2018
-
2018
Öffentlicher Verkehr und Alternativen
Das gemeinsame Mobilitätsleitbild von Land Oberösterreich und Stadt Linz von 2018 führt die A26 Westring Linz als Leitprojekt zur Komplettierung des hochrangigen Straßennetzes.
Maßnahmen zur Komplettierung des hochrangigen Straßennetzes: → Umsetzung des Leitprojekts A26 – Westring Linz, Planung und Umsetzung eines flankierenden Maßnahmenpakets im entlasteten Straßennetz mit Modellprojekten zur Neugestaltung des Straßenraums
Mobilitätsleitbild für die Region Linz 'Kumm steig um' (Land OÖ und Stadt Linz, 2018)
-
2018
Öffentlicher Verkehr und Alternativen
Das Mobilitätsleitbild 'Kumm steig um' setzt als langfristiges Wirkungsziel (2030 bis 2040), dass der Anteil der Pkw-Wege der Einwohner von Linz und Linz-Umland von 57 Prozent (2012) auf 47 Prozent sinkt.
Der Anteil der PKW-Wege an allen Wegen soll langfristig (Zeitraum 2030 bis 2040) von 57 % auf 47 % sinken.
Mobilitätsleitbild für die Region Linz 'Kumm steig um' (2018)
-
2018
Öffentlicher Verkehr und Alternativen
Im Vorwort des Mobilitätsleitbilds 2018 bezeichnet Landeshauptmann Stelzer den Bau der neuen Linzer Schienenachse mit Durchbindung der Mühlkreisbahn als das große Leitprojekt für den öffentlichen Verkehr; im selben Absatz begrüßt er das grüne Licht für die A 26 Ende August 2018.
und Ende August kam das grüne Licht für die A 26, den Westring, dessen Kernelement ebenfalls eine neue Donaubrücke ist. Der Bau der neuen Linzer Schienenachse, mit der gemeinsamen Durchbindung der Mühlkreisbahn bis zum Hauptbahnhof, ist das große Leitprojekt für den öffentlichen Verkehr für die kommenden Jahre.
Mobilitätsleitbild für die Region Linz 'Kumm steig um' (2018), Vorwort LH Stelzer
-
2018
Öffentlicher Verkehr und Alternativen
Laut Rechnungshof bevorzugten etwa drei Viertel der mehr als 100.000 Pendlerinnen und Pendler nach Linz den motorisierten Individualverkehr.
Etwa drei Viertel der mehr als 100.000 Pendlerinnen und Pendler bevorzugten den motorisierten Individualverkehr gegenüber dem öffentlichen Verkehr.
Rechnungshof, Straßenbahnprojekte Graz, Innsbruck, Linz (Bund 2023/9)
-
2018
Argumente der Befürworter
Laut TomTom-Stauindex (OÖN, 5. Juni 2019) standen Linzer Pendler im Schnitt 73 Stunden pro Jahr im Stau. Zu Stoßzeiten brauchten Autofahrer früh 37 Prozent und abends 38 Prozent mehr Zeit, Linz lag österreichweit auf Platz fünf.
Insgesamt 73 Stunden stehen die Linzer Pendler durchschnittlich pro Jahr im Stau [...] in der Früh 37 Prozent und am Abend 38 Prozent mehr Zeit einplanen
-
2018
Luft und Lärm
Laut Rechnungshof (2021) gehörte Linz Römerberg 2018 mit einem NO2-Jahresmittelwert von 43 µg/m³ zu den österreichweit höchstbelasteten Messstellen.
Die höchsten Jahresmittelwerte verzeichneten die Messstellen Vomp A 12 (50 µg NO2/m3), Hallein A 10 (45 µg NO2/m3), Linz Römerberg (43 µg NO2/m3) sowie Wien Hietzinger Kai und Graz–Don Bosco (je 42 µg NO2/m3).
-
2018
Luft und Lärm
Der Landesrechnungshof bezifferte 2018 mögliche Strafzahlungen bei einer EuGH-Verurteilung Österreichs wegen der Luftqualitätsrichtlinie mit mindestens 2,3 Mio. Euro zuzüglich täglicher Zwangsgelder zwischen 2.788 und 167.280 Euro.
Im Falle einer Verurteilung Österreichs wegen der Verletzung der Luftqualitätsrichtlinie könnte es im Rahmen von Strafzahlungen zu finanziellen Auswirkungen für Österreich in der Höhe von mindestens 2,3 Mio. Euro zuzüglich täglicher Zwangsgelder zwischen 2.788 Euro und 167.280 Euro kommen.
-
3. März 2018
Hintergrund
Die OÖNachrichten meldeten am 3.3.2018, der VfGH habe die Beschwerde der Westring-Gegner gegen das BVwG-Erkenntnis abgewiesen; als nächste Instanz sei der VwGH am Zug.
Nachdem im Vorjahr das Bundesverwaltungsgericht entschieden hatte, dass bei der Bewilligung des Linzer Westrings alles in Ordnung war, haben die Gegner des Projekts beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde eingereicht [...]. Der VfGH hat diese Beschwerde nun abgewiesen. Nun ist der Verwaltungsgerichtshof am Zug.
OÖNachrichten, 'VfGH lehnt Einspruch gegen den Westring ab' (03.03.2018)
-
April 2018
Rechnungshof
Der Oö. Landesrechnungshof erwartete 2018, dass die Inbetriebnahme des Westrings örtlich zu einer deutlichen Verschärfung der Luftgüte führt, unter anderem durch mehr Verkehr in der Kärntnerstraße und zwischenzeitlich im Bereich Donaulände/Römerberg.
Die Inbetriebnahme des Westrings wird örtlich zu einer deutlichen Verschärfung der Situation der Luftgüte führen. Neben dem Verkehrsanstieg in der Kärntnerstraße wird es auch zu einer zwischenzeitlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Bereich Donaulände/Römerberg nach der Inbetriebnahme der Donaubrücke kommen.
-
April 2018
Rechnungshof
Der Oö. Landesrechnungshof wies 2018 darauf hin, dass sich der Verkehr in der Kärntnerstraße nach Fertigstellung der A 26 auf rund 32.800 Kfz/24h nahezu verdoppeln wird (Bezug: RH-Bericht Oktober 2012).
sich der Verkehr in der Kärntnerstraße nach Fertigstellung der A 26 stark erhöhen und auf rd. 32.800 Kfz/24h nahezu verdoppeln wird48. [Fußnote 48: siehe Bericht des Rechnungshofes betreffend die A 26 Linzer Autobahn (Westring) vom Oktober 2012]
-
April 2018
Luft und Lärm
Der Oö. Landesrechnungshof erwartete 2018, dass die Inbetriebnahme des Westrings örtlich zu einer deutlichen Verschärfung der Luftgüte führt, unter anderem weil sich der Verkehr in der Kärntnerstraße auf rd. 32.800 Kfz/24h nahezu verdoppeln werde (Quelle der Zahl: RH-Bericht A 26 von 2012) und nach Inbetriebnahme der Donaubrücke zwischenzeitlich mehr Verkehr im Bereich Donaulände/Römerberg entstehe.
sich der Verkehr in der Kärntnerstraße nach Fertigstellung der A 26 stark erhöhen und auf rd. 32.800 Kfz/24h nahezu verdoppeln wird [Fn 48: siehe Bericht des Rechnungshofes betreffend die A 26 Linzer Autobahn (Westring) vom Oktober 2012] ... Die Inbetriebnahme des Westrings wird örtlich zu einer deutlichen Verschärfung der Situation der Luftgüte führen. Neben dem Verkehrsanstieg in der Kärntnerstraße wird es auch zu einer zwischenzeitlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Bereich Donaulände/Römerberg nach der Inbetriebnahme der Donaubrücke kommen.
-
4. Mai 2018
Gerichte und Bescheide
Die Beschwerden gegen die naturschutzrechtliche Bewilligung hatten nach § 43a Abs. 1 Oö. NSchG keine aufschiebende Wirkung; gegen die wasserrechtliche Bewilligung des Landeshauptmanns war dagegen nach der Rechtslage vor 01.01.2014 Berufung möglich, weshalb sie anders zu beurteilen war.
Auch die gegen die naturschutzrechtliche Bewilligung erhobenen Beschwerden hatten ex lege keine aufschiebende Wirkung, da gemäß § 43a Abs 1 Oö NSchG idF LGBI 35/2014 Beschwerden gemäß Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG keine aufschiebende Wirkung zukommt, wenn durch den angefochtenen Bescheid eine Berechtigung eingeräumt wurde. Anders ist hinsichtlich einer möglichen aufschiebenden Wirkung der wasser-, schifffahrts-, luftfahrt- und denkmalrechtliche Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 21.04.2015, Zl. AUWR-2014-45867/112-St/Tre, zu beurteilen, weil gegen diese Bewilligung nach der Rechtslage vor dem 01.01.2014 Berufung erhoben werden konnte.
-
4. Mai 2018
Gerichte und Bescheide
Die Bürgerinitiative gegen die Westring Transitautobahn A 26 und sechs Privatpersonen erhoben am 13.04.2018 Revision gegen das BVwG-Erkenntnis vom 21.08.2017; das BVwG erkannte ihr mit Beschluss vom 04.05.2018 (W248 2017269-2/340E) keine aufschiebende Wirkung zu.
über den Antrag von 1. der Bürgerinitiative gegen die Westring Transitautobahn A 26 mitten durch Linz, 2. XXXX, 3. XXXX, 4. XXXX, 5. XXXX, 6. XXXX und 7. XXXX, der gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.08.2017, W143 2017269-2/297E, erhobenen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, beschlossen: Der Revision wird gemäß § 30 Abs. 2 iVm § 30a Abs. 3 VwGG die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt. ... 1. Mit Schriftsatz vom 13.04.2018 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.08.2017, W143 2017269-2/297E, ein.
-
4. Mai 2018
Gerichte und Bescheide
Im Beschluss vom 04.05.2018 bejahte das BVwG, anders als 2015, ein zwingendes öffentliches Interesse an der Errichtung der A 26 (Verkehrssicherheit, Entlastung des innerstädtischen Netzes, Immissionsreduktion).
Bereits aus dem UVP-Bescheid des BMVIT vom 22.12.2014 ... ergibt sich, dass die A 26 nicht nur positive Effekte auf die Verkehrssicherheit hat, sondern auch zu einer Entlastung des innerstädtischen Straßennetzes ..., zu einer Reduzierung der Reisezeitverluste ..., zu einer spürbaren Reduktion verkehrsbedingter Immissionen (Lärm, Luftschadstoffe) ... führen wird. ... Das zwingende öffentliche Interesse an der Errichtung der A 26 steht somit fest.
-
Juni 2018
Öffentlicher Verkehr und Alternativen
Laut APA empfahl der Oö. Landesrechnungshof 2018, die Kosten der Mühlkreisbahn-Durchbindung neu zu kalkulieren, weil der Systemstudie 2016 eine Kosten-Nutzen-Rechnung fehle; der Kontrollausschuss des Landtags lehnte eine neue Variantendiskussion einstimmig ab.
Der LRH hat aber in einem kürzlich veröffentlichten Prüfbericht empfohlen, „die Kosten neu zu kalkulieren“. In der 2016 präsentierten Systemstudie zur Mühlkreisbahn fehle nämlich eine Kosten-Nutzen-Rechnung.
-
10. August 2018
Bau und Zeitpläne
Am 10. August 2018 gaben Land OÖ und ASFINAG nach neun Monaten Bauzeit den rund zwei Kilometer langen neuen Donau-Radweg Linz–Puchenau frei; der alte Radweg am Fuß der Urfahrwänd neben der B 127 wurde wegen der Donaubrücken-Baustelle gesperrt; ASFINAG und Land investierten 4,5 Millionen Euro in diese Vorarbeiten.
Der Radweg ist rund zwei Kilometer lang [...] Heute Freitag, 10. August haben das Land Oberösterreich und die ASFINAG nach neun Monaten Bauzeit den neuen Donau-Radweg zwischen Linz und Puchenau zur Benützung freigegeben. [...] Der ehemalige Radweg, der am Fuß der Urfahrwänd unmittelbar neben der B 127 Rohrbacher Straße lag, wird ab sofort gesperrt. Der Hintergrund der Radwegverlegung: Aufgrund der bald beginnenden Bauarbeiten für die Donaubrücke der A 26 [...] ASFINAG und Land haben gemeinsam 4,5 Millionen Euro in diese Vorarbeiten für die Linzer Autobahn investiert.
Land OÖ: LH Stelzer / LR Steinkellner / ASFINAG: Neuer Donau-Radweg Linz bis Puchenau freigegeben
-
29. August 2018
Gerichte und Bescheide
Das BVwG untersagte der ASFINAG am 12.07.2018 (W134 2200335-1/4E) per einstweiliger Verfügung für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens den Zuschlag im Vergabeverfahren 'A26 Linzer Autobahn, Etappe 1 - Teilleistungsvergabe' (Donaubrücke und Rampentunnel). Am 29.08.2018 (W134 2200335-2/33E) wies es den Nachprüfungsantrag einer Bietergemeinschaft vom 06.07.2018 gegen die Zuschlagsentscheidung vom 29.06.2018 ab.
die Entscheidung der Auftraggeberin vom 29.06.2018, der präsumtiven Zuschlagsempfängerin für das Vergabeverfahren "A 26 Linzer Autobahn Etappe 1, Donaubrücke und Rampentunnel" den Zuschlag erteilen zu wollen (Zuschlagsentscheidung) für nichtig erklären", wird gemäß § 312 BVergG 2006 abgewiesen.
-
20. September 2018
Bau und Zeitpläne
Die Zuschlagsentscheidung der ASFINAG für die Hauptbauleistungen Etappe 1 fiel Ende Juni 2018, wurde von einem unterlegenen Bieterkonsortium beeinsprucht; nach Abweisung durch das BVwG (Land OÖ: Bestätigung am 29. August 2018) erfolgte die Beauftragung am 20. September 2018.
Die Zuschlagsentscheidung der ASFINAG für die Hauptbauleistungen erfolgte plangemäß Ende Juni 2018, diese wurde jedoch binnen der gesetzlich vorgesehenen Stillhaltefrist von einem unterlegenen Bieterkonsortium beeinsprucht. Der Einspruch wurde durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) abgelehnt und die Beauftragung erfolgte am 20. September 2018. || Land OÖ 206123: Doch am 29. August 2018 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Zuschlagsentscheidung der ASFINAG.
-
20. September 2018
Bau und Zeitpläne
Den Zuschlag für den ersten Bauabschnitt (Hängebrücke und Anschlussstellen) erhielt die ARGE f-pile GmbH (Wien), ICM Spa (Vicenza) und MAEG Costruzioni Spa (Vazzola) mit einem Auftragsvolumen von 133 Millionen Euro; die ASFINAG nannte im September 2018 die Verkehrsfreigabe für 2023.
Den Zuschlag für den ersten Bauabschnitt der A 26 Linzer Autobahn erhielt jetzt die österreichisch-italienische Arbeitsgemeinschaft der Firmen f-pile GmBH (Wien), ICM Spa (Vicenza) und MAEG Costruzioni Spa (Vazzola). [...] Das Auftragsvolumen beträgt 133 Millionen Euro und umfasst den Bau der Hängebrücke der A 26 („Westring“) und der Anschlussstellen auf beiden Seiten der Donau. [...] Unter Verkehr geht sie mit den im Berg verlaufenden Auf- und Abfahrten zur B 127 und B 129 im Jahr 2023
-
24. September 2018
Öffentlicher Verkehr und Alternativen
Das Mobilitätsleitbild für die Region Linz ('Kumm steig um', 2018) wurde von den Gremien des Landes Oberösterreich am 24. September 2018 und von der Stadt Linz am 20. September 2018 genehmigt.
Das Vorhaben baut unmittelbar auf dem „Mobilitätsleitbild für die Region Linz“ (herausgegeben 2018 und von den Gremien des Landes Oberösterreich am 24. September 2018 und von der Landeshauptstadt Linz am 20. September 2018 genehmigt) auf.
Erläuterungen zur 15a-Vereinbarung Planung Stadtregionalbahnprojekte Linz
-
27. September 2018
Gerichte und Bescheide
Der VwGH wies am 27.09.2018 (Ro 2018/06/0006, verbunden mit Ro 2018/06/0007 bis 0012) die Revision der Bürgerinitiative und sechs weiterer Personen gegen das BVwG-Erkenntnis vom 21.08.2017 zurück.
Ro 2018/06/0006 bis 0012-7, 27. September 2018 ... über die Revision 1. der Bürgerinitiative g, 2. der Dr. I R, MBA, 3. der K J, 4. des Dr. A J, 5. der Mag. M N, 6. des Dr. A F, 7. des R M ... gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 2017, W143 2017269-2/297E ... Die Revision wird zurückgewiesen.
-
27. September 2018
Gerichte und Bescheide
Die Revisionswerber mussten laut VwGH-Beschluss vom 27.09.2018 dem BMVIT und dem Landeshauptmann von Oberösterreich je 553,20 Euro und der ASFINAG 1.106,40 Euro an Aufwandersatz zahlen.
Die revisionswerbenden Parteien haben zu gleichen Teilen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dem Landeshauptmann von Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von je € 553,20 und der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren des Landeshauptmannes von Oberösterreich wird abgewiesen.
-
27. September 2018
Gerichte und Bescheide
Der VwGH befand 2018 die Begründung des BVwG für nachvollziehbar, wonach für den Südteil der A 26 keine SUP durchzuführen war: Der Südteil stand schon im BStG idF BGBl. I Nr. 50/2002 und Nr. 58/2006, und die Streichung des Nordteils durch BGBl. I Nr. 62/2011 veränderte ihn inhaltlich nicht. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung sah der VwGH darin nicht.
Inhaltlich wurde der Südteil der A 26 dadurch jedoch in keiner Weise verändert.
-
27. September 2018
Gerichte und Bescheide
Der VwGH stellte 2018 klar, dass die Projektwerberin keine alternativen Bauausführungen (konkret für die Donaubrückenquerung) prüfen musste; UVP-G 2000 und UVP-RL verlangen nur Angaben zu den von ihr geprüften Varianten.
§ 1 Abs. 1 Z 3 und Z 4 oder § 6 Abs. 1 Z 2 UVP-G 2000 verlangten ebenso wie Art. 5 Abs. 1 lit. d iVm Anhang IV Z 2 der Richtlinie 2011/92/EU nur Angaben über die vom Projektwerber geprüften Standort- oder Trassenvarianten (UVP-G 2000) bzw. Lösungsmöglichkeiten (Richtlinie 2011/92/EU). Einer Auslegung, wonach die Projektwerberin auch alternative Bauausführungen - fallbezogen betreffend die vorgesehene Brückenquerung (siehe S. 31 der Revision) - zu prüfen habe, steht der klare Wortlaut sowohl des UVP-G 2000 als auch der Richtlinie 2011/92/EU entgegen
-
27. September 2018
Gerichte und Bescheide
Die Revisionswerber brachten laut VwGH vor, das BVwG gehe von einer Überschreitungswahrscheinlichkeit der prognostizierten Verkehrsbelastung von knapp 50 % aus. Der VwGH verwies auf den Verkehrssachverständigen (Stellungnahme vom 12.02.2017): Über- und Unterschreitung des Erwartungswerts seien gleich wahrscheinlich, mit dem vorgeschriebenen Monitoring sei eine Überschreitung sehr unwahrscheinlich.
die Wahrscheinlichkeit der Über- und Unterschreitung des Erwartungswertes sei gleich hoch; bei Berücksichtigung des vorgeschriebenen Monitorings [gemeint wohl: und der darin vorgesehenen kompensatorischen Maßnahmen] sei eine Überschreitung sehr unwahrscheinlich.
-
27. September 2018
Gerichte und Bescheide
Laut Verkehrsministerium sind mit dem VwGH-Beschluss vom 27. September 2018 alle höchstgerichtlichen Verfahren zur A 26 abgeschlossen.
Die danach von Beschwerdeführern eingebrachte Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27. September 2018 zurückgewiesen. Damit sind alle höchstgerichtlichen Verfahren zur A 26 Linzer Autobahn abgeschlossen.
BMIMI: A 26 Linzer Autobahn, Knoten Linz/Hummelhof (A 7) – Anschlussstelle Donau Nord
-
27. September 2018
Umweltverträglichkeitsprüfung
Laut Verkehrsministerium wurde die Revision gegen das BVwG-Erkenntnis vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27. September 2018 zurückgewiesen; damit sind alle höchstgerichtlichen Verfahren zur A 26 abgeschlossen.
Die danach von Beschwerdeführern eingebrachte Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27. September 2018 zurückgewiesen. Damit sind alle höchstgerichtlichen Verfahren zur A 26 Linzer Autobahn abgeschlossen.
-
27. September 2018
Bau und Zeitpläne
Laut BMIMI wurde die Revision gegen das BVwG-Erkenntnis vom VwGH mit Beschluss vom 27. September 2018 zurückgewiesen, womit alle höchstgerichtlichen Verfahren zur A 26 abgeschlossen waren.
Die danach von Beschwerdeführern eingebrachte Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27. September 2018 zurückgewiesen. Damit sind alle höchstgerichtlichen Verfahren zur A 26 Linzer Autobahn abgeschlossen.
-
27. September 2018
EU-Recht und Strategische Prüfung
Der Verwaltungsgerichtshof wies am 27. September 2018 die Revision gegen die A 26 zurück und hielt zur SUP fest, dass der Südteil der A 26 durch die Streichung des Nordteils mit BGBl. I Nr. 62/2011 inhaltlich in keiner Weise verändert worden sei; eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung werde damit nicht aufgezeigt.
Mit BGBl. I Nr. 62/2011 wurde das BStG insofern geändert, als der ursprünglich geplante Nordteil der A 26 aus dessen Verzeichnis 1 gestrichen wurde und der verfahrensgegenständliche Südteil nunmehr an die Bundesstraße B 127 anschließt. Inhaltlich wurde der Südteil der A 26 dadurch jedoch in keiner Weise verändert. ... Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung wird mit dem Vorbringen zur SUP jedenfalls nicht aufgezeigt.
-
27. September 2018
Natur und Stadtgrün
Der Verwaltungsgerichtshof wies mit Beschluss vom 27. September 2018 (Ro 2018/06/0006 bis 0012) die Revision einer Bürgerinitiative und von sechs Personen gegen das BVwG-Erkenntnis zurück, das auch den Naturschutzbescheid des Linzer Bürgermeisters betraf.
Ro 2018/06/0006 bis 0012-7, 27. September 2018 ... über die Revision 1. der Bürgerinitiative g, 2. der Dr. I R ... 7. des R M ... gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 2017, W143 2017269-2/297E ... (belangte Behörden ...: 3. Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz ...) den Beschluss gefasst: Die Revision wird zurückgewiesen.
VwGH, Beschluss Ro 2018/06/0006 bis 0012-7 vom 27. September 2018
-
27. September 2018
Argumente der Befürworter
Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision gegen das BVwG-Erkenntnis zur A 26 mit Beschluss vom 27. September 2018 zurück. Laut Verkehrsministerium sind damit alle höchstgerichtlichen Verfahren zur A 26 abgeschlossen.
Beschluss vom 27. September 2018 zurückgewiesen. Damit sind alle höchstgerichtlichen Verfahren zur A 26 Linzer Autobahn abgeschlossen.
-
27. September 2018
Hintergrund
Der Verwaltungsgerichtshof wies am 27. September 2018 (Ro 2018/06/0006 bis 0012) die Revision von Bürgerinitiative und Anrainern gegen das BVwG-Erkenntnis zur A 26 zurück.
über die Revision 1. der Bürgerinitiative g, 2. der Dr. I R ... gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 2017, W143 2017269-2/297E ... den Beschluss gefasst: Die Revision wird zurückgewiesen.
-
27. September 2018
Hintergrund
Der VwGH wies am 27. September 2018 (Ro 2018/06/0006 bis 0012-7) die Revision der Bürgerinitiative und von sechs Privatpersonen gegen das BVwG-Erkenntnis vom 21. August 2017, W143 2017269-2/297E, zurück.
Ro 2018/06/0006 bis 0012-7, 27. September 2018 [...] über die Revision 1. der Bürgerinitiative g, 2. [...] bis 7. [...] gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 2017, W143 2017269-2/297E [...] den Beschluss gefasst: Die Revision wird zurückgewiesen.
-
27. Oktober 2018
Hintergrund
Die ASFINAG-Projektseite (Snapshot 13.1.2019) nennt für die Zurückweisung der Revision durch den VwGH den 27. Oktober 2018, das Datum des VwGH-Beschlusses ist jedoch der 27. September 2018.
Zwischenzeitlich wurde auch die durch Bürgerinitiative beim Verwaltungsgerichtshof beantragte Revision zur Errichtung der A 26 am 27. Oktober 2018 zurückgewiesen. Somit sind alle höchstgerichtlichen Verfahren rund um den Linzer Westring rechtsgültig abgeschlossen.
ASFINAG, Projektseite A 26 Linzer Autobahn (Webarchiv-Snapshot 13.01.2019)
-
27. Dezember 2018
Argumente der Befürworter
LR Steinkellner (FPÖ) nannte Ende 2018 als Begründung für den Straßen- und ÖV-Ausbau eine erwartete Zunahme um täglich 74.000 Fahrten in den Großraum Linz bis 2030. Der öffentliche Verkehr habe in der Hauptverkehrszeit seine Kapazitätsgrenze nahezu erreicht.
Bis 2030 ist mit einer Zunahme von täglich 74.000 Fahrten in den Großraum Linz zu rechnen. Die Auslastungen des Straßennetzes werden damit weiter ausgereizt. Der öffentliche Verkehr hat in der Hauptverkehrszeit seine Kapazitätsgrenze nahezu erreicht.
Land OÖ: LR Steinkellner: Positive Jahresbilanz im Infrastrukturressort