EU-Beschwerde wegen Unterlassung einer Umweltprüfung

Mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission reagieren nun die Linzer Grünen auf EU-rechtswidriges Vorgehen der Republik Österreich im Zusammenhang mit dem geplanten Bau der Westring-Autobahn.

Strategische Umweltprüfung (SUP)

Seit dem Beschluss der „Strategischen Umweltprüfung“ (SUP)-Richtlinie (Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme) hat die Strategische Umweltprüfung (SUP) EU-weit eine rechtliche Basis und ist anzuwenden. Es handelt sich hierbei um ein innovatives Instrument im Bereich der Nachhaltigkeit.

Die Strategische Umweltprüfung dient dazu, Umweltaspekte bei der Erstellung von Politiken, Plänen und Programmen gleichrangig wie soziale und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Strategische Umweltprüfung soll ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und Fortschritte auf dem Weg einer nachhaltigen Entwicklung gewährleisten.

Der Strategische Umweltprüfungs-Prozess läuft unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Umweltbehörden ab. Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelagert. Die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVP) wird zunehmend kritisch betrachtet, weil sie erst auf Pro-jektebene und damit am Ende von Planungs- und Entscheidungsprozessen häufig zu spät einsetzt. Projektübergreifende Umweltauswirkungen werden oft vernachlässigt und die Prüfung von Alternativen bleibt weitgehend unberücksichtigt.

Daher setzt die Strategische Umweltprüfung bereits lange vor der Entscheidung über konkrete Einzelprojekte ein, um Strategien und Planungen im Sinne eines Screenings hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu durchleuchten.

A26 / Westring

Betreffend A26 teilte der damalige Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie anlässlich einer Anfragenbeantwortung am 23.6.2006 mit, dass im Zu-sammenhang mit der A26 keine Strategische Umweltprüfung geplant sei, weil die A26 bereits in einem Verzeichnis im Anhang zum Österreichischen Bundesstraßen-gesetz 1971 aufscheine.

Zu diesem Zeitpunkt gab es jedoch nicht einmal annähernd konkrete Pläne für einen Trassenverlauf, es handelte es sich bei diesem Eintrag höchstens um einen „förmlichen Vorbereitungsakt“. Die bloße „Aufnahme“ in das Bundessstraßengesetz ist kein Planungsakt im Sinne der Richtlinie, da im gegenständlichen Fall nur der Anfangs- und der Endpunkt der Straße, jedoch kein Trassenverlauf, der eine genaue Beurteilung der Umweltauswirkungen ermöglicht, festgelegt wurde. Die Verordnung zum Bundesstraßenplanungsgebiet erfolgte erst am 28. September 2006, also mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten der Strategischen Umweltprüfungs-Richtlinie.

Die Linzer Grünen Umweltsprecherin Gerda Lenger: „Daher ist nach geltendem EU-Recht die Richtlinie anzuwenden und eine Strategische Umweltprüfung verbindlich durchzuführen.“

Bei einer Verwirklichung des Projektes A26 / Westring-Autobahn sind erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten:

Naturschutz

Die für die Autobahn nun geplante Trasse quert ökologisch sensible und wertvolle Regionen:

– das Naturschutzgebiet „Urfahrwänd“, Lebensraum von zahlreichen in den Fauna-, Flora-, Habitat-Richtlinien genannten Tiere und Pflanzen
– das Wasserschutzgebiet Heilham in Zone 2 und 3
– den als Ensemble unter Denkmalschutz stehenden Bergschlößlpark.

Die so genannte „Linzer Pforte“, ein einzigartiger „Donaudurchbruch“, würde zerstört. Dabei handelt es sich um einen Durchbruch der Donau durch das Granitgestein der Böhmischen Masse, eines im Paläozoikum entstandenen Gebirgsmassivs in Mitteleuropa, das seither abgetragen und nicht von der alpinen Gebirgsbildung erfasst wurde. Der österreichische Anteil an der „Böhmischen Masse“ umfasst das Wald- und Mühlviertel. In Oberösterreich wird die „Böhmische Masse“ über weite Strecken im Süden durch die Donau begrenzt. An wenigen Stellen „bricht“ die Donau durch die „Böhmische Masse“, wie dies bei der „Linzer Pforte“ der Fall ist. Aus diesem Grund wurde das Gebiet der „Linzer Pforte“ vom Gemeinderat der Stadt Linz als „Grünland-Grünzug“ gewidmet, um es zu schützen.

Luftschadstoffe

Gemäß Verordnung des BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über belastete Gebiet(Luft) zum UVP-G 2000,BGBl. II Nr.262/2006, sind im Stadtgebiet von Linz die Katastralgemeinden Katzbach, Kleinmünchen, Linz, Lustenau, Pöstlingberg, St. Peter, Ufer, Urfahr und Waldegg sowie das Gemeindegebiet von Steyregg jeweils wegen PM10 sowie das Gebiet der Katastralgemeinde Linz im Stadtgebiet von Linz wegen Stickstoffdioxid als „belastete Gebiete“ (Luft) ausgewiesen.

Gemäß Immissionsgesetz Luft (Ig-L)wurde 2002 eine Statuserhebung über Grenzwertüberschreitungen von Feinstaub und Gesamt-Staub in Linz und Steyregg durchgeführt. Demnach sind die Hauptemittenten von PM10-Feinstaub in Linz die voestalpine Stahl GmbH und der Verkehr. Ein Maßnahmenplan sieht unter anderem Maßnahmen im Verkehr vor.

Im Jahr 2004 wurde eine Statuserhebung über Grenzwertüberschreitungen von Stickstoffdioxid an der Station Linz-Römerberg durchgeführt. Der Verkehr im Stadt-zentrum von Linz wurde als maßgeblicher Verursacher der Grenzwertüberschreitungen festgestellt und es wurde das Linzer Stadtzentrum als Sanierungsgebiet vorgeschlagen.

Im Jahr 2006 wurden betreffend Feinstaub/PM10 an allen Linzer Luftmessstationen mehr als die gemäß Ig-L zulässigen 30 Grenzwertüberschreitungen / Messstation / Jahr gemessen.

Klimaschutz

Im Zeitraum von 1990 bis 2003 stiegen in Oberösterreich die CO2 Emissionen im Bereich Verkehr um 90 % an, was sogar über dem Bundesdurchschnitt von 81, 8 % im selben Zeitraum liegt. Die Klimagasbelastung durch den Verkehr entwickelt sich genau konträr zu Österreichs Verpflichtungen beim Klimaschutz.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 2.4.2007 über den nationalen Plan zur Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten, den Österreich gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates übermittelt hat, entschieden, dass dieser nur dann genehmigt wird, wenn Österreich emissionsmindernde Modifikationen vornimmt, insbesondere die im Rahmen des Gemeinschaftssystems zuzuteilende Gesamtmenge um Zertifikate für 2,070094 Mio t Kohlendioxidäquivalent jährlich verringert.Trotz dieser alarmierenden Situation in Linz soll durch den Bau einer weiteren Autobahn mitten durch das Stadtgebiet der Verkehr weiter gesteigert werden, was die CO2 Emissionen weiter erhöhen würde. Dies ist genau das Gegenteil dessen, wozu sich Österreich mit Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls verpflichtet hat.

„Durch das gemeinschaftswidrige Unterlassen der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung versäumt die Republik Österreich, Alternativen oder die „Null-Variante“ zum geplanten Bau des Westrings einer hinreichenden Prüfung zu unterziehen. Damit verstößt Österreich gegen geltendes EU-Recht und verletzt die notwendige Prüfung der Umweltauswirkungen der A26″, ist Grünen Umweltsprecherin Lenger empört: „Der Bau der A26/Westring-Autobahn auf der Transitroute Berlin-Triest mitten durch Linz würde gravierende Eingriffe in Natur und Umwelt und in der Folge eine erhebliche Verschlechterung der Lebensqualität in Linz bringen.“

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