Westring: Befangenheit von Sachverständigen – Bürgerinitiative reicht Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein

Bundesverwaltungsgericht hat bereits bestätigt, dass Lärmverordnung des BMVIT rechtswidrig ist – Ball liegt nun beim Verfassungsgerichtshof- bei gleicher Rechtsansicht wäre Baubeginn des Westrings in weite Ferne gerückt

 

Derzeit laufen im Rahmen des UVP-Verfahrens zum Westring mehrere Beschwerdeverfahren von BürgerInneninitiativen gegen den Bau der A26. Im Rahmen dieser Beschwerden wurden jetzt zur weiteren Überprüfung seitens des Bundesverwaltungsgerichts neue Gutachter bestellt. Auffällig dabei ist, dass es sich dabei zum größten Teil um die gleichen Gutachter handelt, die bereits im Rahmen des UVP-Verfahrens als Sachverständige bestellt waren.

 

Die Bürgerinitiative gegen den Bau der A26 hat daher nun per Antrag eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt: Jene Sachverständigen, die im Behördenverfahren bereits als unabhängige Amtsgutachter tätig waren, sollen wegen Befangenheit abbestellt werden. Insbesondere jene, die bereits – auch in anderen Verfahren – als Privatsachverständige der ASFINAG tätig waren.

 

Sachverständige sollen eigene Gutachten überprüfen

Gerda Lenger, Sprecherin der Bürgerinitiative gegen den Bau der A26, dazu: „Alleine die Bestellung derselben Sachverständigen, die in Bezug auf den Westring im Behördenverfahren bereits ein Gutachten erstellt haben, macht deren Unbefangenheit für mich unmöglich. Die Sachverständigen müssen quasi nun ihr eigenes Gutachten begutachten. Für mich klingt das eher wie ein Schildbürgerstreich. Hinzu kommt, dass gegen einige der Gutachterinnen bereits zu Beginn des UVP-Verfahrens Beschwerde eingelegt wurde. Schon damals haben wir auf eine mögliche Befangenheit hingewiesen – weil sie für die ASFINAG bei anderen Projekten – teils sogar zeitgleich – tätig waren“.

 

Etappensieg gegen Lärmverordnung

 

Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht die umstrittene Lärmverordnung des bmvit für rechtswidrig erkannt und eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof eingeleitet. „Das war ein großer Etappensieg für die Umwelt und die Lebensqualität, denn damit würde die überfallsartig im Rahmen einer üblen Anlassgesetzgebung geschaffene Grundlage für die Errichtung des Linzer Westrings gekippt. Wir haben große Hoffnung, dass das auch der Verfassungsgerichtshof unsere und die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts teilt und ein tatsächlicher Baustart des Westrings in völlig weite Ferne rückt“, so Lenger.

Westring: Willkürliche Rodung des Bannwalds am Freinberg ist sofort zu stoppen!

Unter dem Titel „Vorbereitungsmaßnahmen“ wird derzeit der Bannwald am Freinberg gefällt – obwohl bis heute noch nicht klar ist, wann bzw. ob es überhaupt zum Bau des Westrings kommt –  Bürgerinitiative fordert bis zu einer Klärung sofortigen Stopp der Rodungsarbeiten

Seit letzter Woche werden auf der Südseite der Donau im Bereich des Hang- und Schluchtwalds des Freinbergs – wo sich die Tunnelausfahrten der geplanten Westring-Autobahn befinden sollten –  zahlreiche Bäume gefällt.

 

Gerda Lenger, Sprecherin der Bürgerinitiative gegen den Bau der A26, dazu: „Ich finde es skandalös und fahrlässig, unter dem fadenscheinigen Titel „Vorbereitungsarbeiten“ mutwillig den wertvollen Bannwald zu zerstören. Bis heute ist nicht klar, wann bzw. ob der Westring überhaupt gebaut werden wird. Sicherheitshalber wird aber der wertvolle Bannwald unwiderbringlich zerstört. Das ist eine umwelt- und natur- sowie menschenfeindliche Haltung und Zeichen dafür, dass die politisch Verantwortlichen offensichtlich schon die Bodenhaftung verloren haben“, so Lenger.

 

Grundsätzlich darf ein Bannwald – der als Schutzwald darunter befindliche Objekte, Menschen, Straßen usw. vor Steinschlag und Hangrutschungen bewahrt – nicht gerodet werden. „Ich frage mich, welche weiteren Zerstörungen unter dem Titel  „Vorbereitungsmaßnahmen“ geplant sind und von den zuständigen Behörden rechtlich gedeckt werden. Wir fordern einen sofortigen Stopp jeglicher “Vorbereitungsarbeiten“ bis geklärt ist, ob bzw. wann überhaupt gebaut werden kann. Das ist, wie diversen Medien zu entnehmen ist, im heurigen Jahr nicht mehr der Fall“, so Lenger.

 

Beschämende EU-Entscheidung zur Erhöhung der Emissionsgrenze bringt Westring nach VW-Abgasskandal weiter unter massiven Druck

 

Die gestrige Abstimmung im EU-Parlament zu Gunsten der Autoindustrie, zukünftig bei Straßentests von Neuwagen die Emissionsgrenzwerte um bis zu 110 Prozent zu erhöhen, wird den Westring zusätzlich unter Druck bringen: „Nicht nur beim Lärm, auch bei den Luftschadstoffen schrammt man bereits ganz oben an den Grenzwerten – und das trotz allerlei trickreicher Maßnahmen. Der gestrige Beschluss im EU-Parlament – trotz zahlreicher Proteste großer Städte wie Paris, Madrid oder Rom –  ist aber ein nächster Freibrief für die Autoindustrie und wird einen weiteren Anstieg von Emissionen bringen. Hier stehen alle Berechnungen auf mehr als wackeligen Füßen“, so Lenger. Auch der VW-Abgasskandal hat Auswirkungen auf den Westring: „Die für die Zukunft prognostizierten und in den Berechnungen zum Westring einbezogenen „abgasärmere Fahrzeugflotten“ wird es so nicht geben. Auch hier wurde bereits eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgerichtshof eingebracht. Für mich steht fest, dass dieses Projekt schon allein aufgrund der enormen Abgas- und Lärmemissionen nicht umweltverträglich sein kann“, so Lenger.
BÜRGERINITIATVE GEGEN DEN BAU DER A26

Schreibe einen Kommentar