Westring: Stellungnahme des Bundeskanzleramtes kein Rückenwind sondern Windstille

Stellungnahme des BKA wiederholt die sattsam bekannten Argumente der Bundesregierung

„Falsches wird nicht richtig, auch wenn man es in Endlosschleife behauptet. Das gilt auch für die Meinung, der Westring brauche keine Strategische Umweltprüfung (SUP). Wenn die EU Kommission nicht massive Zweifel an der rechtskonformen Umsetzung der SUP Richtlinie in Österreich hätte, hätte sie auch kein Mahnschreiben geschickt. Und es ist festzuhalten, dass eben die EU Kommission die Umsetzung der Richtlinie bewertet und nicht das Bundeskanzleramt. Daher ist das kein Rückenwind für den Westring, nicht einmal ein laues Lüfterl sondern Windstille“. Mit klaren Worten reagiert die stellvertretende Grüne Landessprecherin und Grüne Verkehrssprecherin LAbg. Ulrike Schwarz auf die Position des Bundeskanzleramtes zum Mahnschreiben der EU Kommission. Das BKA ist demnach der Ansicht, dass eine SUP für den Linzer Westring nicht notwendig ist und die Richtlinie korrekt in das österreichische Recht umgesetzt wäre.

Das Bundeskanzleramt wiederholt mit der Stellungnahme auf das Mahnschreiben der EU nur einmal mehr die sattsam bekannte Position der Bundesregierung, ohne aber sinnvoll auf die entgegengesetzten Argumente und Gutachten einzugehen. „Das Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich ist ein europarechtswidriger Gesetzesmurks und die nunmehrige Vorgehensweise unseriös und mehr als fragwürdig. Mit dieser Stellungnahme provoziert  die Republik geradezu ein Vertragsverletzungsverfahren“, betont Schwarz.

Es ist Faktum, dass die EU-Kommission bereits in ihrem Mahnschreiben wörtlich darauf hingewiesen hat, dass der §3 SP-V-Gesetz „nicht im Einklang mit den Anforderungen der SUP-Richtlinie“ steht. „Wenn die Westring-Befürworter in Wien und Linz glauben, mit der immer selben Antwort einen Meinungsumschwung bei der EU-Kommission zu erreichen, ist das eine vollkommene Verkennung der Tatsachen“, betont Schwarz.

„Das Westring-Projekt wurde nie einer „Strategischen Umweltprüfung“ (SUP) im Sinne der EU-SUP-Richtlinie von 2001 unterzogen. Eine solche Prüfung ist zur frühzeitigen Alternativenprüfung und Einschätzung projektübergreifender Umweltauswirkungen zu Beginn einer Projektierung wichtig und sinnvoll, unter anderem um der Allgemeinheit unnötige Planungskosten in Millionenhöhe zu ersparen – was die am Ende der Planung durchgeführte UVP nicht leisten kann. Laut Rechnungshof sind alleine bis zum Jahr 2011  bereits Projektkosten (Planung, Grundeinlösen) in der Höhe von ca. 40 Mio. Euro angefallen.

 

 

 

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