2013
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2013
Umweltverträglichkeitsprüfung
Alle Stellungnahmen und Einwendungen beider Auflagen wurden in 20 Stellungnahmenbänden samt Beilagenband des Umweltverträglichkeitsgutachtens wiedergegeben und von den Sachverständigen beantwortet.
Diese Stellungnahmen/Einwendungen wurden gemeinsam mit den während der öffentlichen Auflage der geänderten Projektunterlagen vom 10. Dezember 2012 bis 4. Februar 2013 eingelangten Stellungnahmen/Einwendungen in den Stellungnahmenbänden 1 bis 20 und einem Beilagenband des Umweltverträglichkeitsgutachtens wiedergeben und von den Sachverständigen der UVP-Behörde beantwortet.
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2013
Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Vorhaben wurde von 15 Sachverständigen in 18 Fachgebieten begutachtet.
Das Vorhaben A 26 Linzer Autobahn, Knoten Linz / Hummelhof (A7) - ASt Donau Nord, wurde von 15 Sachverständigen hinsichtlich 18 Fachgebieten begutachtet
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2013
EU-Recht und Strategische Prüfung
Das Vertragsverletzungsverfahren zum Westring trug die Nummer 2013/4112 und betraf die Richtlinie 2001/42/EG (SUP-RL), Art. 3 und Anhang II, A 26 Linzer Westring; es erreichte das Stadium Mahnschreiben, betroffen waren BMVIT, BMLFUW und die Länder.
VV.13/4112 RL 2001/42/EG (SUP-RL); Art. 3 und Anhang II; A 26 Linzer Westring | Mahnschreiben | BMVIT BMLFUW Länder
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2013
Hintergrund
Laut UVP-Bescheid wurden bei der zweiten öffentlichen Auflage 2012/2013 rund 900 Stellungnahmen und Einwendungen eingebracht; ein Rechtsanwalt vertrat mit einer Stellungnahme weitere 850 Einwender.
Während der öffentlichen Auflage 2012/2013 wurden rund 900 Stellungnahmen und Einwendungen eingebracht, der Großteil davon von Bürgerinnen und Bürgern, die als Nachbarn gem. § 19 UVP-G 2000 Parteistellung erlangt haben. [...] Die Stellungnahme eines Rechtsanwaltes wurde in Vertretung von weiteren 850 Einwendern eingebracht.
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2013
Hintergrund
Punkt I.11 des UVP-Bescheids nennt für die öffentliche Auflage der geänderten Projektunterlagen mehr als 1.700 Stellungnahmen bzw. Einwendungen innerhalb der Auflagefrist.
I.11. Stellungnahmen und Einwendungen. Im Rahmen der öffentlichen Auflage der geänderten Projektunterlagen gemäß § 9 UVP-G 2000 iVm § 4 Abs. 5 BStG 1971 langten bei der UVP-Behörde innerhalb der Auflagefrist insgesamt mehr als 1.700 Stellungnahmen bzw. Einwendungen ein.
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Februar 2013
Rechnungshof
Der Landesrechnungshof wies 2013 auf eine mögliche Überschneidung des Schienenersatzverkehrs beim Umbau der Mühlkreisbahn mit den Arbeiten am ersten Westring-Abschnitt (Auffahrten zur 4. Donaubrücke) hin.
Der LRH wies in diesem Zusammenhang auf eine mögliche Überschneidung mit den Arbeiten für die Autobahn-Auffahrten zur 4. Donaubrücke (1. Abschnitt „Westring“) hin.
Oö. Landesrechnungshof, Initiativprüfung Planung Mühlkreisbahn neu, LRH-100071/9-2013-LI
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4. Februar 2013
Umweltverträglichkeitsprüfung
Bei der zweiten Auflage (10.12.2012 bis 4.2.2013) langten innerhalb der Frist mehr als 1.700 Stellungnahmen bzw. Einwendungen ein, darunter von Linz, dem OÖ Umweltanwalt, der Umweltorganisation „Initiative FahrRad Oberösterreich“ und vier Bürgerinitiativen; vier weitere kamen verspätet.
langten bei der UVP-Behörde innerhalb der Auflagefrist insgesamt mehr als 1.700 Stellungnahmen bzw. Einwendungen ein. Darunter finden sich unter anderem Stellungnahmen bzw. Einwendungen der Gemeinde Linz, des Umweltanwaltes von Oberösterreich, des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans, der mitwirkenden Behörden, der anerkannten Umweltorganisation „Initiative FahrRad Oberösterreich“, der Bürgerinitiative A 26 Westring Keferfeld, der Bürgerinitiative gegen den Bau der A 26, der Puchenauer Bürgerinitiative gegen die Westring – Transitautobahn A 26 und der Bürgerinitiative gegen die Westring – Transitautobahn A 26 mitten durch Linz. [...] Bei der ho. Behörde langten vier verspätete Stellungnahmen/Einwendungen von Personen ein
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14. Mai 2013
Rechnungshof
Im Rechnungshofausschuss des Nationalrats am 14. Mai 2013 hielt Rechnungshofpräsident Josef Moser fest, der RH habe die Kosten-Nutzen-Analyse der ASFINAG für plausibel und nachvollziehbar gehalten.
Rechnungshofpräsident Josef Moser hielt fest, der Rechnungshof habe die Kosten-Nutzen-Analyse der ASFINAG für plausibel und nachvollziehbar gehalten.
Parlamentskorrespondenz Nr. 401 vom 14.05.2013: Linzer Westring bleibt umstritten
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14. Mai 2013
Rechnungshof
ASFINAG-Vorstand Alois Schedl erklärte im Rechnungshofausschuss, das Projekt rechne sich betriebswirtschaftlich voraussichtlich nicht, weil die Mauteinnahmen wegen relativ geringen Lkw-Verkehrs niedrig ausfallen würden.
Laut ASFINAG-Vorstand Alois Schedl rechnet sich das Projekt betriebswirtschaftlich zwar voraussichtlich nicht, weil die Mauteinnahmen aufgrund des erwarteten relativ geringen Lkw-Verkehrs auf der geplanten Strecke niedrig ausfallen werden, volkswirtschaftlich gesehen ergibt sich ihm zufolge jedoch ein positiver Kosten-Nutzen-Faktor von 2,48
Parlamentskorrespondenz Nr. 401 vom 14.05.2013: Linzer Westring bleibt umstritten
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14. Mai 2013
Rechnungshof
Verkehrsministerin Doris Bures sagte im Rechnungshofausschuss, durch die Herausnahme des Teilstücks Nord aus dem Bundesstraßengesetz seien die Projektkosten um 400 Mio. EUR gesenkt worden.
Verkehrsministerin Doris Bures ... Durch die Herausnahme des Teilstücks Nord aus dem Bundesstraßengesetz sei es gelungen, die Kosten für das Projekt um 400 Mio. € zu senken.
Parlamentskorrespondenz Nr. 401 vom 14.05.2013: Linzer Westring bleibt umstritten
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14. Mai 2013
Rechnungshof
Der Rechnungshofausschuss vertagte den Bericht zum Linzer Westring am 14. Mai 2013 einstimmig.
Nach Abschluss der Beratungen über den Linzer Westring wurde der Bericht des Rechnungshofs einstimmig vertagt.
Parlamentskorrespondenz Nr. 401 vom 14.05.2013: Linzer Westring bleibt umstritten
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14. Mai 2013
Kosten
ASFINAG-Vorstand Schedl sagte 2013 im Rechnungshofausschuss, das Projekt rechne sich betriebswirtschaftlich voraussichtlich nicht, weil die Mauteinnahmen wegen geringen Lkw-Verkehrs niedrig ausfallen; volkswirtschaftlich ergebe sich ein Faktor von 2,48.
Laut ASFINAG-Vorstand Alois Schedl rechnet sich das Projekt betriebswirtschaftlich zwar voraussichtlich nicht, weil die Mauteinnahmen aufgrund des erwarteten relativ geringen Lkw-Verkehrs auf der geplanten Strecke niedrig ausfallen werden, volkswirtschaftlich gesehen ergibt sich ihm zufolge jedoch ein positiver Kosten-Nutzen-Faktor von 2,48, etwa weil die Fahrzeiten für Pendler wesentlich verkürzt werden.
Parlamentskorrespondenz Nr. 401 vom 14.05.2013: Linzer Westring bleibt umstritten
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23. Mai 2013
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Ein Grüner Antrag auf Aufhebung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 13.10.2011 und 24.11.2011 (Westring-Mitfinanzierung) wurde am 23. Mai 2013 mit den Gegenstimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ abgelehnt.
O11. „Westring A 26 – Aufhebung der GR -Beschlüsse vom 13.10.2011 und 24.11.2011 GR in Gerda Lenger (Grüne) - Berichterstattung ... Abstimmungsergebnis zu O11 Der Antrag wurde mehrstimmig abgelehnt. Gegenstimme: SPÖ, ÖVP, FPÖ
Wortprotokoll-Auszug der 34. Gemeinderatssitzung am 23.5.2013, TOP O11
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23. Mai 2013
Politik und Abstimmungen
GR Lenger (Grüne) behauptete am 23. Mai 2013 im Gemeinderat, es habe beim Westring mehr als 11.000 Einwendungen im UVP-Verfahren gegeben.
Beim Westring hat es mehr als 11000 Einwendungen im UVP-Verfahren gegeben.
Protokoll über die 34. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 23. Mai 2013
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23. Mai 2013
Politik und Abstimmungen
Am 23. Mai 2013 lehnte der Linzer Gemeinderat einen Grünen-Antrag ab, die Westring-Beschlüsse vom 13. Oktober und 24. November 2011 aufzuheben; dagegen stimmten SPÖ (25), ÖVP (16) und FPÖ (8).
Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (25), ÖVP (16) und FPÖ (8) mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Protokoll über die 34. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 23. Mai 2013
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30. Mai 2013
EU-Recht und Strategische Prüfung
Parallel lief das Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2013/4077 zu fehlenden Natura-2000-Nominierungen (Mahnschreiben vom 30.05.2013); Beschwerdeführer machten geltend, der A-26-Bereich Donauquerung sei als potenziell geeignetes Gebiet 'Donautal' geführt; das BVwG sah das als nicht belegt an.
Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission Nr. 2013/4077 ... (Gebiet "Donautal") ... ist für das Bundesverwaltungsgericht nicht belegt: Die Europäische Kommission nannte in dem an die Republik Österreich gerichteten Mahnschreiben vom 30.05.2013 mehrere Lebensraumtypen ... für die ... ein Bedarf zur Nachnominierung weiterer Gebiete ... besteht.
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Juni 2013
EU-Recht und Strategische Prüfung
Laut Anfrage der Grünen (Moser) vom 12. Juli 2013 folgten auf eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein Pilotverfahren und im Juni 2013 ein Mahnschreiben der Kommission an Österreich.
Diese gravierenden Diskrepanzen haben unter anderem zu einer detailliert belegten Beschwerde bei der EU-Kommission, einem daraufhin gestarteten Pilotverfahren und nach der offenkundig unbefriedigenden bzw inhaltlich nicht nachvollziehbaren Rückäußerung der Republik in diesem Verfahren nunmehr im Juni 2013 zu einem Mahnschreiben der Kommission an die Republik Österreich geführt.
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Juni 2013
EU-Recht und Strategische Prüfung
Die Grünen zitierten aus dem Mahnschreiben der Kommission von 2013, die SUP-Richtlinie sei nicht ordnungsgemäß in das SP-V-Gesetz umgesetzt und Österreich habe deshalb nicht geprüft, ob vor der Änderung der Pläne für den Linzer Westring eine SUP nötig gewesen wäre.
Zusammenfassend in den Worten des Mahnschreibens: „Nach Prüfung der Antwort Österreichs ist die Kommission der Auffassung, dass die SUP-Richtlinie nicht ordnungsgemäß in das SP-V-Gesetz umgesetzt wurde und dass die österreichischen Behörden aufgrund dieses Versäumnisses nicht geprüft haben, ob vor der Änderung der Pläne für eine neue Autobahn nahe Linz („Linzer Westring“) eine SUP hätte durchgeführt werden müssen.“
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Juni 2013
EU-Recht und Strategische Prüfung
Laut Grünen-Anfrage bewertete die Kommission die pauschale Ausnahme des § 3 Abs. 3 Z 4 SP-V-Gesetz ('Lex Westring') als 'nicht im Einklang mit den Anforderungen der SUP-Richtlinie', weil vor einer Ausnahme zumindest ein Screening erfolgen müsse.
Die EU-RL lässt jedoch keinen Zweifel daran, dass hier zumindest eine entsprechende Vorprüfung („Screening“) vor einer Ausnahme erfolgen muss - die im SP-V-Gesetz als § 3 Abs 3 Z 4 eingebaute „Lex Westring“ steht somit laut Kommission „nicht im Einklang mit den Anforderungen der SUP-Richtlinie“.
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Juni 2013
EU-Recht und Strategische Prüfung
Die OÖNachrichten berichteten am 29. Juni 2013, die EU-Kommission habe der Bundesregierung ein Mahnschreiben mit einer Frist von zwei Monaten für eine Stellungnahme zur mutmaßlichen Vertragsverletzung geschickt.
A26: Blauer Brief aus Brüssel Von Robert Stammler, 29. Juni 2013, 00:05 Uhr ... Die EU-Kommission hat kürzlich an die Bundesregierung ein Mahnschreiben geschickt mit der Aufforderung, an die Republik Österreich innerhalb von zwei Monaten eine Stellungnahme zu der mutmaßlichen Vertragsverletzung abzuschicken.
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Juni 2013
EU-Recht und Strategische Prüfung
Landesrat Franz Hiesl (ÖVP) reagierte im Juni 2013 auf das Mahnschreiben mit der Aussage, der Baubeginn bleibe im ersten Halbjahr 2015 und in die UVP flössen ohnehin alle von der SUP vorgeschriebenen Kriterien ein.
Für Straßenbau-Landesrat (VP) Franz Hiesl kommt dies nicht in Frage: „Baubeginn bleibt erstes Halbjahr 2015.“ Juristen von Bund und Land seien in der Lage, Brüssel von der österreichischen Rechtsmeinung zu überzeugen. „In die UVP fließen ohnehin alle Kriterien, die die SUP vorschreibt, ein“, so Hiesl.
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21. Juni 2013
Politik und Abstimmungen
Die Grünen begründeten im Juli 2013 ihren Aufhebungsantrag mit einem Mahnschreiben der EU-Kommission vom 21. Juni 2013 wegen fehlender Strategischer Umweltprüfung, das auf eine EU-Beschwerde der Grünen zurückgehe.
Basierend auf einer EU-Beschwerde der Grünen, dass die nunmehr halbierte Westring A 26-Variante entgegen geltendem Recht keiner Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen worden ist, droht Österreich nun laut Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 21. Juni 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren sowie empfindliche Strafen.
Protokoll über die 36. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 4. Juli 2013
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28. Juni 2013
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2. Juli 2013
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4. Juli 2013
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Ein Grüner Dringlichkeitsantrag auf Aufhebung der Westring-Beschlüsse von 2011 samt Resolution zur Aussetzung des UVP-Verfahrens wurde am 4. Juli 2013 abgelehnt; die SPÖ enthielt sich, ÖVP und FPÖ stimmten dagegen.
L. Dringlichkeitsantrag Westring A 26, Aufhebung der GR -Beschlüsse vom 13.10.2011 und 24.11.2011; Resolution auf Aussetzung des UVP-Verfahrens und Reparatur des SP-V-Gesetzes Berichterstatterin: GR in Gerda Lenger (Grüne) Der Antrag wurde mehrstimmig abgelehnt. Stimmenthaltung: SPÖ Gegenstimme: ÖVP, FPÖ
36. Gemeinderatssitzung am 4.7.2013, Tagesordnung und Abstimmungsergebnisse
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4. Juli 2013
Hintergrund
Ein Dringlichkeitsantrag der Grünen im Linzer Gemeinderat am 4.7.2013 auf Aufhebung der GR-Beschlüsse vom 13.10.2011 und 24.11.2011 (Westring-Mitfinanzierung) sowie Resolution auf Aussetzung des UVP-Verfahrens wurde abgelehnt (Enthaltung SPÖ, Gegenstimmen ÖVP, FPÖ).
L. Dringlichkeitsantrag Westring A 26, Aufhebung der GR -Beschlüsse vom 13.10.2011 und 24.11.2011; Resolution auf Aussetzung des UVP-Verfahrens und Reparatur des SP-V-Gesetzes Berichterstatterin: GR in Gerda Lenger (Grüne) Der Antrag wurde mehrstimmig abgelehnt. Stimmenthaltung: SPÖ Gegenstimme: ÖVP, FPÖ
Stadt Linz, 36. Sitzung des Gemeinderates am 4.7.2013, Tagesordnung mit Abstimmungsergebnissen
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12. Juli 2013
EU-Recht und Strategische Prüfung
Moser bezifferte im Juli 2013 die bis dahin im Zusammenhang mit dem Westring-Projekt angefallenen Kosten mit über 40 Mio. Euro unter Verweis auf den Rechnungshof.
Es wurden insgesamt bereits über 40 Mio Euro (vgl. Rechnungshof) im Zusammenhang mit dem Linzer Westring-Projekt „verbrannt", einem Projekt das womöglich nicht einmal über eine EU-konforme Rechtsgrundlage verfügt.
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31. Juli 2013
Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Umweltverträglichkeitsgutachten datiert vom 31. Juli 2013, die 18 Teilgutachten vom 28. Juni 2013; beide sind Bestandteil des Bescheides.
Folgende Unterlagen sind Bestandteil des Bescheides: Teilgutachten 01 Verkehr und Verkehrssicherheit, [...] 18 Schifffahrtstechnik; jeweils 28. Juni 2013 Umweltverträglichkeitsgutachten, 31. Juli 2013 Stellungnahmenbände 1 – 20 samt Beilagenband
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August 2013
EU-Recht und Strategische Prüfung
Im Sommer 2013 forderten die Grünen (Moser), das UVP-Verfahren zur A 26 auszusetzen und eine Strategische Umweltprüfung Verkehr mit Prüfung aller Alternativen und einer Null-Variante einzuleiten.
Es wäre das Gebot der Stunde, das UVP-Verfahren sofort auszusetzen und eine „Strategische Umweltprüfung Verkehr“ einzuleiten, bei der sämtliche Alternativen sowie eine Null-Variante geprüft werden müssen“, so Moser.
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27. August 2013
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29. August 2013
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30. August 2013
Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Umweltverträglichkeitsgutachten lag samt Teilgutachten und Stellungnahmenbänden vom 30. August 2013 bis einschließlich 30. September 2013 im BMVIT und in den Standortgemeinden auf; Edikt dazu am 27. August 2013.
durch Edikt am 27. August 2013 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung ... kundgemacht. ... das Umweltverträglichkeitsgutachten (bestehend aus dem Gesamtgutachten, den Teilgutachten, den Stellungnahmenbänden 1 bis 20 und dem Beilagenband) ... beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und in den Standortgemeinden vom 30. August 2013 bis einschließlich 30. September 2013 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
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12. September 2013
EU-Recht und Strategische Prüfung
Im September 2013 argumentierte das BMVIT zusätzlich, das SP-V-Gesetz sei auf die Westring-Netzveränderung möglicherweise gar nicht anwendbar, weil erste förmliche Planungsschritte im Sinn der Übergangsbestimmung Art. 13 Abs. 3 SUP-RL schon vor Ende der Umsetzungsfrist gesetzt worden seien.
Zudem scheint die Anwendbarkeit des SP-V-Gesetzes auf die gegenständliche Netzveränderung überhaupt fraglich, weil erste formelle und dokumentierte Planungsschritte im Sinne der Übergangsbestimmung des Art. 13 Abs. 3 der Richtlinie, die auch stets die Umsetzung einer verkürzten A26 als potenzielle Alternative beinhalteten, bereits vor Ende der Umsetzungsfrist der SUP-Richtlinie gesetzt wurden.
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12. September 2013
EU-Recht und Strategische Prüfung
Auf die Frage der Grünen, ob es die laufende Westring-UVP wegen des Vertragsverletzungsverfahrens unterbrechen werde, antwortete das BMVIT im September 2013 ohne ausdrückliches Ja oder Nein: Es sei weiterhin von der unionsrechtlichen Konformität des SP-V-Gesetzes auszugehen. Die Lage werde erst nach Abschluss des laufenden Verfahrens neu beurteilt, falls die Kommission ihre Sichtweise revidiere.
Vor dem Hintergrund, dass bereits einmal ein Vertragsverletzungsverfahren mit gleichen bzw. sehr ähnlichen Kritikpunkten nach einer Gesamtkonformitätsprüfung des SP-V-Gesetzes durch die Europäische Kommission eingestellt wurde, ist weiterhin von der unionsrechtlichen Konformität des SP-V-Gesetzes auszugehen.
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12. September 2013
Hintergrund
Verkehrsministerin Bures antwortete im September 2013, die Verkürzung der A 26 sei im Einklang mit § 3 Abs. 3 Z 4 SP-V-Gesetz erfolgt, und verwies auf die Einstellung des früheren Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2269/2009 zum SP-V-Gesetz am 18. März 2010.
Die Netzveränderung der Verkürzung des Netzelements A26 Linzer Westring erfolgte im Einklang mit den Bestimmungen des SP-V-Gesetzes (§ 3 Abs. 3 Z 4). ... Vertragsverletzungsverfahrens Nr. 2269/2009 ... mit Entscheidung der Europäischen Kommission vom 18. März 2010 mit Einstellung
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12. September 2013
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17. September 2013
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19. September 2013
Politik und Abstimmungen
Am 19. September 2013 lehnte der Gemeinderat den Grünen-Antrag X 9 auf Aufhebung der Westring-Beschlüsse von 2011 sowie eine Resolution zur Aussetzung des UVP-Verfahrens mit den Gegenstimmen von SPÖ (26), ÖVP (17) und FPÖ (9) ab.
Der Antrag wird bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPÖ (26), ÖVP (17) und FPÖ (9) mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Protokoll über die 37. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 19. September 2013
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19. September 2013
Hintergrund
Am 19.9.2013 lehnte der Linzer Gemeinderat den erneuten Grünen Antrag auf Aufhebung der Westring-Finanzierungsbeschlüsse vom 13.10.2011 und 24.11.2011 mit Gegenstimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ ab.
X9. „Westring A26: Antrag auf Aufhebung der Gemeinderats-Beschlüsse vom 13.10.2011 und 24.11.2011 sowie Resolution auf sofortige Aussetzung des UVP-Verfahrens und Reparatur des SP-V-Gesetzes" Berichterstatterin: GR in Gerda Lenger (Grüne) Der Antrag wurde mehrstimmig abgelehnt. Gegenstimme: SPÖ, ÖVP, FPÖ
Stadt Linz, 37. Sitzung des Gemeinderates am 19.9.2013, Tagesordnung mit Abstimmungsergebnissen
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30. September 2013
Hintergrund
Das UVP-Gutachten lag vom 30. August bis 30. September 2013 auf; die mündliche UVP-Verhandlung war für 30. September, 1., 3. und 4. Oktober 2013 anberaumt und fand tatsächlich an sieben Tagen (30.9., 1., 3., 4., 14., 15. und 21.10.2013) in Linz statt.
vom 30. August 2013 bis einschließlich 30. September 2013 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt ... Die mündliche Verhandlung wurde ... für 30. September 2013, 1. Oktober 2013 und 3. und 4. Oktober 2013 in Linz anberaumt. ... Die mündliche Verhandlung fand am 30. September 2013, am 1., 3., 4., 14., 15. und am 21. Oktober 2013 in Linz statt.
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2. Oktober 2013
EU-Recht und Strategische Prüfung
Österreich gab laut Regierungsliste im Verfahren 2013/4112 am 2. Oktober 2013 eine Stellungnahme sowie am 4. Dezember 2013 und am 28. Februar 2014 ergänzende Stellungnahmen ab; als Termin ist der 2. Oktober 2013 angegeben.
BMLFUW 2. Oktober 2013 | StN abgeg: 2. Oktober 2013 ... ergänz STN abgeg: [S. 9 Fuß] 4. Dezember 2013 ... [S. 10 Kopf] ergänz STN abgeg: 28. Februar 2014
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2. Oktober 2013
Hintergrund
Die EU-Kommission leitete wegen der SUP-Richtlinie (Art. 3 und Anhang II) mit Bezug auf die 'A 26 Linzer Westring' das Vertragsverletzungsverfahren 2013/4112 mit einem Mahnschreiben ein; laut Liste war der Termin der 2. Oktober 2013, die Stellungnahme wurde am 2. Oktober 2013 abgegeben, und das Verfahren wurde laut Beschluss der Kommission vom 25.9.2014 eingestellt.
VV.13/4112 RL 2001/42/EG (SUP-RL); Art. 3 und Anhang II; A 26 Linzer Westring Mahnschreiben BMVIT BMLFUW Länder 2. Oktober 2013 StN abgeg: 2. Oktober 2013 EINSTELLUNG lt. Beschl.EK 25.9.2014
5575/AB XXV. GP (BM Ostermayer, 26.08.2015), Anlage: Liste der Vertragsverletzungsverfahren
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8. Oktober 2013
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11. Oktober 2013
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14. Oktober 2013
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21. Oktober 2013
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die mündliche UVP-Verhandlung war für 30. September, 1., 3. und 4. Oktober 2013 in Linz anberaumt und fand tatsächlich an sieben Tagen statt: am 30. September sowie am 1., 3., 4., 14., 15. und 21. Oktober 2013.
Die mündliche Verhandlung wurde ... für 30. September 2013, 1. Oktober 2013 und 3. und 4. Oktober 2013 in Linz anberaumt. ... Die mündliche Verhandlung fand am 30. September 2013, am 1., 3., 4., 14., 15. und am 21. Oktober 2013 in Linz statt.
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21. Oktober 2013
Hintergrund
Die mündliche UVP-Verhandlung fand am 30. September sowie am 1., 3., 4., 14., 15. und 21. Oktober 2013 in Linz statt, also an sieben Tagen; angesetzt war sie für vier Tage.
Die mündliche Verhandlung wurde ... für 30. September 2013, 1. Oktober 2013 und 3. und 4. Oktober 2013 in Linz anberaumt. ... Die mündliche Verhandlung fand am 30. September 2013, am 1., 3., 4., 14., 15. und am 21. Oktober 2013 in Linz statt. ... insgesamt an sieben Verhandlungstagen
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28. Oktober 2013
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Verhandlungsschrift lag vier Wochen, vom 28. Oktober bis 25. November 2013, in den Standortgemeinden und im BMVIT öffentlich auf.
Gemäß § 44 in Verbindung mit § 14 AVG wurde über die Verhandlung eine Niederschrift erstellt, welche gemäß § 44e Abs. 3 AVG für die Dauer von vier Wochen, vom 28. Oktober 2013 bis 25. November 2013, in den Standortgemeinden und im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur öffentlichen Einsicht aufgelegt wurde
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7. November 2013
Hintergrund
Der VwGH wies die Beschwerde gegen den Vorarbeiten-Bescheid vom 14.6.2010 am 7. November 2013 im Übrigen als unbegründet ab. Erfolg hatte der Beschwerdeführer nur beim Kostenpunkt (Spruchpunkt VI): Die ASFINAG musste ihm 6.838,02 Euro Vertretungskosten ersetzen, zusätzlich sprach der VwGH ihm 1.326,40 Euro Aufwandersatz gegen das Land Oberösterreich zu.
hat dem Beschwerdeführer die Kosten der rechtsfreundlichen Vertretung in Höhe von EUR 6.838,02 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen." Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
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11. November 2013
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21. November 2013
Mitfinanzierung durch Stadt und Land
Am 21. November 2013 verlängerte der Gemeinderat die Garantieerklärung der Stadt, in die Rechte und Pflichten der ILG aus dem Kooperationsvertrag mit der ASFINAG einzutreten, bis 31.12.2014; Grüne, KPÖ und GR Reiman stimmten dagegen.
G4. A26 - Kooperationsvertrag abgeschlossen zwischen der Immobilien Linz GmbH und der ASFINAG; Verlängerung der Garantieerklärung der Stadt Linz bis 31.12.2014 ... „Die Verlängerung der Laufzeit vom 31. Dezember 2013 bis einschließlich 31. Dezember 2014 der beiliegenden Garantieerklärung neu (Beilage 4) wird genehmigt. Demnach erklärt die Stadt, in sämtliche Rechte und Pflichten der Immobilien Linz GmbH aus dem Kooperationsvertrag mit der ASFINAG einzutreten ... Abstimmungsergebnis zu G4 Der Antrag wurde mehrstimmig angenommen. Gegenstimme: Die Grünen, KPÖ, GR Reiman, MBA
Wortprotokoll-Auszug der 40. Gemeinderatssitzung am 21.11.2013, TOP G4