2007
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2007
Projekt und Bundesstraßengesetz
Im Dezember 2007 erklärte Verkehrsminister Faymann, der Nordteil der A 26 (Anschlussstelle Donau-Nord bis Knoten Linz/Urfahr) sei als Autobahnneuprojekt erst für einen Realisierungshorizont nach 2013 vorgesehen; der Abschnitt Hummelhof bis Donau-Nord habe höchste Priorität.
Die Realisierung der A26 vom Knoten Hummelhof (Westbrücke) bis zur Anschlussstelle Donau-Nord einschließlich Donaubrücke hat dabei höchste Priorität. Der Nordteil der A26, die Weiterführung von der Anschlussstelle Donau-Nord bis zum Knoten Linz/Urfahr, ist als Autobahnneuprojekt erst für einen Realisierungshorizont nach dem Jahr 2013 vorgesehen.
1682/AB XXIII. GP, Anfragebeantwortung BMVIT (weitere Fragen zum Projekt Linzer Westring)
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2007
Projekt und Bundesstraßengesetz
Das BMVIT erklärte 2007, eine nachträgliche Strategische Prüfung (SP-V) sei für die A 26 nicht angezeigt, weil sie bereits vor Inkrafttreten des SP-V-Gesetzes im Verzeichnis 1 verankert gewesen sei und seitdem keine Änderungen erfolgt seien.
Da die A26 bereits vor Inkrafttreten des SP-V-Gesetzes im Verzeichnis I zum Bundesstraßengesetz in der heutigen Form verankert war und seitdem keine Änderungen durchgeführt wurden, ist die nachträgliche Durchführung einer SP-V nicht angezeigt.
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2007
Projekt und Bundesstraßengesetz
Laut BMVIT (2007) bezogen sich die oft genannten Kosten von 220 Mio. EUR auf ein früheres Projekt mit einröhrigem Tunnel und lediglich zweistreifiger Bundesstraße; das damals aktuelle Investitionsvolumen betrug 403 Mio. EUR.
Die A26 Linzer Autobahn Abschnitt Süd wurde in der Prioritätenreihung verankert, wodurch die Finanzierung gewährleistet ist. Das Investitionsvolumen für dieses aktuelle Projekt beträgt 403 Mio. Euro. Die genannten Kosten von 220 Mio. Euro beziehen sich auf ein früheres Projekt, welches noch mit einem einröhrigen Tunnel sowie einer lediglich zweistreifigen Bundesstraße konzipiert war.
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2007
Bau und Zeitpläne
In der Prioritätenreihung des BMVIT vom Frühjahr 2007 wurde für die A 26 Süd eine Realisierung ab Mitte 2009 festgelegt; der Nordabschnitt wurde zeitlich nach hinten gereiht.
In der Prioritätenreihung des BMVIT vom Frühjahr 2007 wurde für die A26 Süd eine Realisierung ab Mitte 2009 festgelegt. Der Nordabschnitt wurde zeitlich nach hinten gereiht.
4856/AB XXIII. GP, Anfragebeantwortung BMVIT zu 4900/J (Überdenken des Linzer Westrings)
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März 2007
Projekt und Bundesstraßengesetz
Im Rahmenplan von BMVIT und ASFINAG vom März 2007 wurde festgelegt, die A 26 in zwei Bauabschnitten zu errichten: zuerst A 26 Süd (Westbrücke bis Anschlussstelle Donau Nord, Planperiode 2007–2012), danach A 26 Nord (Planperiode nach 2013).
Gemäß der Festlegung von BMVIT und ASFINAG im Rahmenplan vom März 2007 sollte die A 26 in zwei Bauabschnitten realisiert werden, wobei als erster Schritt der Bau des Abschnitts Süd von der Westbrücke bis zur Anschlussstelle Donau Nord (Planperiode 2007–2012) und danach die Verlängerung in Form des Abschnitts Nord (Planperiode nach 2013) vorgesehen waren.
Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)
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März 2007
Politik und Abstimmungen
Laut Beilage 255/2010 akzeptierten Land Oberösterreich und Stadt Linz im März 2007 die Teilung des Projekts in einen Süd- und einen Nordteil, wodurch rund 35 % der Kosten eingespart worden seien, im Gegenzug sei ein Baubeginn 2009 zugesagt worden.
Das Land Oberösterreich und die Stadt Linz akzeptierten die Teilung des Projektes in einen Süd- und in einen Nordteil im Zuge der Evaluierung im März 2007. Durch diese Entscheidung konnten rund 35% der Kosten eingespart werden. Im Gegenzug wurden eine rasche Abwicklung der Verfahren und ein Baubeginn für das Jahr 2009 zugesagt.
Beilage 255/2010, Initiativantrag betreffend A 26 Linzer Westring und 4. Donaubrücke
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März 2007
Hintergrund
Das BMVIT bestätigte 2008 (Anfragebeantwortung 4856/AB XXIII. GP, September 2008), dass in der Prioritätenreihung vom Frühjahr 2007 für die A 26 Süd eine Realisierung ab Mitte 2009 festgelegt und der Nordabschnitt zeitlich nach hinten gereiht wurde. Im April 2010 (4419/AB XXIV. GP) bezifferte das BMVIT die auf Basis des Einreichprojekts geschätzten Gesamtkosten der A 26 Süd mit 527 Mio. €.
In der Prioritätenreihung des BMVIT vom Frühjahr 2007 wurde für die A26 Süd eine Realisierung ab Mitte 2009 festgelegt. Der Nordabschnitt wurde zeitlich nach hinten gereiht.
Anfragebeantwortung 4856/AB XXIII. GP (BMVIT) zu 4900/J, Überdenken des Linzer Westrings
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5. März 2007
Presseaussendung
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7. März 2007
Presseaussendung
SPÖ entwickelt sich mehr und mehr zu einer reinen Autofahrerpartei
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26. März 2007
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26. März 2007
Presseaussendung
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26. März 2007
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27. März 2007
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27. März 2007
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2. April 2007
Hintergrund
Die EU-Kommission akzeptierte am 2. April 2007 den österreichischen Zuteilungsplan 2008-2012 nur unter der Auflage, die vorgeschlagene Obergrenze um 2,1 Mio. t CO2-Äquivalent auf 30,7 Mio. t jährlich zu senken (6,4 % unter dem Vorschlag).
Vor diesem Hintergrund verlangt die Kommission von Österreich, die vorgeschlagene Obergrenze um 2,1 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalent auf 30,7 Millionen Tonnen jährlich zu senken. ... Akzeptiert wird eine jährliche Zuteilung, die 30,7 Millionen Tonnen CO 2 entspricht, was 6.4 % unter dem liegt, was Österreich vorgeschlagen hatte.
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20. April 2007
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die ASFINAG beantragte am 20. April 2007 beim BMVIT ein UVP-Vorverfahren gemäß § 4 UVP-G 2000 für die A 26 (Projekt-km 0,0 bis 4,5); das BMVIT nahm dazu mit Schreiben vom 14. September 2007 Stellung und zeigte Mängel auf.
Die ASFINAG BMG hat im Vollmachtsnamen der ASFINAG am 20. April 2007, Zei. BMG/LLE/IEL, die Durchführung eines Vorverfahrens gemäß § 4 UVP-G 2000 für das Vorhaben A 26 Linzer Autobahn, Knoten Linz/Hummelhof (A 7) – ASt. Donau Nord, Projekt-km 0,0 – km 4,5, beantragt [...] Nach Beiziehung der mitwirkenden Behörden und Dritter hat die ho. Behörde mit Schreiben vom 14. September 2007 gemäß § 4 Abs. 2 UVP-G 2000 Stellung genommen und gemäß dieser Gesetzesbestimmung diverse Mängel aufgezeigt.
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5. Juni 2007
Presseaussendung
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September 2007
Natur und Stadtgrün
Das Naturschutz-Leitbild des Landes OÖ für die Raumeinheit Donauschlucht (überarbeitet September 2007) erwartete, dass der Bau der 4. Linzer Donaubrücke wegen der unmittelbaren Nähe zum Naturschutzgebiet Urfahrwänd vermutlich erhebliche Auswirkungen auf die Pflanzen- und besonders die Tierwelt haben wird.
deren Bau bedingt durch die unmittelbare Nähe zum Naturschutzgebiet „Urfahrwänd“ vermutlich erhebliche Auswirkung auf die Pflanzen- und besonders Tierwelt ausüben wird.
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12. Dezember 2007
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14. Dezember 2007
EU-Recht und Strategische Prüfung
Das BMVIT erklärte im Dezember 2007, für die A 26 sei keine nachträgliche SP-V angezeigt, weil die A 26 bereits vor Inkrafttreten des SP-V-Gesetzes im Verzeichnis 1 zum Bundesstraßengesetz verankert gewesen sei und seitdem keine Änderungen erfolgt seien.
Da die A26 bereits vor Inkrafttreten des SP-V-Gesetzes im Verzeichnis I zum Bundesstraßengesetz in der heutigen Form verankert war und seitdem keine Änderungen durchgeführt wurden, ist die nachträgliche Durchführung einer SP-V nicht angezeigt. ... Wien, am 14. Dezember 2007
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14. Dezember 2007
Kosten
Das Verkehrsministerium erklärte im Dezember 2007, die genannten 220 Mio. Euro bezögen sich auf ein früheres Projekt mit einröhrigem Tunnel und nur zweistreifiger Bundesstraße; das Investitionsvolumen des damals aktuellen Projekts (A 26 Abschnitt Süd) betrage 403 Mio. Euro.
Das Investitionsvolumen für dieses aktuelle Projekt beträgt 403 Mio. Euro. Die genannten Kosten von 220 Mio. Euro beziehen sich auf ein früheres Projekt, welches noch mit einem einröhrigen Tunnel sowie einer lediglich zweistreifigen Bundesstraße konzipiert war.
1682/AB XXIII. GP, Anfragebeantwortung BMVIT zu 1940/J (Moser, Grüne), 14.12.2007
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14. Dezember 2007
Hintergrund
Das BMVIT erklärte im Dezember 2007, eine nachträgliche Strategische Prüfung Verkehr (SP-V) für die A 26 sei nicht angezeigt. Die A 26 sei schon vor Inkrafttreten des SP-V-Gesetzes im Verzeichnis 1 des BStG verankert gewesen, die EU-SUP-Richtlinie trat am 21. Juli 2004 in Kraft.
Da die A26 bereits vor Inkrafttreten des SP-V-Gesetzes im Verzeichnis I zum Bundesstraßengesetz in der heutigen Form verankert war und seitdem keine Änderungen durchgeführt wurden, ist die nachträgliche Durchführung einer SP-V nicht angezeigt. ... Die EU-Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung trat am 21. Juli 2004 in Kraft.
1682/AB XXIII. GP, Anfragebeantwortung BMVIT zu 1940/J (Moser) betreffend Linzer Westring
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14. Dezember 2007
Hintergrund
Das BMVIT erklärte im Dezember 2007, die im Parlament genannten Kosten von 220 Mio. Euro bezögen sich auf ein früheres Projekt mit einröhrigem Tunnel und zweistreifiger Bundesstraße; das aktuelle Investitionsvolumen für die A 26 betrage 403 Mio. Euro.
Das Investitionsvolumen für dieses aktuelle Projekt beträgt 403 Mio. Euro. Die genannten Kosten von 220 Mio. Euro beziehen sich auf ein früheres Projekt, welches noch mit einem einröhrigen Tunnel sowie einer lediglich zweistreifigen Bundesstraße konzipiert war.
Anfragebeantwortung 1682/AB XXIII. GP (BM Faymann) zu 1940/J, Projekt Linzer Westring (A26)
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14. Dezember 2007
Hintergrund
Das BMVIT lehnte im Dezember 2007 eine Strategische Prüfung (SP-V) für die A 26 ab: Die A 26 sei schon vor Inkrafttreten des SP-V-Gesetzes im Verzeichnis I zum BStG verankert gewesen, eine nachträgliche SP-V sei daher nicht angezeigt.
Da die A26 bereits vor Inkrafttreten des SP-V-Gesetzes im Verzeichnis I zum Bundesstraßengesetz in der heutigen Form verankert war und seitdem keine Änderungen durchgeführt wurden, ist die nachträgliche Durchführung einer SP-V nicht angezeigt.
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14. Dezember 2007
Verkehr
Verkehrsminister Faymann antwortete 2007, die A 26 sei eine Stadtautobahn mit Hauptwirkung in der Entlastung des innerstädtischen Netzes, und A 26 und S 10 seien nicht als Gesamtprojekt geplant.
Die A26 ist eine Stadtautobahn, deren hauptsächliche Wirkung in der Entlastung des innerstädtischen Verkehrsnetzes besteht. ... Die A26 und die S10 sind nicht als Gesamtprojekt geplant.
1682/AB XXIII. GP, Anfragebeantwortung BMVIT (Faymann) vom 14.12.2007