westring.atBürger:inneninitiative gegen den Bau der A26

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2016

  1. 2016

    Projekt und Bundesstraßengesetz

    Im August 2016 nannte das BMVIT als Zeitplan: Etappe 1 06.07.2015 (Hauptbauarbeiten Donaubrücke ab 2017) bis 2021, Etappe 2 2021–2026, Etappe 3 2027–2029; Verzögerungen gegenüber dem Plan vor dem Spatenstich (Verkehrsfreigabe Donaubrücke 2019) seien durch Beschwerden gegen die Genehmigungsbescheide verursacht.

    Etappe 1: 06.07.2015 (Hauptbauarbeiten Donaubrücke ab 2017) - 2021 Etappe 2: 2021 - 2026 Etappe 3: 2027 - 2029 ... Verzögerungen gegenüber dem vor dem Spatenstich im Jahr 2015 genannten Terminplan für die Bauetappe 1 (Baubeginn 2015, Verkehrsfreigabe Donaubrücke 2019) begründen sich durch die Beschwerden gegen die erstinstanzlichen Genehmigungsbescheide, der teilweise ex lege gegebenen aufschiebenden Wirkung dieser Beschwerden und dem anhängigen Verfahren vor dem BVwG.

    9193/AB XXV. GP, Anfragebeantwortung BMVIT

  2. 2016

    Kosten

    Das Verkehrsministerium nannte im August 2016 als aktuelle Kostenschätzung für das Gesamtprojekt rund 645 Mio. Euro und gab die Gesamtkosten der Spatenstichfeier vom 5. Juli 2015 mit 252.425,63 Euro exklusive MwSt. an, zur Gänze von der ASFINAG getragen.

    Die aktuelle Kostenschätzung beträgt rd. EUR 645 Mio. | Die Gesamtkosten belaufen sich nach Vorliegen der Schlussrechnung auf 252.425,63 EUR exkl. MwSt. | Die Kosten wurden zu 100% von der ASFINAG getragen.

    9193/AB XXV. GP, Anfragebeantwortung BMVIT (Leichtfried) zu 9612/J (Willi, Grüne)

  3. 2016

    Kosten

    Laut Verkehrsministerium (August 2017) entfielen von den Gesamtkosten von rund 645 Mio. Euro netto (ASFINAG-Investitionsprogramm 2017 bis 2022, Version B71, Herbst 2016) rund 31 Prozent auf Abschnitt 1 (Donaubrücke), 54 Prozent auf Abschnitt 2 (Tunnel Freinberg, Unterflurtrasse) und 15 Prozent auf Abschnitt 3 (Westbrücke).

    Nach dem aktuell gültigen Infrastruktur-Investitionsprogramm (IIP) der ASFINAG für die Jahre 2017 - 2022 in der Version B71 (Herbst 2016) teilen sich die Gesamtkosten des Projekts von derzeit rd. EUR 645 Mio. netto wie folgt auf die Realisierungsabschnitte auf: - Abschnitt 1 (Donaubrücke inkl. Anschlussrampen an die B 127 und B 129): rd. 31 % - Abschnitt 2 (Tunnel Freinberg und Unterflurtrasse Waldeggstraße): rd. 54 % - Abschnitt 3 (Westbrücke, Lückenschluss A 7): rd. 15 %

    12803/AB XXV. GP, Anfragebeantwortung BMVIT (Leichtfried) zu 13582/J (Willi, Grüne), 08.08.2017

  4. 2016

    Luft und Lärm

    Laut NO2-Programm 2019 stammen an der Messstelle Linz-Römerberg 82 % der NOx-Belastung aus dem Straßenverkehr (71 % direkt, 5 % Tunnelabluft, der Rest über die Hintergrundbelastung; Modellierung 2016).

    Aufgrund von detaillierteren Modellierungen für das Jahr 2016 beträgt der direkte Anteil des Verkehrs an der Station Römerberg an der NO x-Belastung 71 %, weitere 5 % stammen aus der Tunnelabluft und damit auch aus dem Verkehr (Abbildung 6). 11 % stammen aus der großräumigen Hintergrundbelastung zu der auch wiederum der Verkehr beiträgt. Insgesamt stammen somit 82 % der NOx-Belastung am Römerberg aus dem Straßenverkehr.

    Land OÖ, Programm nach § 9a Abs. 6 IG-L (2019) zur Verringerung der Belastung von Stickstoffdioxid in Linz

  5. 2016

    Luft und Lärm

    Laut NO2-Programm 2019 beschränkten sich die modellierten Grenzwertüberschreitungen nicht auf die Messstelle Römerberg; entlang der betroffenen Straßenabschnitte im dicht verbauten Stadtgebiet lebten etwa 35.000 Personen (Berechnungsjahr 2016).

    Wie Modellrechnungen zeigen, beschränken sich die Grenzwertüberschreitungen nicht auf den Bereich um die Messstelle Römerberg. Betroffen sind alle Straßenabschnitte mit hoher Verkehrsbelastung insbesondere im dicht verbauten Stadtgebiet. Entlang dieser Straßenabschnitte leben etwa 35.000 Personen.

    Land OÖ, Programm nach § 9a Abs. 6 IG-L (2019) zur Verringerung der Belastung von Stickstoffdioxid in Linz

  6. 11. Jänner 2016

  7. 12. Jänner 2016

  8. Februar 2016

    Luft und Lärm

    Die EU-Kommission leitete im Februar 2016 wegen anhaltend zu hoher NO2-Werte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein (Mahnschreiben, 1. Stufe); das vorangegangene EU-Pilot-Verfahren betraf Graz, Oberösterreich ohne Linz, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien.

    Nach einem EU–Pilot–Verfahren 2014 wegen NO2–Grenzwertüberschreitungen in den Jahren 2010 bis 2012 [Fn 105: in Graz, Oberösterreich (ohne Linz), Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien] leitete die Europäische Kommission im Februar 2016 wegen der fortwährend zu hohen NO2–Werte – u.a. in Graz – ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein (Mahnschreiben, 1. Stufe).

    Rechnungshof, Reihe BUND 2021/7: Luftverschmutzung durch Verkehr – ausgewählte Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität (Februar 2021)

  9. 4. Februar 2016

  10. 26. Februar 2016

    Luft und Lärm

    Das NO2-Vertragsverletzungsverfahren wurde am 26.2.2016 eröffnet und betraf unter anderem Oberösterreich ohne den Ballungsraum Linz; der Landesrechnungshof rechnete 2018 mit einer möglichen Erweiterung um den Ballungsraum Linz, eine Klage gegen Österreich war bis dahin nicht eingebracht.

    Gegen Österreich wurde am 26.2.2016 wegen Verstoßes gegen die Luftqualitätsrichtlinie (NO2-Grenzwerte) – unter anderem betreffend Oberösterreich (ohne Ballungsraum Linz) – mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein VVV eröffnet (1. Stufe) ... Für Österreich muss mit der Einleitung der Stufe 2 (und der Erweiterung des VVV um den Ballungsraum Linz) gerechnet werden. Zum Zeitpunkt der Prüfung durch den LRH hatte die EK noch keine Klage gegen Österreich vor dem EuGH eingebracht.

    Oö. Landesrechnungshof, Initiativprüfung Luftgüte in OÖ und Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte, LRH-100000-37/8-2018-ST (April 2018)

  11. 29. Februar 2016

    Gerichte und Bescheide

    Ein Beschwerdeführer teilte dem BVwG am 29.02.2016 mit, die ASFINAG habe unberechtigt mit dem Baustart begonnen, und übermittelte eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft.

    Mit Schreiben vom 29.02.2016 teilte der Beschwerdeführer 1 mit, dass die mitbeteiligte Partei unberechtigter Weise mit dem Baustart begonnen habe und übermittelte eine Sachverhaltsdarstellung sowie eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft.

    BVwG 21.08.2017, W143 2017269-2/297E

  12. 13. Juni 2016

    Natur und Stadtgrün

    Laut BVwG-Sachverständigem brütet der außeralpine Wanderfalkenbestand in Oberösterreich seit etwa 2001 und besteht aus wenigen Brutpaaren, nicht aus einer abgegrenzten Population.

    Da es sich beim außeralpinen Brutbestand nicht um eine Population, also eine abgegrenzte Fortpflanzungsgemeinschaft, handelt, sondern um einen Bestand aus wenigen Brutpaaren, die seit etwa 2001 im gegenständlichen außeralpinen Raum brüten

    BVwG, Erkenntnis W143 2017269-2/297E vom 21.08.2017

  13. 14. Juni 2016

    Luft und Lärm

    Laut dem vom BVwG übernommenen Gutachten verlagern Tunnel- und Einhausungslösungen Schadstoffemissionen nur an die Portale; eine Emissionsreduktion sei nur durch Filterung der Tunnelabluft möglich.

    Grundsätzlich wird dazu im sachverständigen Gutachten vom 14.06.2016 schlüssig festgehalten, dass Tunnel- und Einhausungslösungen die Emissionen von Schadstoffen nicht begrenzen, sondern nur an die Portale verlagern können. Eine Reduktion von Emissionen kann nur durch Filterung der Tunnelabluft erfolgen.

    BVwG, Erkenntnis vom 21.08.2017, W143 2017269-2/297E (A 26 Linzer Autobahn, UVP)

  14. 14. Juni 2016

    Luft und Lärm

    In der Bauphase verbleiben im Bereich Waldeggstraße/Wissensturm trotz Maßnahmen über drei Jahre dem Vorhaben zuordenbare PM10-Zusatzbelastungen von maximal 2,2 µg/m³ (5,5 % des Grenzwerts), die der Sachverständige als geringfügig einstufte.

    Insgesamt werden dort über eine Zeitdauer von 3 Jahren Zusatzbelastungen über 3 % des Grenzwertes für den JMW auftreten, und damit dem Vorhaben zuordenbar sind. Dabei sind die Immissionszunahmen (PM10 JMW) mit max. 2,2 µg/m³ bzw. 5,5 % der Immissionsgrenzwerte als geringfügig einzustufen

    BVwG, Erkenntnis vom 21.08.2017, W143 2017269-2/297E (A 26 Linzer Autobahn, UVP)

  15. 14. Juni 2016

    Luft und Lärm

    Der Luft-Sachverständige stellte im BVwG-Verfahren fest, dass die NOx-Belastung in Linz seit 2005 weitgehend konstant geblieben sei und der Wechsel des Bezugsjahres von 2005 auf 2010 die Senkung der angenommenen nicht verkehrsbedingten NOx-Grundbelastung (von 35 auf 20 µg/m³) nicht rechtfertige; daher wurde eine Bandbreite von 20 bis 35 µg/m³ angesetzt.

    Während die Luftgütemessungen in Linz in den letzten Jahren einen leicht abnehmenden Trend bei der PM10-Belastung zeigen, bleibt die Belastung bei Stickoxiden (NOx) seit 2005 weitgehend konstant. Die Änderung des Bezugsjahres von 2005 auf 2010 rechtfertigt daher nicht die Verringerung der Annahme der Grundbelastung. ... Hier scheint die Angabe einer Bandbreite (20 - 35 µg/m³) für den nicht verkehrsbedingten Anteil am JMW von NOx angemessener, als die Annahme eines Einzelwertes.

    BVwG, Erkenntnis vom 21.08.2017, W143 2017269-2/297E (A 26 Linzer Autobahn, UVP)

  16. 14. Juni 2016

    Luft und Lärm

    Das BVwG übernahm die Einschätzung, dass das Untersuchungsgebiet der A26 mit 11 betrachteten Messstellen der hinsichtlich Luftqualität bestdokumentierte Bereich in Österreich sei.

    Lt. IG-L-MKV 2012 sind zur Kontrolle der Luftqualität 6 Messstellen in ganz Linz erforderlich, zur Beurteilung der Vorbelastung im Untersuchungsraum A 26 wurden für einen Teilbereich von Linz dagegen 11 Messstellen betrachtet. Damit ist der Untersuchungsraum für die A 26 der hinsichtlich Luftqualität bestdokumentierte Bereich in Österreich.

    BVwG, Erkenntnis vom 21.08.2017, W143 2017269-2/297E (A 26 Linzer Autobahn, UVP)

  17. 24. Juni 2016

    Luft und Lärm

    Laut Lärm-Gutachten im BVwG-Verfahren sind im Untersuchungsbereich Süd mehr als 400 Wohnungen, im Bereich Nord (Donaubrücke) 12 Wohnungen bzw. Einzelwohnobjekte betroffen; im Süden verbleiben nach L-SMA und bis zu 8 m hohen Lärmschutzwänden Fassaden über den BStLärmIV-Grenzwerten, für die objektseitiger Schutz zulässig ist.

    Gegenüber mehr als 400 betroffenen Wohnungen im Untersuchungsbereich Süd sind im Untersuchungsbereich Nord 12 Wohnungen bzw. Einzelwohnobjekte betroffen. ... nach Durchführung dieser Maßnahme weitere Fassadenabschnitte über den Grenzwerten der BStLärmIV verbleiben. Die ... Lärmschutzwände von bis zu 8 m Höhe entsprechen dem Stand der Technik. ... wird die Ergänzung der straßenseitigen Maßnahmen durch objektseitige Maßnahmen zur Erreichung der Grenzwerte nach BStLärmIV zulässig.

    BVwG, Erkenntnis vom 21.08.2017, W143 2017269-2/297E (A 26 Linzer Autobahn, UVP)

  18. 24. Juni 2016

    Luft und Lärm

    Der Lärm-Sachverständige hielt 2016 fest, dass die Geschwindigkeitsreduktion auf der Donaubrücke auf 60 km/h bereits durchgeführt sei und weitere Reduktionen wegen des flacher werdenden Zusammenhangs zwischen Lärmemission und Geschwindigkeit sehr begrenzt wirken; Lärmschutzwände auf der Donaubrücke bewirken für die betroffenen Adressen nördlich der Donau aufgrund der Ausbreitungsbedingungen keine maßgebliche Schutzwirkung.

    Eine weitere Maßnahme zur Minderung ist eine Reduktion der zulässigen Geschwindigkeit. Diese ist mit 60 km/h bereits durchgeführt, weitere Reduktionen sind durch den flacher werdenden Zusammenhang zwischen Lärmemissionen und Geschwindigkeit sehr begrenzt.

    BVwG, Erkenntnis vom 21.08.2017, W143 2017269-2/297E (A 26 Linzer Autobahn, UVP)

  19. August 2016

    Bau und Zeitpläne

    Laut BMVIT (August 2016) war vor dem Spatenstich 2015 für die Bauetappe 1 Baubeginn 2015 und Verkehrsfreigabe der Donaubrücke 2019 genannt worden; die Verzögerungen begründete das Ministerium mit den Beschwerden gegen die Genehmigungsbescheide, deren teils aufschiebender Wirkung und dem anhängigen BVwG-Verfahren.

    Verzögerungen gegenüber dem vor dem Spatenstich im Jahr 2015 genannten Terminplan für die Bauetappe 1 (Baubeginn 2015, Verkehrsfreigabe Donaubrücke 2019) begründen sich durch die Beschwerden gegen die erstinstanzlichen Genehmigungsbescheide, der teilweise ex lege gegebenen aufschiebenden Wirkung dieser Beschwerden und dem anhängigen Verfahren vor dem BVwG.

    9193/AB XXV. GP vom 17.08.2016 zu 9612/J

  20. August 2016

    Bau und Zeitpläne

    Stand August 2016 waren laut BMVIT folgende Termine vorgesehen: Etappe 1 von 06.07.2015 (Hauptbauarbeiten Donaubrücke ab 2017) bis 2021, Etappe 2 2021 bis 2026, Etappe 3 2027 bis 2029; die Vollverkehrsfreigabe wurde für 2029 angestrebt.

    Etappe 1: 06.07.2015 (Hauptbauarbeiten Donaubrücke ab 2017) - 2021 Etappe 2: 2021 - 2026 Etappe 3: 2027 - 2029 [...] Eine Verkehrsfreigabe der 3. Umsetzungsetappe (Westbrücke = "Vollverkehrsfreigabe" im Sinne der Anfrage) wird für das Jahr 2029 angestrebt.

    9193/AB XXV. GP vom 17.08.2016 zu 9612/J

  21. 17. August 2016

    Hintergrund

    Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte die Beschwerden gegen den UVP-Bescheid vom 22.12.2014 am 17., 18., 19., 23., 24. und 25. August 2016; das Erkenntnis W143 2017269-2 erging am 21.08.2017.

    Vom Bundesverwaltungsgericht wurden am 17., 18. und 19.08.2016 sowie am 23., 24. und 25.08.2016 sämtliche anhängigen Beschwerden ... gegen den Bescheid des BMVIT vom 22.12.2014

    BVwG, Erkenntnis vom 21.08.2017, W143 2017269-2/297E

  22. 25. August 2016

    Gerichte und Bescheide

    Die mündliche Beschwerdeverhandlung vor dem BVwG fand am 17., 18., 19., 23., 24. und 25.08.2016 statt; am 25.08.2016 änderte die ASFINAG das Projekt dahin, dass lärmmindernder Splittmastixasphalt (L-SMA) im gesamten Baulosbereich inklusive Rampen aufgebracht wird.

    Vom Bundesverwaltungsgericht wurden am 17., 18. und 19.08.2016 sowie am 23., 24. und 25.08.2016 sämtliche anhängigen Beschwerden ... gemeinsam in eine mündliche Verhandlung genommen. ... Im Zuge der Verhandlung am 25.08.2016 wurde von der mitbeteiligten Partei eine Projektänderung des gegenständlichen Bundesstraßenvorhabens dahingehend vorgenommen, dass L-SMA im gesamten Baulosbereich der Trasse der A 26 inklusive Rampen aufgebracht wird.

    BVwG 21.08.2017, W143 2017269-2/297E

  23. 25. August 2016

    Umweltverträglichkeitsprüfung

    Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte alle Beschwerden am 17., 18., 19., 23., 24. und 25. August 2016 gemeinsam; am 25.08.2016 änderte die ASFINAG das Projekt und sagte lärmmindernden Splittmastixasphalt (L-SMA) auf der ganzen Trasse samt Rampen zu.

    sämtliche anhängigen Beschwerden der im Spruch genannten Personen bzw. Bürgerinitiativen gegen den Bescheid des BMVIT vom 22.12.2014 [...] sowie gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 21.04.2015 [...] und gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 17.06.2015 [...] gemeinsam in eine mündliche Verhandlung genommen. [...] Im Zuge der Verhandlung am 25.08.2016 wurde von der mitbeteiligten Partei eine Projektänderung des gegenständlichen Bundesstraßenvorhabens dahingehend vorgenommen, dass L-SMA im gesamten Baulosbereich der Trasse der A 26 inklusive Rampen aufgebracht wird.

    BVwG, Erkenntnis vom 21.08.2017, W143 2017269-2/297E

  24. 25. August 2016

    Luft und Lärm

    Mit Projektänderung vom 25.08.2016 sah die Projektwerberin lärmmindernden Splittmastixasphalt (L-SMA) für den gesamten Baulosbereich der A 26 inklusive Rampen vor; die Auflage 2.8a schreibt L-SMA nach RVS 04.02.11 für die Fahrbahndecke vom Lückenschluss zur A 7 bis einschließlich zum Knoten Bahnhof vor.

    unter Berücksichtigung der Projektänderung vom 25.08.2016 (Aufbringung des lärmmindernden SplitMastixAsphalt [L-SMA] im gesamten Baulosbereich der Trasse der A 26 inklusive Rampen)

    BVwG, Erkenntnis vom 21.08.2017, W143 2017269-2/297E (A 26 Linzer Autobahn, UVP)

  25. 19. September 2016

    Hintergrund

    Das BVwG ordnete am 19.09.2016 auf Antrag der Beschwerdeführer an, dass die ASFINAG Quell- und Ziel-Verkehrsmatrizen sowie Emissionsfaktoren (Rohdaten) herausgibt; die ASFINAG legte am 10.10.2016 die Ziel- und Quellmatrizen sowie Luftdaten vor.

    Die ASFINAG legte dem BVwG am 10.10.2016 die Ziel- und Quellmatrizen sowie Luftdaten vor.

    10747/AB XXV. GP vom 15.02.2017, Anfragebeantwortung BMVIT (Leichtfried) zu 11161/J

  26. 24. November 2016

    Gerichte und Bescheide

    Das BVwG wies am 24.11.2016 (W143 2017269-2/208Z) den Antrag der ASFINAG ab, die Quell- und Ziel-Verkehrsmatrizen von der Akteneinsicht auszunehmen, weil kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse bestand.

    Der Antrag der mitbeteiligten Partei vom 10.10.2016, das Bundesverwaltungsgericht möge die von der mitbeteiligten Partei vorgelegten Datenträger bezüglich der Quell- und Zielmatrizen von der Akteneinsicht ausnehmen, wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2016, W143 2017269-2/208Z, abgewiesen, da für das Bundesverwaltungsgericht belegt wurde, dass kein berechtigtes Interesse der mitbeteiligten Partei an einer Geheimhaltung der Quell- und Zielmatrizen besteht.

    BVwG 21.08.2017, W143 2017269-2/297E

  27. 12. Dezember 2016

    Hintergrund

    Die OÖN berichteten im Dezember 2016, die UVP zum Westring sei nach einer Rekorddauer und mehr als 11.000 Einwendungen abgeschlossen worden; das BVwG habe die ASFINAG verpflichtet, den Gegnern die Rohdaten der Verkehrsberechnungen vorzulegen.

    Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) war zwar abgeschlossen – nach einer Rekorddauer und mehr als 11.000 Einwendungen. ... Die Asfinag muss auf Anordnung des Gerichts die Rohdaten für ihre Verkehrsberechnungen ihren Gegnern zur Prüfung vorlegen.

    OÖN, Westring: Empörung nach neuerlicher Verzögerung (Staudinger, Fehringer, Stammler)

  28. 2016 bis 2021

    Öffentlicher Verkehr und Alternativen

    Laut Rechnungshof kostete die Netzerweiterung der Straßenbahnlinien 3 und 4 in Linz (Verlängerung nach Traun) 72,20 Mio. Euro.

    Die Netzerweiterung der Linien 3 und 4 in Linz kostete 72,20 Millionen Euro.

    Rechnungshof, Presseinformation zum Bericht 'Straßenbahnprojekte Graz, Innsbruck, Linz' vom 24. März 2023