte. [...] Es sei zutreffend, dass Netzveränderungen, die vom Gesetzgeber im Wege eines Initiativantrags durchgeführt werden, keiner Strategischen Prüfung im Verkehrsbereich unterzogen würden.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2012
EU-Recht und Strategische Prüfung
Der Rechnungshof kritisierte, dass kein Planfall erstellt wurde, der ausschließlich den Ausbau des öffentlichen Verkehrs ohne A 26 betrachtete, und führte das auf die fehlende Strategische Prüfung zurück.
Ein Planfall, der ausschließlich den Ausbau von ÖV–Maßnahmen ohne den Bau der A 26 betrachtete, war nicht erstellt worden. Da für die A 26 keine Strategische Prüfung im Verkehrsbereich durchgeführt worden war, lag auch keine Betrachtung der Wirkungen des alleinigen ÖV–Ausbaus vor. [...] 17.2 Der RH kritisierte, dass ein Planfall, der ausschließlich den Ausbau des öffentlichen Verkehrs betrachtete, nicht erstellt worden war.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2012
Öffentlicher Verkehr und Alternativen
Der Rechnungshof stellte 2023 fest: Im Quell- und Zielverkehr von Linz liegt der Anteil des motorisierten Individualverkehrs bei 72,4 Prozent (Datengrundlage Mobilitätserhebung Linz 2012).
Im Quell– und Zielverkehr dominierte in allen drei Städten der motorisierte Individualverkehr, der mit 85 % in Graz den höchsten Wert aufwies (Linz: 72,4 %; Innsbruck: 63,3 %).
Rechnungshof, Bericht 'Straßenbahnprojekte Graz, Innsbruck, Linz', Reihe Bund 2023/9
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2012
Öffentlicher Verkehr und Alternativen
Laut Rechnungshof lag der Anteil des Umweltverbunds (ÖV, Rad, Fuß) im Linzer Binnenverkehr bei 56,7 Prozent; der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen betrug in Linz 7,8 Prozent (Mobilitätserhebung Linz 2012).
Im Binnenverkehr lag Innsbruck bei der Betrachtung des Umweltverbunds – öffentlicher Verkehr, Fahrrad– und Fußgängerverkehr – mit einem Anteil von 67,3 % deutlich vor Graz mit 58,4 % und Linz mit 56,7 %. Während der Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen ... lag der Fahrradverkehr in Linz mit einem Anteil von 7,8 % deutlich hinter ...
Rechnungshof, Straßenbahnprojekte Graz, Innsbruck, Linz (Bund 2023/9)
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2012
Hintergrund
Der Rechnungshof erwartete wegen der langen Umsetzungsdauer auch eine Erhöhung der Kostenbeiträge von Land Oberösterreich und Stadt Linz.
Durch die lange Umsetzungsdauer war auch eine Erhöhung der Kostenbeiträge des Landes Oberösterreich und der Landeshauptstadt Linz zu erwarten.
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2012
Hintergrund
Ein Planfall, der nur den Ausbau des öffentlichen Verkehrs ohne Bau der A 26 betrachtete, wurde laut Rechnungshof nicht erstellt.
Ein Planfall, der nur den Ausbau von Maßnahmen im öffentlichen Verkehr ohne Bau der A 26 betrachtete, wurde nicht erstellt.
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2012
Hintergrund
Ohne A 26 prognostizierte die Verkehrsprognose für 2025 gegenüber 2005 eine durchschnittliche Steigerung des Verkehrsaufkommens um 37 %; auch mit A 26 Süd wird auf fast allen Abschnitten mehr Verkehr als 2005 erwartet.
Bei Nichterrichtung der A 26 zeigte die Verkehrsprognose für das Jahr 2025 gegenüber dem Bestand des Jahres 2005 eine Steigerung des Verkehrsaufkommens von durchschnittlich 37 %. (TZ 15) ... Im Vergleich zum Bestandsjahr 2005 wird bei Bau der A 26 Süd auf fast allen Straßenabschnitten mit Ausnahme des oberirdisch geführten Teils der Waldeggstraße und der Rudolfstraße (B 127) ein erhöhtes Verkehrsaufkommen erwartet.
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2012
Hintergrund
Der RH kritisierte, dass für die A 26 kein Planfall erstellt wurde, der nur den Ausbau des öffentlichen Verkehrs ohne A 26 betrachtet. Mangels Strategischer Prüfung Verkehr fehlte eine Betrachtung des alleinigen ÖV-Ausbaus.
Ein Planfall, der nur den Ausbau von Maßnahmen im öffentlichen Verkehr ohne Bau der A 26 betrachtete, wurde nicht erstellt. Dadurch konnte nicht festgestellt werden, welche verkehrlichen Wirkungen durch den alleinigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs möglich gewesen wären. (TZ 17)
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2012
Verkehr
Die ASFINAG hielt dem Rechnungshof entgegen, dass Wirkungen nur durch Vergleich Planfall mit und ohne Vorhaben ermittelt werden können und ein Vergleich Ist-Zustand 2005 mit Planfall 2025 laut RVS 02.01.22 für die Bewertung unzulässig sei.
Hinsichtlich des Vergleichs der Planfälle/Systemzustände wies die ASFINAG darauf hin, dass die Auswirkungen von Maßnahmen bzw. Planungsvarianten nur anhand von Vergleichen zwischen den beiden Systemzuständen mit dem Vorhaben (Planungsfall) und ohne das Vorhaben (Planungsnullfall) ermittelt werden könnten. Gemäß Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) 02.01.22 „Nutzen–Kosten–Untersuchung“ seien Vergleiche zwischen dem Ist–Zustand (im Jahr 2005) und dem Planungsfall A 26 (im Jahr 2025) für die Bewertung unzulässig.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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31. Jänner 2012
Projekt und Bundesstraßengesetz
Die ASFINAG kündigte dem BMVIT am 1. März 2011 an, die A 26 nun in Etappen verwirklichen zu wollen, und reichte die geänderten Unterlagen („Projektänderung Dezember 2011“) mit Schreiben vom 31. Jänner 2012 ein (eingelangt 1. Februar 2012); Anlass waren laut ASFINAG der „Ausbauplan Bundesverkehrsinfrastruktur 2011-2016“ vom Herbst 2010 und die Gespräche bis Jänner 2011.
Mit Schreiben vom 1. März 2011 teilte die Projektwerberin mit, dass nunmehr eine Verwirklichung des Bundesstraßenvorhabens A 26 ... in Etappen geplant sei. ... I.8. Projektänderung Dezember 2011: Mit Schreiben vom 31. Jänner 2012, bei der ho. Behörde eingelangt am 1. Februar 2012 ... Die Änderung selbst sei veranlasst durch den „Ausbauplan Bundesverkehrsinfrastruktur 2011-2016“ des bmvit vom Herbst 2010 und die Ergebnisse der darauf aufbauend bis Jänner 2011 geführten Gespräche zwischen dem bmvit, dem Land Oberösterreich, der Stadt Linz und der ASFINAG.
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31. Jänner 2012
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1. Februar 2012
Umweltverträglichkeitsprüfung
Als Anlass für die Projektänderung nannte die ASFINAG den „Ausbauplan Bundesverkehrsinfrastruktur 2011-2016“ des BMVIT (Herbst 2010) und die bis Jänner 2011 geführten Gespräche zwischen BMVIT, Land OÖ, Stadt Linz und ASFINAG. Danach wurde das Projekt für eine Umsetzung in drei Verwirklichungsabschnitten überarbeitet. Zusätzlich wurde die Streichung des Nordabschnitts aus dem BStG durch die Novelle BGBl. I Nr. 62/2011 berücksichtigt. Die Projektänderung (Schreiben vom 31. Jänner 2012) ging am 1. Februar 2012 bei der Behörde ein.
Die Änderung selbst sei veranlasst durch den „Ausbauplan Bundesverkehrsinfrastruktur 2011-2016“ des bmvit vom Herbst 2010 und die Ergebnisse der darauf aufbauend bis Jänner 2011 geführten Gespräche zwischen dem bmvit, dem Land Oberösterreich, der Stadt Linz und der ASFINAG.
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6. Februar 2012
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13. Februar 2012
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April 2012
Rechnungshof
Die ASFINAG entgegnete, eine Verpflichtung der Projektwerberin zur Untersuchung von ÖV-Szenarien entspreche nicht dem UVP-G 2000; die Prüfung intermodaler Alternativen wäre Aufgabe einer Strategischen Prüfung im Verkehrsbereich gewesen.
17.3 (1) Die ASFINAG wies darauf hin, dass, ungeachtet der Sinnhaftigkeit von Untersuchungen von Szenarien aus dem Bereich öffentlicher Verkehr, eine Verpflichtung des Projektwerbers zur Untersuchung solcher Szenarien nicht den Vorgaben des UVP–G 2000 entspräche und ihr daher auch nicht aufgetragen werden könne. Eine allfällige Prüfung von intermodalen Alternativen wäre Aufgabe einer Strategischen Prüfung im Verkehrsbereich gewesen.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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April 2012
Rechnungshof
Die ASFINAG hielt dem RH entgegen, nach der Richtlinie RVS 02.01.22 seien Vergleiche zwischen dem Ist-Zustand 2005 und dem Planungsfall A 26 im Jahr 2025 für die Bewertung unzulässig.
Laut Stellungnahme der ASFINAG [...] Gemäß Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) 02.01.22 „Nutzen–Kosten–Untersuchung“ seien Vergleiche zwischen dem Ist–Zustand (im Jahr 2005) und dem Planungsfall A 26 (im Jahr 2025) für die Bewertung unzulässig.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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April 2012
Rechnungshof
Die ASFINAG legte dar, dass die Etappenlösung (Gesamtkosten 645,8 Mio. EUR, Barwert 352,0 Mio. EUR) für sie trotz höherer Gesamtkosten wirtschaftlicher sei als die Umsetzung laut Einreichprojekt 2008 (528,1 Mio. EUR, Barwert 462,0 Mio. EUR).
Umsetzung gemäß Einreichprojekt 2008 528,1 462,0 eine Bauetappe (2011–2017) / Umsetzung gemäß Evaluierung Rahmenplan 2010 645,8 352,0 3 Bauetappen (2015–2029); Mitfinanzierung Dritter ... Die Gegenüberstellung der Projektergebnisrechnungen für beide Umsetzungsvarianten zeige, dass die Errichtung in drei Abschnitten für die ASFINAG trotz einer Erhöhung der Gesamtkosten insgesamt wirtschaftlicher sei als eine Realisierung des Vorhabens entsprechend dem Einreichprojekt 2008.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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April 2012
Rechnungshof
Zur Empfehlung eines umfassenden Verkehrskonzepts für den Großraum Linz teilten Land und Stadt mit, dieses sei im April 2012 über die Landesregierung dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt worden.
28.3 Das Land Oberösterreich und die Landeshauptstadt Linz teilten mit, dass das geforderte Gesamtverkehrskonzept für den Großraum Linz im Auftrag der Oberösterreichischen Landesregierung von der Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr des Landes Oberösterreich erstellt und im April 2012 im Wege der Landesregierung dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt worden sei.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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April 2012
Rechnungshof
Die ASFINAG bezifferte die Kosten einer Realisierung des Nordteils mit rund 400 Mio. EUR bei Umsetzung ab 2030 und sah sie in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum verkehrlichen Zusatznutzen.
23.3 Laut Stellungnahme der ASFINAG würden die Kosten einer Realisierung des Nordteils (rd. 400 Mill. EUR bei einer Umsetzung ab 2030) in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum generierbaren verkehrlichen Zusatznutzen stehen.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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14. Mai 2012
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Juni 2012
Rechnungshof
Land Oberösterreich und Stadt Linz antworteten auf die ÖV-Empfehlung, sie sei unter Beiziehung externer Fachleute behandelt worden und werde umgesetzt, soweit die Politik dies nach Abschluss der Beratungen empfehle bzw. beauftrage.
Das Land Oberösterreich und die Landeshauptstadt Linz teilten mit, dass die Empfehlung des RH unter Beiziehung externer Fachleute behandelt worden sei und, soweit es die Politik nach Abschluss der Beratungen empfehlen bzw. beauftragen sollte, von den jeweils zuständigen Fachbereichen umgesetzt werden würde.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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26. Juni 2012
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26. Juni 2012
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Juli 2012
Rechnungshof
Das BMVIT erklärte, ein reiner ÖV-Planfall sei nach Aufnahme der A 26 ins Bundesstraßengesetz nicht mehr Aufgabe dieser Planungsphase gewesen und deshalb nicht erstellt worden.
Ein Planfall, der ausschließlich den Ausbau des öffentlichen Verkehrs betrachtet, sei nicht mehr Aufgabe dieser Planungsphase und deshalb für die A 26 nicht erstellt worden, nachdem die Aufnahme in das Verzeichnis des BStG 1971 nach den damals üblichen, rechtskonformen Kriterien erfolgt sei.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2. Juli 2012
Projekt und Bundesstraßengesetz
Im Juli 2012 musste die ASFINAG einräumen, dass der im Freinbergtunnel eingereichte Fahrstreifenabbau bzw. -aufbau nicht als STSG-konform nachgewiesen werden konnte; die Behörde hielt das Projekt vom 31. Jänner 2012 deshalb für nicht genehmigungsfähig, worauf die ASFINAG im September 2012 die Rampen der Anschlussstelle Donau Süd umplante.
Am 2. Juli 2012 fand ... eine Besprechung zu dem im Freinbergtunnel geplanten Fahrstreifenabbau ... statt. Die Projektwerberin teilte mit, dass ... die STSG-Konformität eines Fahrstreifenabbaus bzw. -aufbaus nicht ausreichend nachgewiesen ... werden könne. Daher plane die Projektwerberin das Projekt nunmehr ohne Fahrstreifenabbau bzw. -aufbau um. Die Projektwerberin wurde ... darauf aufmerksam gemacht, dass das am 31. Jänner 2012 eingereichte Projekt gemäß der Bestimmung des § 7 STSG zu diesem Zeitpunkt nicht genehmigungsfähig sei. ... Mit Schreiben vom 20. September 2012, eingelangt ... am 21. September 2012 ... Projektmodifikation im Bereich der Anschlussstelle Donau Süd (Adaptierung der Lage der Rampen der Anschlussstelle Donau Süd im Hinblick auf Verkehrs- und Tunnelsicherheit)
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12. Juli 2012
Luft und Lärm
Für Kärnten und den Großraum Linz gewährte die EU-Kommission eine Fristverlängerung zur Einhaltung des NO2-Jahresgrenzwerts bis 1. Jänner 2015 (Entscheidung EK (2012) 4751 vom 12. Juli 2012).
Für Kärnten und den Großraum Linz gewährte die Europäische Kommission eine Fristverlängerung bis 1. Jänner 2015, für Niederösterreich unter gewissen Voraussetzungen bis 1. Jänner 2013 (EK (2012) 4751 endg vom 12. Juli 2012).
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September 2012
Rechnungshof
In seiner Gegenäußerung hielt der Rechnungshof fest, dass sich die Entscheidungsträger durch das Unterbleiben der Untersuchung eines ausschließlichen ÖV-Ausbaus möglicherweise richtungsweisender Erkenntnisse begeben hatten.
Mit dem Unterbleiben der Untersuchung des ausschließlichen Ausbaus des öffentlichen Verkehrs hatten sich die Entscheidungsträger möglicherweise richtungsweisender Erkenntnisse begeben.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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September 2012
Rechnungshof
Der Rechnungshof forderte, bei künftigen Verkehrsprojekten auch die Wirkungen eines alleinigen ÖV-Ausbaus vertieft zu untersuchen.
Im Zuge künftiger Verkehrsprojektplanungen wären vertiefte Untersuchungen auch dahingehend anzustellen, welche verkehrlichen Wirkungen der alleinige Ausbau des öffentlichen Verkehrs bringt und in welcher Form und in welchem Ausmaß der Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Wechselwirkung mit sonstigen Verkehrslösungen steht.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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September 2012
Rechnungshof
Der Rechnungshof bekräftigte seine Empfehlung, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs zu forcieren, und hielt fest, künftig sollten die verkehrlichen Wirkungen des bestehenden und auszubauenden öffentlichen Verkehrs von Beginn an in die Verkehrsprojektplanung einbezogen werden.
Hinkünftig sollten die verkehrlichen Wirkungen aus dem bestehenden und auszubauenden öffentlichen Verkehr von Beginn an in die Verkehrsprojektplanung einbezogen werden.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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September 2012
Rechnungshof
Der Rechnungshof räumte ein, dass sein Vergleich Bestand 2005 gegen Prognose 2025 mit A 26 Süd nicht für eine Nutzen-Kosten-Untersuchung herangezogen werden kann; er wollte damit zeigen, dass 2025 trotz A 26 Süd an nahezu allen untersuchten Stellen gleich viele oder mehr Kfz fahren als 2005.
Dem RH war bewusst, dass die von ihm durchgeführte Gegenüberstellung des Bestandes 2005 zu der Prognose für 2025 mit Bau der A 26 Süd (Planfall 10/2025N) für eine Nutzen–Kosten–Untersuchung nicht herangezogen werden kann, er wählte jedoch diese Betrachtungsweise, um aufzuzeigen, dass gemäß der Prognose trotz des Baus der A 26 Süd an nahezu allen untersuchten Stellen im Jahr 2025 genauso viele bzw. sogar mehr Kfz fahren werden wie im Jahr 2005.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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September 2012
Rechnungshof
Nach der Stellungnahme der ASFINAG erachtete der Rechnungshof deren qualitative Beurteilung des Lärms in der Nutzen-Kosten-Untersuchung als nachvollziehbar, wies aber darauf hin, dass umfangreiche Lärmdaten bereits vorlagen.
18.4 Der RH erachtete die von der ASFINAG gewählte Vorgangsweise zur Beurteilung des Kriteriums Lärm im Rahmen der Nutzen–Kosten–Untersuchung als nachvollziehbar. Er wies aber gleichzeitig darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Vorlage der Nutzen–Kosten–Analyse im Rahmen des Einreichprojekts bereits umfangreiche Grundlagendaten zur Lärmsituation entlang der geplanten Trasse vorlagen, welche zur Beurteilung der Lärmsituation im Rahmen dieser Nutzen–Kosten–Analyse hätten dienen können.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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September 2012
Rechnungshof
Der Rechnungshof erachtete die zeitlich gestaffelte Errichtung aus wirtschaftlichen Gründen als nachvollziehbar, verwies aber auf die Dringlichkeit einer Verkehrslösung.
Der RH erachtete die Vorgangsweise der ASFINAG, das Projekt aus wirtschaftlichen Gründen zeitlich gestaffelt zu errichten, als nachvollziehbar. Er verwies jedoch gleichzeitig auf die Dringlichkeit einer Verkehrslösung (siehe TZ 22).
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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26. September 2012
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Oktober 2012
Rechnungshof
Für die A 26 wurde kein Planfall erstellt, der nur den Ausbau des öffentlichen Verkehrs ohne Bau der A 26 betrachtete; der Rechnungshof kritisierte, dass deshalb die verkehrlichen Wirkungen eines alleinigen ÖV-Ausbaus nicht festgestellt werden konnten.
Ein Planfall, der ausschließlich den Ausbau von ÖV–Maßnahmen ohne den Bau der A 26 betrachtete, war nicht erstellt worden. [...] 17.2 Der RH kritisierte, dass ein Planfall, der ausschließlich den Ausbau des öffentlichen Verkehrs betrachtete, nicht erstellt worden war. Dadurch konnte nicht festgestellt werden, welche verkehrlichen Wirkungen durch den alleinigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs möglich gewesen wären.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Rechnungshof
Weil für die A 26 keine Strategische Prüfung im Verkehrsbereich durchgeführt worden war, lag laut Rechnungshof auch keine Betrachtung der Wirkungen eines alleinigen ÖV-Ausbaus vor.
Da für die A 26 keine Strategische Prüfung im Verkehrsbereich14 durchgeführt worden war, lag auch keine Betrachtung der Wirkungen des alleinigen ÖV–Ausbaus vor.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Rechnungshof
Der Rechnungshof erachtete es für unabdingbar, zur Lösung der Linzer Verkehrsprobleme gleichzeitig den Ausbau des öffentlichen Verkehrs zu forcieren.
Der RH erachtete es deshalb für unabdingbar, zur Lösung der Linzer Verkehrsprobleme den gleichzeitigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs zu forcieren (TZ 31).
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Rechnungshof
Der Rechnungshof beanstandete die fehlende Monetarisierung der Lärm- und Schadstoffkosten und empfahl der ASFINAG, Nutzen-Kosten-Analysen künftig nach den einschlägigen Vorgaben monetarisiert zu erstellen.
Der RH beanstandete, dass in Abweichung von den RVS die Lärm– und Schadstoffkosten nicht monetär berücksichtigt worden waren. Er empfahl der ASFINAG, die Nutzen–Kosten–Analysen künftig nach den einschlägigen Vorgaben monetarisiert zu erstellen.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Rechnungshof
Der Rechnungshof stellte fest, dass die mit der Evaluierung beabsichtigten Einsparungen nicht erzielt wurden und die lange Umsetzungsdauer bis 2029 die Errichtungskosten um rund 43,1 % von 451,4 auf 645,8 Mio. EUR verteuert.
Die mit der Evaluierung beabsichtigten Einsparungspotenziale konnten mit den Verhandlungen nicht erzielt werden. Die lange Umsetzungsdauer bis 2029 wird insgesamt eine erhebliche Verteuerung der Errichtungskosten um rd. 43,1 % von rd. 451,4 Mill. EUR (Einreichprojekt) auf rd. 645,8 Mill. EUR bewirken.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Rechnungshof
Nach Ansicht des Rechnungshofs wäre die A 26 nach Wegfall des Nordabschnitts aus fachlicher Sicht nicht mehr der Zuständigkeit und Finanzierungsverantwortung der ASFINAG zuzurechnen gewesen.
Da die A 26 durch den Entfall des Abschnitts Nord ihre Funktion als Bestandteil des hochrangigen Bundesstraßennetzes verlor, wäre sie demzufolge aus fachlicher Sicht nicht mehr dem Zuständigkeitsbereich der ASFINAG und damit nicht ihrer Finanzierungsverantwortung zuzurechnen gewesen. (TZ 20, 21)
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Rechnungshof
Zusammenfassend beurteilte der RH die A 26 Süd als bloßen Zubringer zum hochrangigen Netz, der vorrangig dem Pendlerverkehr aus dem nordwestlichen Mühlviertel und der Entlastung des westlichen Linzer Stadtstraßennetzes dient.
Die A 26 Süd stellt lediglich einen Zubringer zum hochrangigen Netz dar, der jedoch vorrangig dem Pendlerverkehr aus dem nordwestlichen Mühlviertel sowie der Entlastung des innerstädtischen Straßennetzes im westlichen Teil der Landeshauptstadt Linz dient.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Rechnungshof
Der Rechnungshof hielt fest, dass die A 26 Süd nur einen Teil der Verkehrsprobleme löst und die Überlastung der A 7 bei Voest-Brücke und Bindermichl nicht beseitigt.
(4) Die Umsetzung des Projekts A 26 Süd trägt nur zur Lösung eines Teils der Verkehrsprobleme, insbesondere der Pendlerproblematik aus dem nordwestlichen Mühlviertel bei. Weitere neuralgische Punkte, wie z.B. die Überlastung der A 7 im Bereich Voest–Brücke und Bindermichl, werden durch Verwirklichung des überprüften Projekts nicht beseitigt.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Rechnungshof
Zugleich stellte der RH zusammenfassend fest, dass Verkehrsaufkommen, Prognosen und Planfälle die Verkehrswirksamkeit der A 26 Süd nachwiesen.
(1) Das hohe Verkehrsaufkommen in der Landeshauptstadt Linz, vor allem in den morgendlichen und abendlichen Spitzenstunden, die Verkehrsprognosen für das Jahr 2025, die eine weitere Steigerung des motorisierten Individualverkehrs erwarten ließen, sowie die Auswertung der Planfälle wiesen die Verkehrswirksamkeit der A 26 Süd nach.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Rechnungshof
Der Rechnungshof empfahl Land Oberösterreich und Stadt Linz, den ÖV-Ausbau gleichzeitig mit dem Bau der A 26 Süd weiter zu forcieren, um die prognostizierten Verkehrszunahmen abzufangen und Verkehr vom Auto auf den ÖV zu verlagern.
(13) Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs sollte gleichzeitig mit dem Bau der A 26 Süd weiter forciert werden, um die prognostizierten Verkehrszunahmen abfangen und eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den öffentlichen Verkehr erreichen zu können. (TZ 31)
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Rechnungshof
Nach Ansicht des RH ließ angesichts der langen Bauzeit der A 26 Süd eine baldige Umsetzung von ÖV-Maßnahmen, insbesondere auf der Mühlkreisbahn, eine frühere Verkehrswirksamkeit erwarten.
Nach Ansicht des RH ließ angesichts der langen Bauzeit der A 26 Süd (siehe TZ 20) die baldige Realisierung von Maßnahmen zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs, insbesondere auf der Strecke der Mühlkreisbahn, eine frühere Verkehrswirksamkeit (Reduktion des motorisierten Individualverkehrs) erwarten.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Rechnungshof
Der Rechnungshof empfahl der ASFINAG zu prüfen, ob eine frühere Fertigstellung der A 26 Süd ohne Gefährdung ihrer Finanzstrategie möglich wäre.
ASFINAG ... (2) Es wäre zu überprüfen, ob eine frühere Fertigstellung des Projekts A 26 Süd unter Berücksichtigung der Prioritätenreihung der ASFINAG und ohne Gefährdung ihrer Finanzstrategie und ihres Konsolidierungsziels möglich wäre. (TZ 27)
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Hintergrund
Der Rechnungshof kritisierte 2012, dass kein Planfall erstellt wurde, der nur den Ausbau des öffentlichen Verkehrs ohne A 26 betrachtete; mangels Strategischer Prüfung fehlte eine solche Betrachtung.
Ein Planfall, der ausschließlich den Ausbau von ÖV–Maßnahmen ohne den Bau der A 26 betrachtete, war nicht erstellt worden. Da für die A 26 keine Strategische Prüfung im Verkehrsbereich durchgeführt worden war, lag auch keine Betrachtung der Wirkungen des alleinigen ÖV–Ausbaus vor.
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Verkehr
Der Rechnungshof stellte 2012 fest, dass der Anteil von Ziel-, Quell- und Binnenverkehr im Linzer Stadtgebiet bezogen auf Oberösterreich rund 98 Prozent betrug und der Transitverkehr nur 2 Prozent.
Der Anteil des Ziel–, Quell– und Binnenverkehrs im Linzer Stadtgebiet betrug bezogen auf Oberösterreich rd. 98 %, hingegen machte der Transitverkehr nur 2 % aus. (TZ 13, 14)
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Verkehr
Der Rechnungshof wies darauf hin, dass mit A 26 Süd im Jahr 2025 an nahezu allen untersuchten Stellen genauso viele oder mehr Kfz fahren würden als 2005; die A 26 könne nur einen noch höheren Anstieg verhindern, deshalb sei der gleichzeitige Ausbau des öffentlichen Verkehrs unabdingbar.
Im Vergleich zum Bestandsjahr 2005 wird bei Bau der A 26 Süd auf fast allen Straßenabschnitten mit Ausnahme des oberirdisch geführten Teils der Waldeggstraße und der Rudolfstraße (B 127) ein erhöhtes Verkehrsaufkommen erwartet. Die Realisierung der A 26 Süd wird lediglich einen noch höheren Anstieg der Verkehrszahlen verhindern können, weshalb es unabdingbar ist, zur Lösung der Linzer Verkehrsprobleme den gleichzeitigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs zu forcieren. (TZ 16)
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Verkehr
Der Rechnungshof kritisierte, dass kein Planfall erstellt wurde, der ausschließlich den Ausbau des öffentlichen Verkehrs ohne A 26 betrachtete; dadurch sei nicht feststellbar gewesen, welche Wirkungen ein alleiniger ÖV-Ausbau gehabt hätte.
17.2 Der RH kritisierte, dass ein Planfall, der ausschließlich den Ausbau des öffentlichen Verkehrs betrachtete, nicht erstellt worden war. Dadurch konnte nicht festgestellt werden, welche verkehrlichen Wirkungen durch den alleinigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs möglich gewesen wären.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Hintergrund
Laut Rechnungshof steigen die geschätzten Errichtungskosten der A 26 Süd durch die Umsetzung in drei Abschnitten bis 2029 um rd. 43,1 % von rd. 451,4 Mio. EUR (Einreichprojekt 2008) auf rd. 645,8 Mio. EUR.
die A 26 Süd in drei Verwirklichungsabschnitten von 2015 bis 2029 umzusetzen. Tatsächlich erhöhten sich dadurch jedoch die geschätzten Gesamtkosten: Die lange Umsetzungsdauer bis 2029 wird insgesamt eine erhebliche Verteuerung der Errichtungskosten um rd. 43,1 % bewirken – von rd. 451,4 Mill. EUR (Einreichprojekt 2008) auf rd. 645,8 Mill. EUR.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring), III-358 d.B. XXIV. GP
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Oktober 2012
Hintergrund
Laut Rechnungshof erwartete man bei Bau der A 26 Süd im Vergleich zum Bestandsjahr 2005 auf fast allen Straßenabschnitten außer dem oberirdischen Teil der Waldeggstraße und der Rudolfstraße (B 127) ein erhöhtes Verkehrsaufkommen; die A 26 Süd könne nur einen noch höheren Anstieg verhindern.
Im Vergleich zum Bestandsjahr 2005 wird bei Bau der A 26 Süd auf fast allen Straßenabschnitten mit Ausnahme des oberirdisch geführten Teils der Waldeggstraße und der Rudolfstraße (B 127) ein erhöhtes Verkehrsaufkommen erwartet. Die Realisierung der A 26 Süd wird lediglich einen noch höheren Anstieg der Verkehrszahlen verhindern können
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Hintergrund
Der Rechnungshof kritisierte, dass kein Planfall erstellt wurde, der nur den Ausbau des öffentlichen Verkehrs ohne Bau der A 26 betrachtete.
Ein Planfall, der nur den Ausbau von Maßnahmen im öffentlichen Verkehr ohne Bau der A 26 betrachtete, wurde nicht erstellt. Dadurch konnte nicht festgestellt werden, welche verkehrlichen Wirkungen durch den alleinigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs möglich gewesen wären.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Hintergrund
Der Rechnungshof stellte fest, dass die A 26 Süd nach Wegfall des Nordteils lediglich einen Zubringer zum hochrangigen Netz darstellt, vorrangig für Pendler aus dem nordwestlichen Mühlviertel, und aus fachlicher Sicht nicht mehr der Finanzierungsverantwortung der ASFINAG zuzurechnen gewesen wäre.
Die A 26 Süd stellt daher lediglich einen Zubringer zum hochrangigen Netz dar, der jedoch vorrangig dem Pendlerverkehr aus dem nordwestlichen Mühlviertel sowie der Entlastung des innerstädtischen Straßennetzes der Landeshauptstadt Linz dient. Da die A 26 durch den Entfall des Abschnitts Nord ihre Funktion als Bestandteil des hochrangigen Bundesstraßennetzes verlor, wäre sie demzufolge aus fachlicher Sicht nicht mehr dem Zuständigkeitsbereich der ASFINAG — und damit nicht ihrer Finanzierungsverantwortung — zuzurechnen gewesen.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Hintergrund
Laut Rechnungshof lag der Transit- und Durchgangsverkehr auf der A 7 im Bereich Voest-Brücke laut Einreichprojekt bei 2 % bezogen auf Oberösterreich bzw. 12 % bis 14 % bezogen auf Linz; 98 % des Verkehrs waren Ziel-, Quell- und Binnenverkehr.
geprägt durch einen hohen Anteil an Ziel–, Quell– und Binnenverkehr (98 % bezogen auf Oberösterreich) sowie durch einen relativ niedrigen Transit– und Durchgangsverkehr auf der A 7 im Bereich Voest–Brücke (2 % bezogen auf Oberösterreich, 12 % bis 14 % bezogen auf Linz)
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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15. Oktober 2012
Rechnungshof
Der RH-Bericht Bund 2012/10 langte am 15.10.2012 im Nationalrat ein und wurde im Rechnungshofausschuss am 28.11.2012, 16.01.2013 und 14.05.2013 jeweils vertagt; danach ging er als III-12 d.B. in die XXV. GP über, wo er am 20.02.2014 und 26.06.2014 erneut vertagt wurde.
15.10.2012 Einlangen im Nationalrat ... In der Sitzung vom 28. November 2012 vertagt! ... In der Sitzung vom 16. Januar 2013 vertagt! ... In der Sitzung vom 14. Mai 2013 vertagt! 28.10.2013 Verhandlungsgegenstand der nächstfolgenden GP gem. § 21 Abs. 1a GOG (III-12 d.B./XXV. GP); on /gegenstand/XXV/III/12: In der Sitzung vom 20. Februar 2014 vertagt! ... In der Sitzung vom 26. Juni 2014 vertagt!
Parlament Österreich, Verhandlungsgegenstand III-358 d.B. XXIV. GP (und III-12 d.B. XXV. GP)
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15. Oktober 2012
Rechnungshof
Die grüne Verkehrssprecherin Gabriela Moser forderte nach dem RH-Bericht, das Verfahren zu stoppen und die vorgesehenen 650 Mio. Euro in den öffentlichen Verkehr im Großraum Linz und in Regionalbahnen zu investieren.
Das Fazit kann daher nur lauten, dass das Verfahren gestoppt wird und, dass die vorgesehenen 650 Millionen Euro in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Großraum Linz und in den Erhalt der Regionalbahnen in Oberösterreich investiert werden.
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15. Oktober 2012
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15. Oktober 2012
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16. Oktober 2012
Rechnungshof
Straßenbaulandesrat Franz Hiesl (ÖVP) reagierte auf den RH-Bericht mit der Aussage, die Kostensteigerung sei nicht so tragisch, weil 80 Prozent davon Folge der Preissteigerung bis 2029 seien.
„Die Kostensteigerung ist nicht so tragisch, weil 80 Prozent davon ja eine Folge der Preissteigerung bis 2029 sind. Wir brauchen den Westring, und ich bin der erste, der einen Luftsprung macht, wenn wir früher anfangen können.“
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16. Oktober 2012
Rechnungshof
Aus dem Büro von Verkehrsministerin Bures hieß es zum RH-Bericht, man sei voll im Plan.
„Wir sind also voll im Plan“, sagt Walter Fleißner vom Büro Doris Bures.
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6. November 2012
Gerichte und Bescheide
Laut der im BVwG-Erkenntnis 2017 zitierten Nutzen-Kosten-Untersuchung des Einreichprojekts erreicht die A 26 ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,19.
Das Resümee der Nutzen – Kosten – Untersuchung (NKU) lautet wie folgt: "... Bei der Gegenüberstellung der Kosten und Nutzenkomponenten wird dabei ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,19 erzielt."
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10. Dezember 2012
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die geänderten Unterlagen („Einreichprojekt 2008 – Projektänderung Dezember 2011“) lagen acht Wochen, vom 10. Dezember 2012 bis 4. Februar 2013, in Linz, Puchenau und im BMVIT öffentlich auf; das Edikt wurde am 6. Dezember 2012 kundgemacht.
„Einreichprojekt 2008 – Projektänderung Dezember 2011“ [...] zur öffentlichen Einsicht in den Standortgemeinden Linz und Puchenau sowie im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für die Dauer von acht Wochen, vom 10. Dezember 2012 bis 4. Februar 2013, aufgelegt. [...] Gemäß § 9 UVP-G 2000 und §§ 44a ff AVG wurde die öffentliche Auflage durch Edikt am 6. Dezember 2012 im Amtsblatt der Wiener Zeitung und im redaktionellen Teil zweier im Bundesland Oberösterreich weit verbreiteter Tageszeitungen [...] kundgemacht.
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10. Dezember 2012
Hintergrund
Die geänderten A 26-Projektunterlagen lagen vom 10. Dezember 2012 bis 4. Februar 2013 acht Wochen lang öffentlich auf; die ursprünglichen Unterlagen waren vom 25. Juni bis 13. August 2009 aufgelegt worden.
für die Dauer von acht Wochen, vom 10. Dezember 2012 bis 4. Februar 2013, aufgelegt. Gleichzeitig lagen die bereits vom 25. Juni 2009 bis 13. August 2009 öffentlich aufgelegten Projektunterlagen und die Umweltverträglichkeitserklärung in der ursprünglichen Fassung ... zu Vergleichszwecken auf.
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10. Dezember 2012
Presseaussendung
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12. Dezember 2012
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2012
Öffentlicher Verkehr und Alternativen
Zwischen 2012 und 2022 stiegen die Zielwege nach Linz um 2,9 Prozent; die Kfz-Zielwege nahmen um 1,3 Prozent ab, die ÖV-Zielwege um 18,6 Prozent zu.
Im Vergleich zu 2012 ist festzustellen, dass die gesamten Zielwege in den Bezirk um 2,9% anstiegen. Die Zielwege im privaten Kraftfahrzeugverkehr nahmen um 1,3% ab, jedoch die Wege im ÖV nahmen um 18,6% zu.
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2012
Öffentlicher Verkehr und Alternativen
Laut Bericht über die Oö. Verkehrserhebung sank der MIV-Anteil an den Wegen der Linzer Wohnbevölkerung von 49,1 Prozent (2012) auf 42,1 Prozent (2022), der ÖV-Anteil von 21 auf 20,5 Prozent.
eine Abnahme der Anteile der Wege mit dem MIV von 49,1 Prozent auf 42,1 Prozent - eine Abnahme der Wege mit dem ÖV von 21 Prozent auf 20,5 Prozent
Tips: Mobilitätserhebung 2022: Unterschiedliche Auslegung der Ergebnisse in Linz
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Oktober 2012
Rechnungshof
Die ASFINAG hielt dagegen, die A 26 sei weiterhin eine hochrangige Anbindung; die durchschnittliche Verkehrsbelastung der A 26 betrage 2030 rund 49.000 Kfz/24h.
Darüber hinaus sei das Vorhaben nach wie vor als hochrangige Anbindung zu betrachten. ... Die durchschnittliche Verkehrsbelastung der A 26 belaufe sich im Jahr 2030 auf rd. 49.000 Kfz/24h.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Oktober 2012
Rechnungshof
Die bestehende Westbrücke wies laut RH hohen Sanierungsbedarf auf und würde trotz Generalsanierung nur eine Lebensdauer bis maximal 2040 erreichen.
Letztlich wäre auch der Neubau der Westbrücke lediglich aufgeschoben, weil die bestehende Brücke einen hohen Sanierungsbedarf aufwies und trotz Generalsanierung nur mehr eine Lebensdauer bis maximal zum Jahr 2040 erreichen würde.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)