Nach VwGH-Beschluss: Westring-Transit-Katze endgültig aus dem Sack, Dobusch muss Westring-Projekt endlich stoppen

Lenger: „Westring als Teil des transeuropäischen Netzes wird den Transit zwangsläufig nach Linz bringen. Neben einer Öffi-Offensive in und um Linz muss nun endlich auch eine weitläufige Ostumfahrung geprüft werden“

Mit dem jetzt vorliegenden Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gegen die von einer Bürgerinitiative eingebrachten Forderung nach einem Baustopp der S10 geht einher, dass „an der Errichtung der S 10 als hochrangiger Verbindung mit Tschechien als auch durch die Einbeziehung der S 10 in das Transeuropäische Verkehrsnetz ein zwingendes öffentliches Interesse bestehe“. Gleichzeitig schafft laut ASFINAG „die Ergänzung des hochrangigen Linzer Straßennetzes um den Nordtunnel eine neue hochwertige Querverbindung, die bei Engpässen auch großräumige Verlagerung ermöglicht“.

„Damit ist die Katze nun endgültig aus dem Sack“, stellt Gerda Lenger, Klubobfrau der Grünen Linz, fest: „Die A26 wird als Bypass zur A7 benötigt, um nach dem Ausbau der Autobahn in Tschechien die auf Linz zurollende Transitlawine mitten durch die Stadt schleusen zu können.“Bürgermeister Dobusch muss endlich aufwachen, noch ist das überteuerte Monsterprojekt zu stoppen“, richtet Lenger einen dringenden Appell an den Linzer Bürgermeister.

„Das medial verbreitete Märchen, der Nordteil wäre zu verhindern, auch wenn der Südteil gebaut werde, lässt sich nicht mehr länger aufrecht halten“, so Lenger. „Linz darf nicht dem Transit geopfert werden, wir müssen uns stattdessen für eine Öffi-Offensive im Großraum Linz einsetzen“.

Für den Durchzugsverkehr, der nicht auf die Schiene gebracht werden kann, muss eine weiträumige Ostumfahrung geprüft werden, wofür sich in der Linzer Gemeinderat in der vergangenen Legislaturperiode bereits mehrmals einstimmig ausgesprochen hat.

„An den Messstationen Römerberg und Neue Welt wurde bereits im ersten Quartal 2010 der Jahresgrenzwert für Feinstaub überschritten“, warnt Lenger abschließend vor der unzumutbaren zusätzlichen Gesundheitsbelastung und Herabsetzung der Lebensqualität im Fall weiterer Belastungen durch den Bau des Westrings.

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