2008
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2008
Projekt und Bundesstraßengesetz
Im September 2008 betonte das BMVIT, der Nordteil sei in der Prioritätenreihung nicht gestrichen, sondern nur in Abhängigkeit von der Fertigstellung des Südabschnitts nach hinten gereiht worden.
wobei darauf hingewiesen wird, dass die Realisierung des Nordteiles in der Prioritätenreihung des BMVIT nicht gestrichen, sondern nur in Abhängigkeit von der Fertigstellung des Südabschnittes nach hinten gereiht wurde.
4856/AB XXIII. GP, Anfragebeantwortung BMVIT (Überdenken des Linzer Westrings – A26)
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2008
Projekt und Bundesstraßengesetz
Der Rechnungshof kritisierte, dass kein Planfall erstellt wurde, der nur den Ausbau des öffentlichen Verkehrs ohne Bau der A 26 betrachtete.
Ein Planfall, der nur den Ausbau von Maßnahmen im öffentlichen Verkehr ohne Bau der A 26 betrachtete, wurde nicht erstellt. Dadurch konnte nicht festgestellt werden, welche verkehrlichen Wirkungen durch den alleinigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs möglich gewesen wären. (TZ 17)
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2008
Bau und Zeitpläne
Laut APA-Bericht (September 2018) waren Land und Stadt 2008 überzeugt, dass der Baustart für die Donaubrücke Mitte 2009 erfolgen werde; die Gesamtverkehrsfreigabe war für 2014 vorgesehen.
2008 waren die Politiker von Land Oberösterreich und Stadt Linz davon überzeugt, dass der Baustart für die Donaubrücke Mitte 2009 erfolgen werde. Die Gesamtverkehrsfreigabe für den Westring war für 2014 vorgesehen, was aber nicht eintrat. ... (APA) Erstveröffentlichung 20.09.2018
SOLID (APA): Linzer Autobahnbau: Zuschlag für österreichisch-italienische Arge
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2008
Rechnungshof
Laut Einreichprojekt bestand der Verkehr im Linzer Stadtgebiet zu rund 98 % aus Ziel-, Quell- und Binnenverkehr (bezogen auf Oberösterreich); der Transitverkehr machte nur 2 % aus.
Der Anteil des Ziel–, Quell– und Binnenverkehrs im Linzer Stadtgebiet betrug bezogen auf Oberösterreich rd. 98 %, hingegen machte der Transitverkehr nur 2 % aus. [...] (TZ 13, 14) / TZ 13: Das Verkehrsgeschehen im Linzer Stadtgebiet war laut Einreichprojekt geprägt durch einen hohen Anteil an Ziel–, Quell– und Binnenverkehr (98 % bezogen auf Oberösterreich) sowie durch einen relativ niedrigen Transit– und Durchgangsverkehr auf der A 7 im Bereich Voest–Brücke (2 % bezogen auf Oberösterreich, 12 % bis 14 % bezogen auf Linz).
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2008
Natur und Stadtgrün
Die Initiative westring.at behauptet, das Naturschutzgebiet Urfahrwänd sei per Landesregierungsbeschluss für den Westring durchlöchert worden: 4.652 m² wertvolle Biotope seien herausgenommen und durch ökologisch weniger wertvolle Flächen „ersetzt“ worden.
3) Die Umweltzerstörung Das Naturschutzgebiet Urfahrwänd im Bereich der Linzer Donaupforte wurde per Landesregierungsbeschluss für den geplanten Westring durchlöchert. 4.652 Quadratmeter wertvolle Biotope wurden aus dem bestehenden Naturschutzgebiet herausgenommen und anderweitig durch ökologisch weniger wertvolle Flächen „ersetzt“.
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2008
Kosten
Laut Verkehrsministerium (2010) wurden seit Herbst 2008 auf der ASFINAG-Homepage Gesamtkosten von 527 Mio. Euro für die A 26 Abschnitt Süd kommuniziert; mit diesem Betrag war das Vorhaben im Bauprogramm berücksichtigt.
Die derzeit auf Basis des Einreichprojektes geschätzten und auch seit Herbst 2008 auf der Homepage der ASFINAG kommunizierten Gesamtkosten für die A 26 Linzer Autobahn Abschnitt Süd belaufen sich auf 527 Mio. €.
4417/AB XXIV. GP, Anfragebeantwortung BMVIT, eingelangt 02.04.2010
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2008
Kosten
Das Verkehrsministerium begründete den Anstieg auf 527 Mio. Euro 2010 unter anderem mit einem Anstieg des Baupreisindex um 10 Prozent im Jahr 2008, vor allem durch höhere Stahlpreise wegen der zwei großen Brücken, sowie mit höherer Komplexität und geänderten Rechtsvorgaben (Tunnelsicherheit, IG-Luft).
Die Kostenerhöhung für den Abschnitt Süd auf derzeit 527 Mio. € ergibt sich zum Einen durch preisliche Veränderungen (z.B. Erhöhung des Baupreisindexes um 10% im Jahr 2008). Schlagend wurde diese vorrangig durch die Erhöhung des Stahlpreises, da im gegenständlichen Bauabschnitt zwei große Brücken zu errichten sind. Zum Anderen ist auch die gestiegene Komplexität der baulichen Anlagen ... sowie durch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen (z.B: Tunnelsicherheitsbestimmungen, IG-Luft) gegenüber dem Vorprojekt ergaben.
4417/AB XXIV. GP, Anfragebeantwortung BMVIT, eingelangt 02.04.2010
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2008
Argumente der Befürworter
Laut Rechnungshof-Bericht Bund 2012/10 bestätigte die Nutzen-Kosten-Analyse des Vorprojekts 2003 mit einem Faktor von 1,74 die Realisierungszweckmäßigkeit, die des Einreichprojekts einen Faktor von 2,48. Der RH kritisierte, dass Schadstoff- und Lärmkosten entgegen den RVS nur qualitativ bewertet wurden.
Das Ergebnis einer Nutzen–Kosten–Analyse bestätigte mit einem positiven Nutzen–Kosten–Faktor von 1,74 die Realisierungszweckmäßigkeit. ... Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Einreichprojekt ergab einen deutlich positiven Nutzen–Kosten–Faktor von 2,48. Die Schadstoff– sowie die Lärmkosten waren in Abweichung von den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) nicht monetär, sondern lediglich qualitativ beurteilt worden.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2008
Argumente der Befürworter
Laut Rechnungshof 2012 beurteilten die Verkehrsplaner der ASFINAG die A 26 Süd auch ohne den gestrichenen Ringschluss (A 26 Nord) als verkehrswirksam.
Verkehrsplaner der ASFINAG beurteilten die A 26 Süd auch ohne den Ringschluss durch die A 26 Nord als verkehrswirksam.
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2008
Hintergrund
Laut RH war der Ringschluss durch die A 26 von Anfang an ein wesentliches Projektziel und begründete die Bedeutung für den überregionalen Durchzugsverkehr. Laut Einreichprojekt lag der Transitanteil in Linz aber nur bei 2 % (bezogen auf OÖ) bzw. 12 bis 14 % (bezogen auf Linz) an der Voest-Brücke.
Der RH wies darauf hin, dass der durch die A 26 bewirkte Ringschluss des hochrangigen Straßennetzes im städtischen Bereich der Landeshauptstadt Linz von Beginn der Planungen an ein wesentliches Projektziel war und die Bedeutung für den überregionalen Durchzugsverkehr begründete. / Transit– und Durchgangsverkehr auf der A 7 im Bereich Voest–Brücke (2 % bezogen auf Oberösterreich, 12 % bis 14 % bezogen auf Linz).
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2008
Hintergrund
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung zum Einreichprojekt 2008 ergab einen Nutzen-Kosten-Faktor von 2,48. Der RH bemängelte, dass Lärm- und Schadstoffkosten entgegen den RVS nicht monetarisiert wurden; Energie- und Klimakosten wiesen einen negativen Nutzen auf.
Der RH beanstandete, dass in Abweichung von den RVS die Lärm– und Schadstoffkosten nicht monetär berücksichtigt worden waren. ... Während die Energie– sowie die Klimakosten (CO2–Ausstoß) in diesem Planfallvergleich aufgrund der steigenden Verkehrsleistung einen negativen Nutzen aufwiesen, ... Nutzen–Kosten–Faktor von 2,48
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2008
Hintergrund
Laut Umweltbundesamt stiegen die Treibhausgas-Emissionen des Verkehrssektors von 1990 bis 2008 von 14,0 auf 22,6 Mio. t CO2-Äquivalent (+60,8 %). Davon entfielen rund 5,6 Mio. t auf Kraftstoffexport; 2008 lag der Sektor 3,7 Mio. t über dem Klimastrategie-Zielwert von 18,9 Mio. t.
Von 1990 bis 2008 stiegen die THG-Emissionen aus dem Sektor Verkehr (inkl. Kraftstoffexport) von 14,0 Mio. Tonnen auf 22,6 Mio. Tonnen an (+ 60,8 %). ... rund 5,6 Mio. Tonnen durch Kraftstoffexport in Fahrzeugtanks verursacht. | Die Treibhausgas-Emissionen des Verkehrssektors lagen im Jahr 2008 ca. um 3,7 Mio. Tonnen über dem sektoralen Ziel der Klimastrategie. (Tabelle: Zielwert 18,9)
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2008
Hintergrund
Laut Einreichprojekt betrug der Transit- und Durchgangsverkehr auf der A 7 im Bereich Voest-Brücke nur 2 % bezogen auf Oberösterreich (12 % bis 14 % bezogen auf Linz); Ziel-, Quell- und Binnenverkehr machten 98 % aus.
geprägt durch einen hohen Anteil an Ziel–, Quell– und Binnenverkehr (98 % bezogen auf Oberösterreich) sowie durch einen relativ niedrigen Transit– und Durchgangsverkehr auf der A 7 im Bereich Voest–Brücke (2 % bezogen auf Oberösterreich, 12 % bis 14 % bezogen auf Linz)
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2008
Hintergrund
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Einreichprojekt ergab einen Nutzen-Kosten-Faktor von 2,48; Schadstoff- und Lärmkosten wurden dabei entgegen den RVS nicht monetär, sondern nur qualitativ beurteilt.
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Einreichprojekt ergab einen deutlich positiven Nutzen–Kosten–Faktor von 2,48. Die Schadstoff– sowie die Lärmkosten waren in Abweichung von den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) nicht monetär, sondern lediglich qualitativ beurteilt worden.
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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2008
Hintergrund
Der Luftgütevergleich der Stadt Linz weist für Linz an der höchstbelasteten Station (inkl. Korrekturfaktor) 71 PM10-Überschreitungstage im Jahr 2006 und 47 im Jahr 2008 aus (Grenze 50 µg/m³ Tagesmittel).
Linz 62 66 80 46 68 71 41 47 (Tabelle: Anzahl Tage > 50 µg/m³, 2001-2008, höchstbelastete Station); Linz-Seite: "Number of limit violations of the daily mean standard of 50 µg/m³ at the highest stressed station in 2008 (measured values including correction factor): 47"
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Februar 2008
Hintergrund
Die Grundeinlöse für die A 26 Süd läuft seit Februar 2008, also vor jedem UVP-Bescheid; insgesamt sind 24 Objekte einzulösen. Bis Jänner 2011 waren rd. 38,6 Mio. € angefallen, davon ca. 19,7 Mio. € für Objekteinlösen.
Im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Projekt A 26 Linzer Westring Abschnitt Süd sind insgesamt 24 Objekte einzulösen. Die Grundeinlöse läuft seit Februar 2008. ... Die bislang angefallenen Kosten des Projektes A 26 Linzer Autobahn Abschnitt Süd belaufen sich auf ca. 38,6 Mio. €. Davon entfallen auf bereits durchgeführte Objekteinlösen ca. 19,7 Mio. €.
Anfragebeantwortung 6868/AB XXIV. GP (BMVIT) zu 6971/J, bisherige Kosten für den Westring
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April 2008
Natur und Stadtgrün
Der Naturschutzbund Oberösterreich schrieb im April 2008, die Landesregierung plane, das Naturschutzgebiet Urfahrwänd für die Westring-Autobahnbrücke zu ändern; eine Fläche von 4.652 m² solle für die Errichtung der acht Tunnelportale zerstört werden, wodurch 60 % der felsdominierten Lebensräume vernichtet würden.
Die oberösterreichische Landesregierung plant das einzigartige Naturschutzgebiet „Urfahrwänd“ im Bereich der Linzer Donaupforte zu ändern, um den Bau einer gigantischen siebenspurigen Autobahnbrücke für die Westring-Autobahn zu ermöglichen. Eine Fläche von 4.652 m² soll für die Errichtung der acht Tunnelportale zerstört werden. 60 % der felsdominierten Lebensräume würden dadurch vernichtet werden.
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April 2008
Natur und Stadtgrün
Derselbe Naturschutzbund-Text von April 2008 kündigte für die Südseite der Donau großflächige Rodungen im Bereich des Linzer Bannwalds an und nannte als Rote-Liste-Arten im Naturschutzgebiet Urfahrwänd Feld-Rose (einziger Standort im Mühlviertel), Alpen-Knorpellattich und Besen-Beifuß.
Auf der gegenüberliegenden Südseite sind großflächige Rodungen im Bereich des Linzer Bannwaldes geplant. [...] Ist doch dieses Naturschutzgebiet Standort von "Rote-Liste-Arten" wie Feld-Rose (einziger Standort im Mühlviertel), Alpen-Knorpellattich und Besen-Beifuß.
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April 2008
Hintergrund
Im Mitgliederblatt „Otternet“ Nr. 20 des Naturschutzbund OÖ vom 15.4.2008 erschien ein Beitrag (Text: www.westring.info, Dr. Elise Speta, Naturschutzbund-Stadtgruppe Linz), wonach die Landesregierung die Änderung des Naturschutzgebiets Urfahrwänd plane, 4.652 m² für acht Tunnelportale zerstört werden sollten und dadurch 60 % der felsdominierten Lebensräume vernichtet würden.
Text: www.westring.info, Dr. Elise Speta, NATURSCHUTZBUND Oö. – Stadtgruppe Linz [...] Die oberösterreichische Landesregierung plant das einzigartige Naturschutzgebiet „Urfahrwänd“ im Bereich der Linzer Donaupforte zu ändern, um den Bau einer gigantischen siebenspurigen Autobahnbrücke für die Westring-Autobahn zu ermöglichen. Eine Fläche von 4.652 m² soll für die Errichtung der acht Tunnelportale zerstört werden. 60 % der felsdominierten Lebensräume würden dadurch vernichtet werden.
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Mai 2008
Projekt und Bundesstraßengesetz
Gegenüber dem Vorprojekt 2003 wies das Einreichprojekt 2008 nach Überarbeitung des Verkehrsmodells rd. 40 % höhere Verkehrszahlen aus, was die Dimensionierung insbesondere der Anschlussstellen erheblich beeinflusste.
(4) Im Vergleich zum Vorprojekt (A 26 Nord und Süd) ergaben sich im Einreichprojekt (nur mehr A 26 Süd) zahlreiche Änderungen. Vor allem die grundlegende Überarbeitung des Verkehrsmodells wies rd. 40 % höhere Verkehrszahlen aus und hatte erhebliche Auswirkungen auf die Dimensionierung der Anlagen, insbesondere im Bereich der Anschlussstellen.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Mai 2008
Rechnungshof
Die Kostenschätzung des Einreichprojekts 2008 für die A 26 Süd betrug auf Preisbasis 2007 rund 451,4 Mio. EUR; das lag 3 % über dem Vorprojekt 2003, das noch A 26 Nord und Süd umfasste.
Die Kostenschätzung des Einreichprojekts 2008 umfasste ausschließlich die A 26 Süd und ergab auf Preisbasis 2007 mit bereits hoher Planungstiefe Errichtungskosten von insgesamt rd. 451,4 Mill. EUR. Sie lag damit um 3 % über der Kostenschätzung des Vorprojekts 2003, das allerdings die gesamte A 26 (Nord und Süd) umfasste. (TZ 26)
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Mai 2008
Kosten
Das im Mai 2008 eingereichte Projekt (nur noch A 26 Süd) hatte laut Rechnungshof auf Preisbasis 2007 geschätzte Errichtungskosten von rund 451,4 Mio. Euro (419,2 Mio. Euro ohne plus 32,2 Mio. Euro Preisgleitung).
Die Kostenschätzung des Einreichprojekts (nur mehr A 26 Süd) ergab auf Preisbasis 2007 und mit bereits hoher Planungstiefe Errichtungskosten von insgesamt rd. 451,4 Mill. EUR.
Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Mai 2008
Hintergrund
Das Einreichprojekt vom Mai 2008 (nur A 26 Süd) bezifferte die Errichtungskosten auf rund 451,4 Mio. Euro (Preisbasis 2007). Das bestätigt die Westring.at-Angabe von 451 Mio. Euro.
Die Kostenschätzung des Einreichprojekts (nur mehr A 26 Süd) ergab auf Preisbasis 2007 und mit bereits hoher Planungstiefe Errichtungskosten von insgesamt rd. 451,4 Mill. EUR.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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Mai 2008
Hintergrund
Die Kostenschätzung des Einreichprojekts vom Mai 2008 nur für die A 26 Süd betrug rd. 451,4 Mio. EUR (Preisbasis 2007, inklusive 32,2 Mio. EUR Preisgleitung).
Die Kostenschätzung des Einreichprojekts 2008 umfasste ausschließlich die A 26 Süd und ergab auf Preisbasis 2007 mit bereits hoher Planungstiefe Errichtungskosten von insgesamt rd. 451,4 Mill. EUR. (Tabelle: Einreichprojekt Mai 2008 ... Preisgleitung 32,2 ... 451,4)
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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16. Mai 2008
Natur und Stadtgrün
Mit Verordnung LGBl. Nr. 49/2008 (ausgegeben am 16. Mai 2008) stellte die Oö. Landesregierung die "Urfahrwänd" in Linz und der Gemeinde Puchenau neu als Naturschutzgebiet fest; die Verordnung ist für die Oö. Landesregierung von Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Haider gezeichnet.
Jahrgang 2008 Ausgegeben und versendet am 16. Mai 2008 49. Stück Nr. 49 Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Urfahrwänd" in der Landeshauptstadt Linz und der Gemeinde Puchenau als Naturschutzgebiet festgestellt wird [...] Für die Oö. Landesregierung Dipl.-Ing. Haider Landeshauptmann-Stellvertreter
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16. Mai 2008
Natur und Stadtgrün
Die Verordnung LGBl. Nr. 49/2008 legt die Grenze des Naturschutzgebiets Urfahrwänd nur in einem Plan im Maßstab 1:1.250 in der Anlage fest; diese Anlage wird nicht im Landesgesetzblatt abgedruckt, sondern beim Magistrat Linz, beim Gemeindeamt Puchenau und bei der Naturschutzabteilung des Landes zur Einsicht aufgelegt.
(2) In der Anlage ist die Grenze des Naturschutzgebietes durch den Plan im Maßstab 1:1.250 dargestellt. [...] (2) Die Anlage (§ 1 Abs. 2) wird gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes kundgemacht. Sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung beim Magistrat der Landeshauptstadt Linz, beim Gemeindeamt Puchenau sowie bei der für die Vollziehung des Oö. NSchG 2001 zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
RIS: V Naturschutzgebiet "Urfahrwänd" in Linz und Puchenau, Fassung vom 22.10.2026
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16. Mai 2008
Hintergrund
Mit LGBl. Nr. 49/2008 (ausgegeben 16. Mai 2008) stellte die Oö. Landesregierung die 'Urfahrwänd' in Linz und Puchenau neu als Naturschutzgebiet fest; die bisherige Verordnung LGBl. Nr. 55/1982 trat außer Kraft.
Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der das Gebiet der "Urfahrwänd" in Linz als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 55/1982, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 80/1982 und der Verordnung LGBl. Nr. 35/2000, außer Kraft.
LGBl. für Oberösterreich Nr. 49/2008, Verordnung Naturschutzgebiet Urfahrwänd
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16. Mai 2008
Hintergrund
Die Verordnung LGBl. Nr. 49/2008 (ausgegeben 16.5.2008) stellte die 'Urfahrwänd' in Linz und Puchenau neu als Naturschutzgebiet fest und setzte die Verordnung LGBl. Nr. 55/1982 (idF LGBl. 80/1982 und 35/2000) außer Kraft.
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die "Urfahrwänd" in der Landeshauptstadt Linz und der Gemeinde Puchenau als Naturschutzgebiet festgestellt wird [...] (3) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der das Gebiet der "Urfahrwänd" in Linz als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 55/1982, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 80/1982 und der Verordnung LGBl. Nr. 35/2000, außer Kraft.
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17. Mai 2008
Natur und Stadtgrün
Mit Inkrafttreten der Verordnung LGBl. Nr. 49/2008 trat die bisherige Urfahrwänd-Verordnung LGBl. Nr. 55/1982 (in der Fassung LGBl. Nr. 80/1982 und LGBl. Nr. 35/2000) außer Kraft; die Verordnung ist laut RIS bis heute unverändert geltend.
StF: LGBl.Nr. 49/2008 [...] (3) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der das Gebiet der „Urfahrwänd“ in Linz als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 55/1982, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 80/1982 und der Verordnung LGBl. Nr. 35/2000, außer Kraft.
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21. Mai 2008
Gerichte und Bescheide
Die ASFINAG beantragte mit Schreiben vom 21.05.2008 beim BMVIT die Durchführung einer UVP und einen teilkonzentrierten Genehmigungsbescheid für die A 26 Linzer Autobahn, Abschnitt Knoten Linz/Hummelhof (A 7) bis Anschlussstelle Donau Nord.
Die XXXX , vertreten durch XXXX , als mitbeteiligte Partei, stellte mit Schreiben vom 21.05.2008 beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) den Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000) und auf Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides gemäß § 24 Abs. 1 UVP-G 2000 ... [S. 2450ff:] dass sich der Antrag der mitbeteiligten Partei vom 21.05.2008 ... zum Neubau des Bundesstraßenabschnittes A 26 Linzer Autobahn, Knoten Linz/Hummelhof (A 7) bis Anschlussstelle Donau Nord (Abschnitt Süd) bezog.
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21. Mai 2008
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die ASFINAG stellte mit Schreiben vom 21. Mai 2008 beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie den Antrag auf Durchführung der UVP und auf einen teilkonzentrierten Genehmigungsbescheid für die A 26, Abschnitt Knoten Linz/Hummelhof bis Anschlussstelle Donau Nord (km 0,6+08,567 bis km 4,9+69,805).
Mit Schreiben vom 21. Mai 2008, Zei. BMG/KMT/IEL, hat die ASFINAG BMG im Vollmachtsnamen der ASFINAG beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie den Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und auf Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides [...] für das Vorhaben A 26 Linzer Autobahn, Knoten Linz/Hummelhof – ASt. Donau Nord (Abschnitt Süd), km 0,6+08,567 – km 4,9+69,805, eingebracht.
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21. Mai 2008
Projekt und Bundesstraßengesetz
Die ASFINAG stellte den UVP-Antrag für die A 26 (Abschnitt Süd) am 21. Mai 2008; der Abschnitt reichte damals von km 0,6+08,567 bis km 4,9+69,805, Projektlänge 4,361 km.
Mit Schreiben vom 21. Mai 2008, Zei. BMG/KMT/IEL, hat die ASFINAG BMG im Vollmachtsnamen der ASFINAG ... den Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ... für das Vorhaben A 26 Linzer Autobahn, Knoten Linz/Hummelhof – ASt. Donau Nord (Abschnitt Süd), km 0,6+08,567 – km 4,9+69,805, eingebracht. [S. 63] / Die Projektlänge wurde im gegenständlichen Antrag mit 4,361 km angegeben, wobei der gegenständliche südliche Bundesstraßenabschnitt von km 0,60 + 08,567 bis km 4,9 + 69,805 angegeben wurde. [S. 96 f.]
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21. Mai 2008
Hintergrund
Die ASFINAG beantragte am 21. Mai 2008 beim BMVIT die Umweltverträglichkeitsprüfung für die A 26 Abschnitt Süd (Knoten Linz/Hummelhof bis ASt. Donau Nord).
Mit Schreiben vom 21. Mai 2008, Zei. BMG/KMT/IEL, hat die ASFINAG BMG im Vollmachtsnamen der ASFINAG beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie den Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ... für das Vorhaben A 26 Linzer Autobahn, Knoten Linz/Hummelhof – ASt. Donau Nord (Abschnitt Süd)
BMVIT, UVP-Bescheid A 26 Linzer Autobahn, GZ BMVIT-314.526/0047-IV/ST-ALG/2014 vom 22.12.2014
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23. Mai 2008
Kosten
Das Land OÖ verpflichtete sich 2008 gegenüber der Immobilien Linz GmbH, angefallene Grundkosten der A 26 zu bezuschussen, falls bis Ende 2013 kein rechtskräftiger Trassenbescheid vorliegt; dieser Zuschuss war mit 15 Mio. Euro gedeckelt.
Mit Vereinbarung vom 23. Mai 2008 (i.d.F. vom 2. Dezember 2010) verpflichtete sich das Land Oberösterreich gegenüber der ILG für den Fall, dass bis zum 31. Dezember 2013 ein rechtskräftiger Trassenbescheid für die A26 nicht vorliegt, die angefallenen Grundkosten zu bezuschussen. Dieser Zuschuss ist betragsmäßig mit 15 Mio. Euro gedeckelt.
Oö. Landtag Beilage 510/2011, Vorlage der Oö. Landesregierung betreffend die A26 Linzer Autobahn
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Juni 2008
Rechnungshof
Nach der ersten Durchsicht der UVP-Unterlagen Ende Juni 2008 stellten die Sachverständigen für Luft und Humanmedizin fest, dass das Vorhaben wegen Überschreitungen einzelner Luftschadstoff-Grenzwerte in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig wäre.
Bereits Ende Juni 2008 stellten die Sachverständigen der Behörde aus den Fachbereichen Luft und Humanmedizin nach einer ersten Durchsicht der UVE fest, dass das Vorhaben aufgrund von Überschreitungen einzelner Luftschadstoff–Grenzwerte in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig wäre.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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10. Juni 2008
Presseaussendung
Tunnelabgase machen tausende LinzerInnen zu Menschen zweiter Klasse
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Juli 2008
Projekt und Bundesstraßengesetz
Nach Einreichung im Mai 2008 stellten die Sachverständigen für Luftschadstoffe (10. Juli 2008) und Humanmedizin (18. Juli 2008) fest, dass das Vorhaben wegen relevanter Zusatzbelastungen bei bereits überschrittenem NO2-Jahresmittelgrenzwert nicht umweltverträglich sei; die ASFINAG kündigte daraufhin eine Projektänderung an.
vom Sachverständigen für Luftschadstoffe in seiner fachgutachterlichen Stellungnahme vom 10. Juli 2008 festgestellt ... Aufgrund vorhabensbedingter relevanter Zusatzbelastungen ... sei ohne Kompensationsmaßnahmen zur Verbesserung der Luftgüte aus lufttechnischer Sicht eine Umweltverträglichkeit des Vorhabens nicht gegeben. ... Sachverständige für Humanmedizin in einer fachgutachterlichen Stellungnahme vom 18. Juli 2008 ... als nicht umweltverträglich einzustufen. ... Im Rahmen der Besprechung am 22. Juli 2008 kündigte die Projektwerberin bereits eine Projektänderung an.
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Juli 2008
Hintergrund
Nach der Einreichung 2008 stellten die Sachverständigen für Luftschadstoffe und Humanmedizin fest, dass das Vorhaben ohne Kompensationsmaßnahmen nicht umweltverträglich sei, weil schon die Grundbelastung den NO2-Jahresgrenzwert überschreite; die ASFINAG kündigte im Juli/August 2008 eine Projektänderung an.
Aufgrund vorhabensbedingter relevanter Zusatzbelastungen ... sei ohne Kompensationsmaßnahmen zur Verbesserung der Luftgüte aus lufttechnischer Sicht eine Umweltverträglichkeit des Vorhabens nicht gegeben. ... Im Rahmen der Besprechung am 22. Juli 2008 kündigte die Projektwerberin bereits eine Projektänderung an. Mit Schreiben vom 13. August 2008 kündigte die Projektwerberin die Projektänderung ... schriftlich an.
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18. Juli 2008
Umweltverträglichkeitsprüfung
Nach erster Durchsicht der Einreichung 2008 stellte der Sachverständige für Luftschadstoffe (10. Juli 2008) fest, dass das Vorhaben wegen relevanter vorhabensbedingter Zusatzbelastungen bei bereits bestehender Überschreitung des NO2-Jahresmittelgrenzwerts ohne Kompensationsmaßnahmen nicht umweltverträglich sei; der Sachverständige für Humanmedizin (18. Juli 2008) stufte es darauf gestützt auch aus humanmedizinischer Sicht als nicht umweltverträglich ein.
das vorliegende Vorhaben sei somit auch aus humanmedizinischer Sicht als nicht umweltverträglich einzustufen.
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25. August 2008
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September 2008
Kosten
Das Verkehrsministerium erklärte 2008, bei den Kostenschätzungen würden je nach Planungsstand Zuschläge für Risiken und Unvorhergesehenes zwischen 5 und 15 Prozent der jeweiligen Kostenelemente angesetzt.
In den einzelnen Teilbereichen werden - abhängig vom Planungsstand – Zuschläge für Risikofaktoren und Unvorhergesehenes verwendet. Diese bewegen sich im Bereich zwischen 5 und 15% der jeweiligen Kostenelemente.
4856/AB XXIII. GP, Anfragebeantwortung BMVIT zu 4900/J (Moser, Grüne), eingelangt 18.09.2008
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20. Oktober 2008
Presseaussendung
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27. Oktober 2008
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28. Oktober 2008
Presseaussendung
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3. November 2008
Presseaussendung
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13. November 2008
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20. November 2008
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Dezember 2008
Hintergrund
Die im Dezember 2008 als Projektänderung vorgelegten Unterlagen sahen auf der Westbrücke ein temporäres Tempolimit von 60 km/h vor, um eine Überschreitung der NOx-Grenzwerte zu vermeiden.
Die im Dezember 2008 als Projektänderung vorgelegten Unterlagen sahen im Bereich der Westbrücke ein temporäres Tempolimit von 60 km/h sowie eine abschnittsweise Erhöhung einer bestehenden Lärmschutzwand auf 4 m im Bereich der Rampe Unionstraße als Projektbestandteil vor, um eine Überschreitung von Grenzwerten für NOx zu vermeiden.
Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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17. Dezember 2008
Umweltverträglichkeitsprüfung
Mit Projektänderung Dezember 2008 korrigierte die ASFINAG die fehlerhafte Zuordnung eines Lkw-Verkehrssegments und sah unter anderem ein Tempolimit von 60 km/h und höhere Lärmschutzwände im Teilabschnitt Westbrücke vor, wodurch sich die Luftschadstoffbelastung günstiger darstellte.
Weiters wurde die nicht korrekte Zuordnung eines LKW-Verkehrssegments korrigiert. [...] Die geringeren vorhabensbedingten Luftschadstoffbelastungen waren einerseits auf die Richtigstellung der Zuordnung des LKW-Verkehrssegments, andererseits auf immissionsmindernde Maßnahmen wie eine Reduktion der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h sowie auf Erhöhungen von Lärmschutzwänden jeweils im Teilabschnitt "Westbrücke" zurückzuführen.
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17. Dezember 2008
Projekt und Bundesstraßengesetz
Mit der Projektänderung Dezember 2008 wurden u. a. Lüftungskanäle in der Unterflurtrasse Waldeggstraße optimiert, die Höhenlage der Haupttrasse verändert und als immissionsmindernde Maßnahme eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h sowie höhere Lärmschutzwände im Bereich Westbrücke vorgesehen.
Die Projektänderung bestand in einer Optimierung der Führung der Lüftungskanäle im Bereich der Unterflurtrasse Waldeggstraße und einer Veränderung der Höhenlage der Haupttrasse und des höhenmäßigen Verzugs der Rampen auf die neue Höhenlage der Hauptfahrbahn. ... immissionsmindernde Maßnahmen wie eine Reduktion der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h sowie auf Erhöhungen von Lärmschutzwänden jeweils im Teilabschnitt "Westbrücke"
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2008 bis 2011
Rechnungshof
Die Sachverständigen der Behörde stellten im UVP-Verfahren mehrfach eine Umweltunverträglichkeit in den Fachbereichen Schalltechnik, Luft und Humanmedizin aufgrund von Grenzwertüberschreitungen fest.
Im Laufe des bisherigen UVP–Verfahrens stellten die Sachverständigen der Behörde mehrfach eine Umweltunverträglichkeit in den Fachbereichen Schalltechnik, Luft und Humanmedizin aufgrund von Grenzwertüberschreitungen fest.
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)