westring.atBürger:inneninitiative gegen den Bau der A26

Archiv

2009

  1. 2009

    Umweltverträglichkeitsprüfung

    Während der Auflagefrist 2009 legten insgesamt 11 Initiativen eine Stellungnahme mit Unterschriftenliste vor; zehn namentlich genannte Bürgerinitiativen wurden vom BMVIT informiert, dass sie die nach § 19 Abs. 4 UVP-G 2000 erforderliche Mindestzahl von 200 Unterstützern erreicht und die übrigen Voraussetzungen des § 19 erfüllt haben (mit den Rechtsfolgen nach § 24h, nunmehr § 24f Abs. 8 UVP-G 2000); die Einwendungen der elften, 'Pro A 26 – Autobahn-Westring Linz', wurden als unzulässig zurückgewiesen.

    Insgesamt 11 Initiativen brachten während der Auflagefrist eine Stellungnahme ein und legten gleichzeitig eine Unterschriftenliste vor.

    BMVIT, UVP-Bescheid A 26 vom 22.12.2014

  2. 2009

    Umweltverträglichkeitsprüfung

    Zur Auflage 2009 langten 14 Stellungnahmen/Einwendungen verspätet ein.

    Bei der ho. Behörde langten 14 Stellungnahmen/Einwendungen verspätet ein.

    BMVIT, UVP-Bescheid A 26 vom 22.12.2014

  3. 2009

    Umweltverträglichkeitsprüfung

    Laut Rechnungshof wurden während der Auflagefrist rund 1.800 Stellungnahmen und Einwendungen eingebracht und zehn Bürgerinitiativen legten Unterschriftenlisten vor.

    Während der Auflagefrist der Unterlagen wurden im UVP–Verfahren rd. 1.800 Stellungnahmen und Einwendungen eingebracht. Weiters legten zehn Bürgerinitiativen Unterschriftenlisten vor.

    Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  4. 2009

    Bau und Zeitpläne

    Laut ORF war 2009 erstmals ein Baubeginn vorgesehen, wofür bereits Häuser entlang der Trasse abgelöst wurden; der Baustart verschob sich durch Einsprüche (im UVP-Verfahren rund 2.000 Stellungnahmen) immer wieder, nach einem verfrühten Spatenstich im Landtagswahlkampf 2015 begann der Bau der ersten Etappe tatsächlich 2019.

    2009 war erstmals ein Baubeginn vorgesehen, dafür waren auch bereits Häuser entlang der Trasse abgelöst worden. Der Baustart verschob sich aber durch Einsprüche – im UVP-Verfahren gab es etwa 2.000 Stellungnahmen – immer wieder. Nach einem verfrühten Spatenstich im Landtagswahlkampf 2015 begann schließlich 2019 tatsächlich der Bau der ersten Etappe.

    ooe.ORF.at: Geschichte des Linzer Westrings

  5. 2009

    Rechnungshof

    Im UVP-Verfahren wurden während der Auflagefrist rund 1.800 Stellungnahmen und Einwendungen eingebracht; zehn Bürgerinitiativen legten Unterschriftenlisten vor.

    Während der Auflagefrist der Unterlagen wurden im UVP–Verfahren rd. 1.800 Stellungnahmen und Einwendungen eingebracht. Weiters legten zehn Bürgerinitiativen Unterschriftenlisten vor.

    Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  6. 2009

    EU-Recht und Strategische Prüfung

    Das BMVIT verwies gegenüber dem Rechnungshof darauf, dass ein 2009 eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung der SUP-Richtlinie (Zl. VVV 2269/2009) nach Entkräftung aller Kritikpunkte eingestellt worden sei.

    Im Jahre 2009 sei gegen die Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG eingeleitet worden (Zl. VVV 2269/2009). Im Zuge der darauf folgenden eingehenden Prüfung der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht hätten sämtliche aufgebrachten Kritikpunkte entkräftet werden können und sei daraufhin das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt worden.

    Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  7. 2009

    Hintergrund

    Laut UVP-Bescheid (Punkt I.5) brachten 11 Initiativen während der Auflagefrist 2009 eine Stellungnahme samt Unterschriftenliste ein. Für zehn namentlich genannte Bürgerinitiativen bestätigte das BMVIT, dass sie die nach § 19 Abs. 4 UVP-G 2000 erforderliche Mindestzahl von 200 Unterstützern erreicht und die übrigen Voraussetzungen erfüllt haben; die Einwendungen der Initiative „Pro A 26 – Autobahn-Westring Linz“ wurden mit Bescheid vom 18.5.2011 als unzulässig zurückgewiesen.

    Insgesamt 11 Initiativen brachten während der Auflagefrist eine Stellungnahme ein und legten gleichzeitig eine Unterschriftenliste vor. Die Initiativen [10 namentlich aufgelistet] wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie nach Überprüfung informiert, dass sie gemäß § 19 Abs. 4 UVP-G 2000 die erforderliche Mindestzahl von 200 Unterstützern erreicht und auch die übrigen Voraussetzungen gemäß § 19 UVP-G 2000 erfüllt haben [...]. Die Einwendungen der Initiative „Pro A 26 – Autobahn-Westring Linz“ wurden mit Bescheid der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vom 18. Mai 2011 als unzulässig zurückgewiesen.

    BMVIT, UVP-Bescheid A 26, Punkt I.5

  8. Jänner 2009

    Rechnungshof

    Der höhere Nutzen-Kosten-Faktor des Einreichprojekts (2,48) gegenüber dem Vorprojekt (1,74) war laut RH unter anderem auf deutlich erhöhte Kostensätze für Zeit- und Unfallkosten im RVS-Entwurf 02.01.22 vom Jänner 2009 zurückzuführen.

    18.2 Der RH wies darauf hin, dass der verbesserte Nutzen–Kosten–Faktor im Einreichprojekt gegenüber jenem in der Nutzen–Kosten–Analyse des Vorprojekts u.a. auf deutlich erhöhte Kostensätze für Zeit– und Unfallkosten (gemäß RVS–Entwurf 02.01.22 vom Jänner 2009) zurückzuführen war. / TZ 18.1: [...] woraus sich ein positiver Nutzen– Kosten–Faktor von 1,74 ergab.

    Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  9. 7. Jänner 2009

  10. 16. Februar 2009

  11. 4. März 2009

  12. 12. März 2009

  13. 23. März 2009

  14. April 2009

    Rechnungshof

    Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Einreichprojekt ergab einen Nutzen-Kosten-Faktor von 2,48; Schadstoff- und Lärmkosten wurden abweichend von den RVS nicht monetär, sondern nur qualitativ beurteilt.

    Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Einreichprojekt ergab einen deutlich positiven Nutzen–Kosten–Faktor von 2,48. Die Schadstoff– sowie die Lärmkosten waren in Abweichung von den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) nicht monetär, sondern lediglich qualitativ beurteilt worden. (TZ 18)

    Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  15. April 2009

    Rechnungshof

    In der Nutzen-Kosten-Analyse der A 26 Süd hatten Energie- und Klimakosten wegen steigender Verkehrsleistung einen negativen Nutzen (Klimakosten minus 130.680 EUR/Jahr); der positive Faktor beruhte maßgeblich auf Fahrzeugbetriebs-, Zeit- und Unfallkosten (Zeitkosten 23.773.676 EUR/Jahr).

    Zeitkosten 23.773.676 [...] Klimakosten – 130.680 [...] Quelle: ASFINAG Bau Management GmbH. Während die Energie– sowie die Klimakosten (CO2–Ausstoß) in diesem Planfallvergleich aufgrund der steigenden Verkehrsleistung einen negativen Nutzen aufwiesen, trug die Verringerung der Fahrzeugbetriebs–, Zeit– und Unfallkosten maßgebend zum positiven Nutzen–Kosten–Faktor von 2,48 bei.

    Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  16. April 2009

    Kosten

    Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Einreichprojekt ergab einen Nutzen-Kosten-Faktor von 2,48 (Vorprojekt: 1,74); Schadstoff- und Lärmkosten wurden dabei abweichend von den RVS nicht monetär bewertet.

    Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Einreichprojekt ergab einen deutlich positiven Nutzen–Kosten–Faktor von 2,48. Die Schadstoff– sowie die Lärmkosten waren in Abweichung von den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) nicht monetär, sondern lediglich qualitativ beurteilt worden. (TZ 18) [...] TZ 18.1 (2) Vorprojekt 2003: ... woraus sich ein positiver Nutzen– Kosten–Faktor von 1,74 ergab.

    Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  17. 8. April 2009

  18. 9. April 2009

  19. 29. Mai 2009

    Presseaussendung

    Westring zerstört Linz

  20. Juni 2009

    Kosten

    Die ASFINAG ermittelte im Juni 2009 Errichtungskosten von rund 528,1 Mio. Euro für die A 26 Süd, rund 75,4 Mio. Euro oder 17 Prozent mehr als das Einreichprojekt 2008; die Bauprogrammplanung 2009 (Preisbasis 2009) wies nach Abzug der Landesübernahme für den Donauradweg 526,9 Mio. Euro aus.

    ermittelte im Juni 2009 Errichtungskosten von rd. 528,1 Mill. EUR. Die Steigerung um rd. 75,4 Mill. EUR oder rd. 17 % gegenüber dem Einreichprojekt ... Die Bauprogrammplanung des Jahres 2009 wies Gesamtkosten von rd. 526,9 Mill. EUR aus ... (Preisbasis 2009) ... abzüglich der Kostenübernahme für die Verlegung des Donauradweges ... durch das Land Oberösterreich

    Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  21. Juni 2009

    Kosten

    Der Rechnungshof hob hervor, dass die Schätzkosten für den Südteil von 290,5 Mio. Euro (Vorprojekt) bis Juni 2009 auf rund 476,9 Mio. Euro stiegen, jeweils ohne Preisgleitung, also um rund 186,4 Mio. Euro oder 64 Prozent.

    26.2 ... hob der RH die stark gestiegenen Schätzkosten bei der A 26 Süd hervor. Insbesondere die Schätzkosten des Vorprojekts (Teil A 26 Süd) mit 290,5 Mill. EUR erhöhten sich bis zur ASFINAG–Kostenschätzung vom Juni 2009 auf rd. 476,9 Mill. EUR (in beiden Fällen ohne Preisgleitung). Dies entsprach einer Steigerung von rd. 186,4 Mill. EUR oder rd. 64 %.

    Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  22. Juni 2009

    Hintergrund

    Im Juni 2009 ermittelte die ASFINAG für die A 26 Süd Errichtungskosten von rd. 528,1 Mio. Euro, das sind rd. 17 % mehr als im Einreichprojekt 2008 (rd. 451,4 Mio. Euro, Preisbasis 2007).

    ermittelte im Juni 2009 Errichtungskosten von rd. 528,1 Mill. EUR. Die Steigerung um rd. 75,4 Mill. EUR oder rd. 17 % gegenüber dem Einreichprojekt

    Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  23. Juni 2009

    Hintergrund

    Die ASFINAG-Bauprogrammplanung vom Juni 2009 (Preisbasis 2009) wies für die A 26 Süd Gesamtkosten von rund 526,9 Mio. Euro aus. Das ergibt sich aus 528,1 Mio. Euro abzüglich der vom Land Oberösterreich übernommenen rund 1,14 Mio. Euro für die Verlegung des Donauradwegs. Das sind rund 16,7 % mehr als im Einreichprojekt (451,4 Mio. Euro, Preisbasis 2007).

    43 ergibt sich aus Gesamtkosten von rd. 528,1 Mill. EUR abzüglich der Kostenübernahme für die Verlegung des Donauradweges in Höhe von rd. 1,14 Mill. EUR durch das Land

    Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  24. Juni 2009

    Hintergrund

    Die ASFINAG-Bauprogrammplanung 2009 (Preisbasis 2009) wies für die A 26 Gesamtkosten von rd. 526,9 Mio. EUR aus, eine Steigerung um rd. 16,7 % gegenüber dem Einreichprojekt.

    Die Bauprogrammplanung 1 des Jahres 2009 wies Gesamtkosten von rd. 526,9 Mill. EUR aus, was einer Steigerung um rd. 16,7 % gegenüber dem Einreichprojekt ent[sprach]

    Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  25. 4. Juni 2009

  26. 25. Juni 2009

    Umweltverträglichkeitsprüfung

    Das Edikt über die erste öffentliche Auflage wurde am 23. Juni 2009 im Amtsblatt der Wiener Zeitung, in den OÖ Nachrichten und der OÖ Kronen Zeitung kundgemacht; die Unterlagen (Einreichprojekt Dezember 2008) lagen sieben Wochen, vom 25. Juni 2009 bis 13. August 2009, in Linz, Puchenau und im BMVIT auf.

    Gemäß § 9 UVP-G 2000 und §§ 44a f AVG wurde die öffentliche Auflage des verfahrenseinleitenden Antrages und der Antragsunterlagen durch Edikt am 23. Juni 2009 im Amtsblatt der Wiener Zeitung und im redaktionellen Teil zweier im Bundesland Oberösterreich weit verbreiteter Tageszeitungen (Oberösterreichische Nachrichten und Oberösterreichische Kronen Zeitung) kundgemacht. [...] Umweltverträglichkeitserklärung mit der Bezeichnung „Einreichprojekt Dezember 2008“ zur öffentlichen Einsicht in den Standortgemeinden Linz und Puchenau sowie im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für die Dauer von sieben Wochen, vom 25. Juni 2009 bis 13. August 2009, aufgelegt.

    BMVIT, UVP-Bescheid A 26 vom 22.12.2014

  27. 25. Juni 2009

    Hintergrund

    Die Projektunterlagen ('Einreichprojekt Dezember 2008') lagen sieben Wochen lang, vom 25. Juni bis 13. August 2009, in Linz, Puchenau und im BMVIT öffentlich auf.

    „Einreichprojekt Dezember 2008“ zur öffentlichen Einsicht in den Standortgemeinden Linz und Puchenau sowie im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für die Dauer von sieben Wochen, vom 25. Juni 2009 bis 13. August 2009, aufgelegt.

    BMVIT, UVP-Bescheid A 26 vom 22.12.2014

  28. 30. Juni 2009

  29. 1. Juli 2009

  30. August 2009

    Hintergrund

    Mitte August 2009 beschloss die Oö. Landesregierung, die Mühlkreisbahn zu attraktivieren und mit dem Linzer Hauptbahnhof zu verbinden (City-S-Bahn) sowie eine zweite Straßenbahnachse durch Linz zu errichten.

    Mitte August 2009 fasste die Landesregierung auf Basis einer vergleichenden Studie den Beschluss, sowohl die MKB zu attraktivieren und mit dem Linzer Hauptbahnhof zu verbinden („City-S-Bahn“-Konzept) als auch eine zweite Straßenbahnachse durch Linz zu errichten.

    Oö. Landesrechnungshof, Initiativprüfung Planung Mühlkreisbahn neu (Februar 2013)

  31. 13. August 2009

    Umweltverträglichkeitsprüfung

    Während der Auflage 2009 langten bei der UVP-Behörde insgesamt 1789 Stellungnahmen bzw. Einwendungen ein, darunter von Linz, Puchenau, dem OÖ Umweltanwalt und den Umweltorganisationen Naturschutzbund OÖ, Ökobüro, Global 2000 und Umweltdachverband.

    langten bei der UVP-Behörde insgesamt 1789 Stellungnahmen bzw. Einwendungen von Personen und Organisationen ein. Darunter finden sich unter anderem Stellungnahmen bzw. Einwendungen von den Gemeinden Linz und Puchenau, dem Umweltanwalt von Oberösterreich, dem wasserwirtschaftlichen Planungsorgan, den mitwirkenden Behörden und den anerkannten Umweltorganisationen Naturschutzbund Oberösterreich, Ökobüro, Global 2000 und Umweltdachverband.

    BMVIT, UVP-Bescheid A 26 vom 22.12.2014

  32. 13. August 2009

    Hintergrund

    Während der Auflage 2009 gingen im UVP-Verfahren zur A 26 insgesamt 1.789 Stellungnahmen bzw. Einwendungen ein. Elf Initiativen legten Unterschriftenlisten vor, zehn davon bestätigte das BMVIT als Bürgerinitiativen mit mindestens 200 Unterstützern.

    langten bei der UVP-Behörde insgesamt 1789 Stellungnahmen bzw. Einwendungen von Personen und Organisationen ein. ... Insgesamt 11 Initiativen brachten während der Auflagefrist eine Stellungnahme ein und legten gleichzeitig eine Unterschriftenliste vor. [10 Initiativen] ... die erforderliche Mindestzahl von 200 Unterstützern erreicht ... Die Einwendungen der Initiative „Pro A 26“ wurden ... als unzulässig zurückgewiesen.

    BMVIT, UVP-Genehmigungsbescheid A 26 Linzer Autobahn vom 22.12.2014, GZ BMVIT-314.526/0047-IV/ST-ALG/2014

  33. 13. August 2009

    Politik und Abstimmungen

    Laut derselben BMVIT-Anfragebeantwortung wurden im UVP-Verfahren zur A 26 bei der öffentlichen Auflage vom 25. Juni bis 13. August 2009 etwa 1.800 Stellungnahmen eingebracht.

    Die öffentliche Auflage fand vom 25. Juni 2009 bis 13. August 2009 in den betroffenen Standortgemeinden und dem bmvit statt. Dabei wurden etwa 1.800 Stellungnahmen eingebracht.

    6868/AB XXIV. GP – Anfragebeantwortung BMVIT

  34. 13. August 2009

    Hintergrund

    Das Lebensministerium (BMLFUW) schrieb in seiner Stellungnahme vom 13. August 2009 zur UVE: Ohne Zeiteinsparung im Jahr 2025 betrage das Nutzen-Kosten-Verhältnis maximal 0,60 und unterschreite die Grenze der Realisierungswürdigkeit.

    Geht man daher für das Jahr 2025 von keiner Zeiteinsparung durch das Vorhaben aus, beträgt das Nutzen-Kosten-Verhältnis der geplanten Investition max. 0,60 und unterschreitet somit die Grenze der Realisierungswürdigkeit.

    BMLFUW, Stellungnahme zur UVE A 26 Linzer Autobahn Abschnitt Süd, Zahl 162-328/09, 13. August 2009

  35. 13. August 2009

    Hintergrund

    Laut BMLFUW (13.8.2009) führt das Vorhaben verglichen mit der Nullvariante zu deutlich höheren NOx- und CO2-Emissionen und steht den Kyoto-Zielen deutlich entgegen; für PM10 erhielt das Land Oberösterreich für den Ballungsraum Linz eine EU-Fristerstreckung bis 2011.

    Durch das Vorhaben kommt es verglichen mit der Nullvariante zu deutlich höheren Emissionen an NOx und CO2. ... Für den Schadstoff PM10 wurde dem Land Oberösterreich für den Ballungsraum Linz von der Europäischen Kommission eine Fristerstreckung der Einhaltung der Grenzwerte bis zum Jahr 2011 gewährt.

    BMLFUW, Stellungnahme zur UVE A 26, 13. August 2009

  36. 13. August 2009

    Hintergrund

    Das BMLFUW verlangte 2009, in der UVE klar darzustellen, dass das Vorhaben keine Verbesserung der Emissionssituation bewirkt, weil es zu einer Verkehrszunahme und damit zu höheren Gesamtemissionen kommt, auch für CO2.

    Dies ist nicht richtig, da es zu einer Verkehrszunahme und damit zu einer Gesamtzunahme der Emissionen kommt, wenn auch durch die Verkehrsverlagerung lokal Entlastungen auftreten. Es ist klar darzustellen, dass das Vorhaben keine Verbesserung der Emissionssituation bewirkt. Dies gilt auch für die CO2-Emissionen.

    BMLFUW, Stellungnahme zur UVE A 26, 13. August 2009

  37. 13. August 2009

    Hintergrund

    Das BMLFUW forderte 2009 die Ergänzung eines Planfalls ohne A 26, nur mit Ausbau des öffentlichen Verkehrs, weil die ÖV-Maßnahmen in allen untersuchten Planfällen nur zusätzlich zur A 26 geplant waren.

    dass die ÖV-Maßnahmen in allen untersuchten Planfällen nur zusätzlich zur A 26 geplant sind (vgl. S. 15-17, Einlage 1.1.3). Ein Planfall ohne A 26 und nur mit Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist daher, insbesondere zur Nachvollziehbarkeit dieser Aussage, zu ergänzen.

    BMLFUW, Stellungnahme zur UVE A 26, 13. August 2009

  38. 13. August 2009

    Hintergrund

    Während der Auflage 2009 gingen bei der UVP-Behörde insgesamt 1.789 Stellungnahmen bzw. Einwendungen ein; 11 Initiativen legten Unterschriftenlisten vor. Bei der Auflage der geänderten Unterlagen (2012/13) kamen mehr als 1.700 weitere hinzu.

    insgesamt 1789 Stellungnahmen bzw. Einwendungen von Personen und Organisationen ein. ... Insgesamt 11 Initiativen brachten während der Auflagefrist eine Stellungnahme ein und legten gleichzeitig eine Unterschriftenliste vor. [I.11:] ... insgesamt mehr als 1.700 Stellungnahmen bzw. Einwendungen ein.

    BMVIT, UVP-Bescheid A 26 vom 22.12.2014

  39. 13. August 2009

    Verkehr

    Das Lebensministerium (BMLFUW) stellte in seiner Stellungnahme zur UVE vom 13.08.2009 fest, dass das Vorhaben gegenüber der Nullvariante zu deutlich höheren NOx- und CO2-Emissionen führe und der Zielerreichung des Kyoto-Protokolls deutlich entgegenstehe.

    Durch das Vorhaben kommt es verglichen mit der Nullvariante zu deutlich höheren Emissionen an NOx und CO2. Das geplante Vorhaben steht somit in seinen Auswirkungen der Zielerreichung des Kyoto-Protokolls und auch weiterer, verbindlicher Emissionsreduktionsziele wie dem Emissionshöchstmengengesetz-Luft deutlich entgegen.

    BMLFUW, Stellungnahme zur UVE A 26 Linzer Autobahn Abschnitt Süd, Zl. 162-328/09, 13.08.2009

  40. 13. August 2009

    Verkehr

    Das Lebensministerium bemängelte 2009, die Annahmen der Verkehrsprognose zur Fortschreibung der Verkehrsentwicklung seien nicht nachvollziehbar, eine Abschätzung der Prognoseunsicherheiten fehle, und der motorisierte Individualverkehr stehe bei allen Verkehrsuntersuchungen im Vordergrund.

    Die im Rahmen der Erhebung der verkehrlichen Grundlagen und der Verkehrsprognosen getroffenen Annahmen zur Fortschreibung der Verkehrsentwicklung sind nicht nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der Systemwirkungen zu überarbeiten. Ebenso ist eine Abschätzung der Unsicherheiten der Prognose zu ergänzen. Außerdem steht der motorisierte Individualverkehr bei allen Verkehrsuntersuchungen im Vordergrund.

    BMLFUW, Stellungnahme zur UVE A 26, 13.08.2009

  41. 13. August 2009

    Verkehr

    Das Lebensministerium rechnete 2009 vor, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis der A 26 ohne Zeiteinsparung im Jahr 2025 maximal 0,60 betrage und damit die Grenze der Realisierungswürdigkeit (größer 1) unterschreite, weil Zeitgewinne mit der Zeit gegen Null gingen.

    Geht man daher für das Jahr 2025 von keiner Zeiteinsparung durch das Vorhaben aus, beträgt das Nutzen-Kosten-Verhältnis der geplanten Investition max. 0,60 und unterschreitet somit die Grenze der Realisierungswürdigkeit. Laut Angaben in den Unterlagen (S. 12) ist ein Projekt gesamtwirtschaftlich realisierungswürdig, sobald das Nutzen-Kosten-Verhältnis >1 ist.

    BMLFUW, Stellungnahme zur UVE A 26, 13.08.2009

  42. 13. August 2009

    Verkehr

    Das Lebensministerium verlangte 2009, einen Planfall ohne A 26 und nur mit Ausbau des öffentlichen Verkehrs zu ergänzen, und empfahl aufgrund der Erfahrungen mit solchen Projekten, Lösungen zur Verbesserung des ÖV statt des MIV zu untersuchen.

    Ein Planfall ohne A 26 und nur mit Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist daher, insbesondere zur Nachvollziehbarkeit dieser Aussage, zu ergänzen. ... Aufgrund der vorliegenden Erfahrungen mit Verkehrsprojekten dieser Art sollten andere Lösungsmöglichkeiten, die anstelle des MIV die Situation des ÖV verbessern, untersucht und umgesetzt werden.

    BMLFUW, Stellungnahme zur UVE A 26, 13.08.2009

  43. 13. August 2009

    Verkehr

    Das Lebensministerium widersprach 2009 der UVE-Darstellung großflächiger Schadstoffreduktionen: Das Vorhaben führe zu einer Verkehrszunahme und damit zu einer Gesamtzunahme der Emissionen, auch wenn lokal Entlastungen auftreten.

    Dies ist nicht richtig, da es zu einer Verkehrszunahme und damit zu einer Gesamtzunahme der Emissionen kommt, wenn auch durch die Verkehrsverlagerung lokal Entlastungen auftreten. Es ist klar darzustellen, dass das Vorhaben keine Verbesserung der Emissionssituation bewirkt.

    BMLFUW, Stellungnahme zur UVE A 26, 13.08.2009

  44. 13. August 2009

    Verkehr

    Das Lebensministerium verwies 2009 auf das Beispiel der Wiener Südosttangente: Zehn Jahre nach Eröffnung fuhren in der zunächst entlasteten Schlachthausgasse 20 Prozent mehr Autos als vorher (26.000 statt 22.000 täglich), zusätzlich zu 80.000 Fahrzeugen auf der Autobahn (zitiert nach Knoflacher 2007).

    Zehn Jahre später war in der Schlachthausgasse 20 % mehr Autoverkehr als vorher, statt 22.000 waren es nun 26.000 Fahrzeuge täglich und auf der neu ausgebauten sechsspurigen Autobahn noch 80.000 Fahrzeuge zusätzlich.

    BMLFUW, Stellungnahme zur UVE A 26, 13.08.2009

  45. 13. August 2009

    Hintergrund

    Laut UVP-Bescheid des BMVIT vom 22.12.2014 langten bei der UVP-Behörde während der öffentlichen Auflage 2009 insgesamt 1789 Stellungnahmen bzw. Einwendungen ein.

    Im Rahmen der Auflage der Projektunterlagen zur öffentlichen Einsicht gemäß § 4 Abs. 5 BStG 1971 und gemäß § 24 Abs. 8 in Verbindung mit § 9 UVP-G 2000 langten bei der UVP-Behörde insgesamt 1789 Stellungnahmen bzw. Einwendungen von Personen und Organisationen ein.

    BMVIT, UVP-Bescheid A 26 Linzer Autobahn, GZ BMVIT-314.526/0047-IV/ST-ALG/2014, Punkt I.5

  46. 13. August 2009

    Hintergrund

    Die Stellungnahme des Lebensministeriums (BMLFUW) zur UVE der A 26 Süd trägt das Datum 13. August 2009 und bezieht sich auf die UVE, die am 24. Juni 2009 beim Ministerium einlangte.

    Datum: 13. August 2009 [...] Stellungnahme des BMLFUW zu der übermittelten Umweltverträglichkeitserklärung [...] Die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie übermittelte UVE zum gegenständlichen Vorhaben langte am 24. Juni 2009 beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Referat Umweltbewertung, ein.

    BMLFUW, Stellungnahme zur UVE A 26 Linzer Autobahn Abschnitt Süd, Zahl 162-328/09

  47. 13. August 2009

    Hintergrund

    Das BMLFUW schrieb am 13.8.2009, das Vorhaben führe verglichen mit der Nullvariante zu deutlich höheren NOx- und CO2-Emissionen und stehe der Zielerreichung des Kyoto-Protokolls deutlich entgegen.

    Durch das Vorhaben kommt es verglichen mit der Nullvariante zu deutlich höheren Emissionen an NOx und CO2. Das geplante Vorhaben steht somit in seinen Auswirkungen der Zielerreichung des Kyoto-Protokolls und auch weiterer, verbindlicher Emissionsreduktionsziele wie dem Emissionshöchstmengengesetz-Luft deutlich entgegen.

    BMLFUW, Stellungnahme zur UVE A 26 Süd (13.08.2009)

  48. 13. August 2009

    Hintergrund

    Das BMLFUW rechnete am 13.8.2009 vor, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis der A 26 bei Annahme von keiner Zeiteinsparung im Jahr 2025 höchstens 0,60 betrüge und damit unter der Grenze der Realisierungswürdigkeit läge.

    Geht man daher für das Jahr 2025 von keiner Zeiteinsparung durch das Vorhaben aus, beträgt das Nutzen-Kosten-Verhältnis der geplanten Investition max. 0,60 und unterschreitet somit die Grenze der Realisierungswürdigkeit.

    BMLFUW, Stellungnahme zur UVE A 26 Süd (13.08.2009)

  49. 13. August 2009

    Hintergrund

    Das BMLFUW verlangte am 13.8.2009 die Ergänzung eines Planfalls ohne A 26 und nur mit Ausbau des öffentlichen Verkehrs.

    Ein Planfall ohne A 26 und nur mit Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist daher, insbesondere zur Nachvollziehbarkeit dieser Aussage, zu ergänzen.

    BMLFUW, Stellungnahme zur UVE A 26 Süd (13.08.2009)

  50. 25. August 2009

  51. 27. August 2009

  52. September 2009

    Verkehr

    Duranton und Turner fanden für US-Städte, dass die gefahrenen Fahrzeugkilometer proportional zum Ausbau der Interstate-Highways steigen, und folgerten, dass mehr Straßen die Staus kaum lindern.

    We find that VKT increases proportionately to highways and identify three important sources for this extra VKT: an increase in driving by current residents; an increase in transportation intensive production activity; and an inflow of new residents. ... We conclude that an increased provision of roads or public transit is unlikely to relieve congestion.

    Duranton, G. & Turner, M. A.: The Fundamental Law of Road Congestion: Evidence from US cities, NBER Working Paper 15376

  53. 21. September 2009

  54. 23. Oktober 2009

    Politik und Abstimmungen

    LH Pühringer erklärte in der konstituierenden Sitzung des Landtags am 23.10.2009, mit der Grünen-Fraktion sei ein Arbeitsübereinkommen für die nächsten sechs Jahre erarbeitet und unterschrieben worden.

    wir haben in den letzten Tagen und Wochen nach sehr intensiven Gesprächen mit der Fraktion der Grünen ein Arbeitsübereinkommen für die nächsten sechs Jahre erarbeitet und unterschrieben.

    Oö. Landtag, Wortprotokoll 1. Sitzung XXVII. GP, 23.10.2009

  55. 18. November 2009

  56. 18. November 2009

  57. 26. November 2009

  58. 26. November 2009

  59. 30. November 2009

    Umweltverträglichkeitsprüfung

    Der Landeshauptmann von Oberösterreich teilte 2009 mit, dass er nach dem IG-L keine Kompetenz habe, eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine erst zu errichtende Straße zu verordnen.

    Im Hinblick auf diese Stellungnahme wurde von der ho. Behörde der Landeshauptmann von Oberösterreich als Behörde gemäß § 10 IG-L um Stellungnahme zu dieser Maßnahme ersucht. Mit den Schreiben vom 19. Oktober 2009 und 30. November 2009 teilte dieser daraufhin mit, dass dem Landeshauptmann auf der Rechtsgrundlage des IG-L keine Kompetenz zukomme, eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine erst zu errichtende Straße zu verordnen.

    BMVIT, UVP-Bescheid A 26 vom 22.12.2014

  60. 16. Dezember 2009

  61. 2009 bis 2011

    Rechnungshof

    Von der Steigerung um rund 117,7 Mio. EUR zwischen Juni 2009 und Juni 2011 entfielen rund 102 Mio. EUR (87 %) auf die Preisgleitung infolge der langen Umsetzungsdauer.

    Der Hauptanteil der 22 %igen Steigerung um rd. 117,7 Mill. EUR (von rd. 528,1 Mill. EUR im Juni 2009 auf rd. 645,8 Mill. EUR im Juni 2011) entfiel mit rd. 102 Mill. EUR (87 %) auf die Preisgleitung infolge der langen Umsetzungsdauer.

    Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)