Westring: EU-Kommission bestätigt Gesetzesmurks, Grüne EU-Beschwerde voller Erfolg!

Unterlage zur Pressekonferenz mit NAbg. Gabriela Moser, Grüne Verkehrssprecherin im Parlament und Spitzenkandidatin der GrünenOÖ für die Nationalratswahl 2013


Rückblick: Keine SUP für Westring

Seit Juni 2011 machen die Grünen darauf aufmerksam, dass die halbierte Westring-Variante von SPÖ und ÖVP, die damals zur Beschlussfassung per Bundesstraßengesetz-Novelle im Parlament anstand, neben den zahlreichen fachlichen Kritikpunkten auch in Konflikt mit europarechtlichen Vorgaben steht. Insbesondere wurde auf die erneut unterlassene „Strategische Umweltprüfung“ im Sinne der SUP-Richtlinie der EU von 2001 hingewiesen.

Netzänderungen im hochrangigen Straßennetz – wie die Streichung des Nord-Teils der A26 aus dem Bundesstraßengesetz im Jahr 2011 – sind nach den Vorgaben der EU einer sog. „Strategischen Umweltprüfung“ (SUP) zu unterziehen. Im österreichischen Recht wurde die Richtline im sog. SP-V-G, dem „Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehr“ europarechtswidrig verankert, was die Grünen seit Jahren massiv kritisieren. Auch der Rechnungshof hat im vergangen Jahr in seinem Bericht „Planung der A26 Linzer Autobahn“ auf die fehlende SUP hingewiesen.

„Das Westring-Projekt wurde nie einer „Strategischen Umweltprüfung“ im Sinne der EU-SUP-Richtlinie von 2001 unterzogen. Eine solche Prüfung ist zur frühzeitigen Alternativenprüfung und Einschätzung projektübergreifender Umweltauswirkungen zu Beginn einer Projektierung wichtig und sinnvoll, unter anderem um der Allgemeinheit unnötige Planungskosten in Millionenhöhe zu ersparen – was die am Ende der Planung durchgeführte UVP nicht leisten kann. Laut Rechnungshof sind alleine bis zum Jahr 2011  bereits Projektkosten (Planung, Grundeinlösen) in der Höhe von ca. 40 Mio. Euro angefallen. Der finanzielle Schaden ist also bereits eingetreten und wird täglich größer.


Österreichische Bundesregierung ist seit Jahren auf dem Irrweg

„Die Bundesregierung versteigt sich seit Jahren stur auf die unhaltbare Position, dass die „maßgeschneiderten Ausnahmeregelungen“ im SP-V-G eine „strategische Prüfung Verkehr“ für den Westring nicht notwendig machen würde“, so die Grüne Verkehrssprecherin Gabriele Moser. Netzänderungen sind nach den Vorgaben der EU einer Strategischen Umweltprüfung zu unterziehen. „Von dieser Pflicht sieht die EU in ihrer SUP-Richtlinie 2001/42/EG in Art. 3 nur ganz bestimmte, eng umgrenzte Ausnahmemöglichkeiten vor – entweder per hochnotpeinlicher Einzelfallprüfung oder im Rahmen einer ebenfalls sehr präzise definierten generellen Ausnahmemöglichkeit für „bestimmte Pläne und Programme“, bei denen keinerlei Risiko einer voraussichtlichen erheblichen Umweltbelastung besteht“.


Grünes Rechtsgutachten und EU-Beschwerde waren die Folge – Die EU-Kommission hat Grüne Kritik jetzt amtlich bestätigt!

Vor dem Hintergrund dieser Westring-Tricksereien hatte die Verkehrssprecherin der Grünen und Oö. Spitzenkandidatin bei den Nationalratswahlen Gabriela Moser in einer mit einem detaillierten Rechtsgutachten untermauerten Beschwerde an die EU-Kommission im Herbst 2011 die offensichtlichen Mängel bei der Umsetzung der SUP-RL im Bereich Bundesstraßen – also Autobahnen und Schnellstraßen – in Österreich geltend gemacht. „Das beschlossene Bundesgesetz über die Strategische Prüfung im Verkehr (SP-V-G) macht es sich in Sachen Umwelt- und Beteiligungsrechte viel zu einfach, was unter anderem dazu diente, das Linzer Westring-Projekt gezielt ohne die schwerlich zu bestehende SUP durchzudrücken. Bis jetzt“, so Moser.

 

Österreich droht ein Vertragsverletzungsverfahren und empfindliche Strafen

Nach reiflicher Erörterung im Rahmen eines nach der Beschwerde Mitte 2012 eingeleiteten Pilot-Verfahrens samt Einholung einer umfangreichen Stellungnahme von der Bundesregierung ist im nächsten Schritt ein Vertragsverletzungsverfahren in dieser Sache unausweichlich, wie das entsprechende Mahnschreiben der EU-Kommission nun zeigt.

 

Die EU-Kommission bestätigt in diesem Mahnschreiben an die Republik Österreich die Kritik der Beschwerde von Moser.

Die „rechtliche Würdigung“ der EU-Kommission fällt eindeutig aus:

„Nach Prüfung der Antwort Österreichs ist die Kommission der Auffassung, dass die SUP-Richtlinie nicht ordnungsgemäß in das SP-V-Gesetz umgesetzt wurde und dass die österreichischen Behörden aufgrund dieses Versäumnisses nicht geprüft haben, ob vor der Änderung der Pläne für eine neue Autobahn nahe Linz („Linzer Westring“) eine SUP hätte durchgeführt werden müssen.“


Konkret betont die Kommission folgende Versäumnisse im Verantwortungsbereich der Bundesregierung:

1.)  Österreich hat einen entscheidenden Teil der SUP-Richtlinie der EU, den Anhang mit den konkret anzuwendenden Umweltkriterien im SP-V-Gesetz nicht übernommen und damit die EU-Richtlinie – so das Mahnschreiben – „schlichtweg nicht umgesetzt“. Stattdessen wurde von Österreich sinnwidrig auf zwei andere Passagen der Richtlinie verwiesen, in denen es nur ganz am Rande um Umweltkriterien geht.

 

„Mit diesem Trick hatte Österreich das wichtige Instrument der Strategischen Umweltprüfung, wie es die EU vorsieht, im Bereich Autobahnen und Schnellstraßen zu einer Strategischen Verkehrsprüfung umgewandelt. Wie nach „Sargnagel“ Gorbach anno 2005 auch die SPÖ-Verkehrsminister Faymann und Bures glauben konnten, mit diesem billigen Schmäh in Brüssel durchzukommen, ist schleierhaft“, so Moser.

 

2.)  Österreich habe zudem durch die im SP-V-Gesetz als § 3 Abs 3 Z 4 eingebaute „Lex Westring“ die zulässigen Ausnahmetatbestände der EU-SUP-Richtlinie deutlich überstrapaziert. „Bestimmte Projekte und Projektänderungen pauschal für nicht umweltbelastend zu erklären, obwohl die Richtlinie keinen Zweifel daran lässt, dass hier zumindest eine entsprechende Vorprüfung („Screening“) vor einer Ausnahme erfolgen muss, war ebenfalls etwas zu lässig“, so Moser. Dies stehe, so die EU-Kommission im Wortlaut, „nicht im Einklang mit den Anforderungen der SUP-Richtlinie“.

 

„Dass die Bundesregierung versuchte, diese offensichtlichen Mängel und Europarechtswidrigkeiten des SP-V-Gesetzes des Bundes vereinfacht als terminologische Unschärfen herunterzuspielen, hat sich für die Betonierer und Westring-Befürworter als Schuss nach Hinten erwiesen“, so Moser.

 

Die Europäische Kommission dazu unmissverständlich:

 

„Die Kommission teilt nicht die Auffassung der österreichischen Behörden, dass Anhang II der SUP-Richtlinie ordnungsgemäß in das SP-V Gesetz umgesetzt wurde. […] Es geht daher nicht um terminologische Divergenzen in den Umsetzungsvorschriften, wie die österreichischen Behörden in ihrer Antwort vom September 2012 nahezulegen scheinen. Vielmehr wurde Anhang II der SUP-Richtlinie schlichtweg nicht in das SP-V Gesetz umgesetzt. […] Ein Mitgliedstaat ist verpflichtet, alle relevanten Bestimmungen einer EU-Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen“.

 

„Offensichtlich ist hier der EU Kommission – durch unzählige Vertragsverletzungsverfahren mit Umweltbezug  von Natura 2000 bis zum Eisenbahnwesen – der ohnedies schon strapazierte Geduldsfaden gerissen“, so Moser

Bundesregierung erfüllt nicht einmal eigenes Regierungsübereinkommen

 

Originell ist auch, dass die derzeit in den letzten Zügen liegende SPÖ-ÖVP-Koalition auf Bundesebene in ihrem Regierungsübereinkommen 2008-2013 sich wörtlich vorgenommen hatte:

 

„Novelle des SP-V-G (Umweltprüfung für den Verkehr): Evaluierung der Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUP-Richtlinie) bezüglich der Gestaltung der vorgelagerten strategischen Prüfung im Verkehrsbereich sowie hinsichtlich der EU-Konformität.“

 

Sprich: Die Mängel waren SPÖ und ÖVP definitiv bereits 2008 bewusst – das hat dem Tiefschlaf der Regierung in Sachen Umweltschutz beim Straßenbau, namentlich der für das SP-V-G allein zuständigen Verkehrsministerin aber keinen Abbruch getan. Denn geschehen ist – nichts.

 

Politische Konsequenzen ziehen und Verantwortung zeigen:

UVP-Verfahren sofort unterbrechen, SP-V Gesetz reparieren und Schaden begrenzen, Westring endlich zu Grabe tragen

 

Wenn das Verkehrsministerium – trotz Wissen um ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren – die derzeit laufende UVP nicht unterbricht könnten seitens der Projektwerber Amtshaftungsansprüche geltend gemacht werden, weil umsonst in ein UVP-Verfahren mit teuren Gutachten, Vorlaufkosten, etc. „investiert“ wurde.

 

Denn: Wenn der Staat Österreich bei der Ausübung der so genannten Hoheitsgewalt einen Fehler macht, der bereits frühzeitig erkennbar gewesen wäre, und dadurch jemand einen (finanziellen) Schaden erleidet, haben Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz.

 

Als ersten (Minimal-) Schritt ist es daher ein Gebot der Stunde, das UVP-Verfahren sofort auszusetzen und eine „Strategische Umweltprüfung Verkehr“ einzuleiten die auch die Alternativen zu diesem Projekt inklusive Verzicht auf den Westring prüft.

 

Als zweiten Schritt muss die Bundesregierung das SP-V Gesetz in den rechtswidrigen Teilen reparieren um möglichen empfindlichen Strafzahlungen durch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU zu entgehen.

 

Mehr als 40 Mio. Euro wurden bereits für das Millionengrab Westring verbrannt und es wird mit jedem Tag mehr. Jetzt heißt es Schaden begrenzen, nach alternativen Verkehrslösungen für den Großraum Linz suchen und den Westring endlich zu Grabe tragen. Wir brauchen jetzt jeden Euro für Investitionen! Im Verkehrsbereich heißt das endlich ein S-Bahn System für den Großraum Linz auf Schiene bringen.


HINTERGRUND: STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG SUP


Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als alleiniges Instrument der Prüfung von Umweltauswirkungen von Straßenbauprojekten wird von Fachleuten immer kritischer betrachtet, da sie auf Projektebene und damit am Ende von Planungs- und Entscheidungsprozessen häufig zu spät einsetzt. Laut Umweltbundesamt wird dabei eine Prüfung von Alternativen häufig vernachlässigt und projektübergreifende Umweltauswirkungen bleiben weitgehend unberücksichtigt.

 

Eine Strategische Umweltprüfung hingegen dient dazu, Umweltaspekte bei der Erstellung von Plänen und Programmen gleichrangig wie soziale und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Strategische Umweltprüfung soll ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und Fortschritte auf dem Weg einer nachhaltigen Entwicklung gewährleisten. Diese SUP ist daher seit 2004 für neue Projekte verbindlich.

 

Bereits 2006 teilte der damalige Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie mit, dass im Zusammenhang mit der A26 keine Strategische Umweltprüfung geplant sei, weil die A26 bereits in einem Verzeichnis im Anhang zum Österreichischen Bundesstraßengesetz  aufscheine. „Bei der Beschlussfassung im Parlament 2002 gab es nicht einmal annähernd konkrete Pläne für einen Trassenverlauf, es handelte es sich bei diesem Eintrag höchstens um einen „Vorbereitungsakt“, kritisiert Moser.

 

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