westring.atBürger:inneninitiative gegen den Bau der A26

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2002

  1. 2002

    Umweltverträglichkeitsprüfung

    Für die Aufnahme der A 26 in das Verzeichnis 1 des Bundesstraßengesetzes 2002 musste keine Strategische Prüfung im Verkehrsbereich durchgeführt werden, weil das SP-V-Gesetz erst 2005 in Kraft trat.

    14 Da die A 26 im Jahr 2002 in das Verzeichnis 1 des BStG 1971 aufgenommen worden war, das SP–V–Gesetz aber erst im Jahr 2005 in Kraft trat, musste damals (2002) für die A 26 keine Strategische Prüfung im Verkehrsbereich durchgeführt werden.

    Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  2. 2002

    Projekt und Bundesstraßengesetz

    Der Rechnungshof hielt fest, dass die Aufnahme der A 26 in das Verzeichnis 1 des BStG die Zuständigkeit vom Land Oberösterreich an die ASFINAG übertrug und damit auch die Finanzierungsverantwortung auf den Bund überging.

    9.2 Der RH zeigte auf, dass die Aufnahme der A 26 in das Verzeichnis 1 des BStG (Bundesautobahnen) zu einer Übertragung der Zuständigkeit vom Land Oberösterreich an die ASFINAG führte. Damit ging auch die Finanzierungsverantwortung auf den Bund über.

    Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  3. 2002

    Projekt und Bundesstraßengesetz

    Laut BMVIT war der Westring bis 2002 ein Projekt des Landes Oberösterreich, das im Variantenvergleich 2001 als Bundesstraße entworfen worden war; nach der Übertragung an die ASFINAG nahm das Land OÖ weiterhin die Projektleitung im Auftrag der ASFINAG wahr, und ab April 2002 waren die Planungsrichtwerte der Kategorie Autobahn anzuwenden.

    Bis zum Jahr 2002 war der Westring Linz ein Projekt des Landes Oberösterreich. Mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz vom 29. März 2002 wurde der Westring Linz, der im Rahmen des Variantenvergleiches (2001) als Bundesstraße entworfen worden war, als Autobahnneubauabschnitt in das hochrangige Straßennetz übernommen und in die Zuständigkeit der ASFINAG übertragen. Die Projektleitung wurde weiterhin vom Land Oberösterreich im Auftrag der ASFINAG wahrgenommen. Bei der weiteren Entwicklung des Vorprojektes waren daher ab April 2002 die Planungsrichtwerte der Kategorie Autobahn anzuwenden

    4417/AB XXIV. GP, Anfragebeantwortung BMVIT (Zukunft des Linzer Westringes)

  4. 2002

    Planungsgeschichte

    Im Gegenzug zur Aufnahme der A 26 in das hochrangige Netz wurde die B 309 Steyrer Straße zwischen Enns (Knoten A 1) und Steyr, die die GSD-Studie als hochrangig festgelegt hatte, aus dem hochrangigen Netz entfernt.

    Im Gegenzug wurde die B 309 Steyrer Straße, welche in der GSD–Studie als hochrangige Strecke festgelegt worden war, im Abschnitt zwischen Enns (Knoten A 1) und Steyr aus dem hochrangigen Netz entfernt.

    Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  5. 2002

    Planungsgeschichte

    Kern des Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes 2002 war die Übertragung aller Bundesstraßen B in die vollständige Verantwortung der Länder ab 1. April 2002; Autobahnen und Schnellstraßen blieben als Mautstraßen bei der ASFINAG.

    Bund und Länder haben sich daher nach langen Verhandlungen darauf geeinigt, alle Bundesstraßen B in die vollständige Verantwortung der Länder zu übertragen. ... Die verbleibenden Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen werden als Mautstraßen von der ASFINAG betreut. ... Ab dem 1. April 2002 werden die Bundesstraßen B in die vollständige Verantwortung der Länder übertragen.

    1023 d.B. XXI. GP, Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 599/A (Bundesstraßen-Übertragungsgesetz)

  6. 2002

    Planungsgeschichte

    Der Rechnungshof hielt fest, dass die Aufnahme der A 26 in das Verzeichnis 1 des BStG die Zuständigkeit vom Land Oberösterreich auf die ASFINAG übertrug und damit auch die Finanzierungsverantwortung auf den Bund überging.

    9.2 Der RH zeigte auf, dass die Aufnahme der A 26 in das Verzeichnis 1 des BStG (Bundesautobahnen) zu einer Übertragung der Zuständigkeit vom Land Oberösterreich an die ASFINAG führte. Damit ging auch die Finanzierungsverantwortung auf den Bund über.

    Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  7. 2002

    Rechnungshof

    Eine Strategische Prüfung im Verkehrsbereich war bei Aufnahme der A 26 ins Bundesstraßengesetz 2002 nicht vorgeschrieben, weil das SP-V-Gesetz erst 2005 in Kraft trat.

    Da die A 26 im Jahr 2002 in das Verzeichnis 1 des BStG 1971 aufgenommen worden war, das SP–V–Gesetz aber erst im Jahr 2005 in Kraft trat, musste damals (2002) für die A 26 keine Strategische Prüfung im Verkehrsbereich durchgeführt werden.

    Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  8. 2002

    Rechnungshof

    Eine vom Land 2002 erstellte systemische Analyse ergab für 2015 einen Modal Split ÖV/MIV von 16/84 bei Westring allein, 30/70 bei Umsetzung des Nahverkehrsprogramms allein und 25/75 bei Westring plus Nahverkehrsprogramm (Bestand 2000: 24/76).

    Das Land Oberösterreich ließ im Jahr 2002 eine systemische Analyse erstellen ... Tabelle 9: Bestand 2000 ... 24/76; Bestand ohne Ausbaumaßnahmen 2015 ... 21/79; Nahverkehrsprogramm ab 2015 ... 30/70; Westring ab 2015 ... 16/84; Westring + Nahverkehrsprogramm ab 2015 ... 25/75

    Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  9. 2002

    EU-Recht und Strategische Prüfung

    Der Rechnungshof hielt in einer Fußnote fest, dass für die A 26 bei ihrer Aufnahme in das BStG 1971 im Jahr 2002 keine Strategische Prüfung durchgeführt werden musste, weil das SP-V-Gesetz erst 2005 in Kraft trat.

    14 Da die A 26 im Jahr 2002 in das Verzeichnis 1 des BStG 1971 aufgenommen worden war, das SP–V–Gesetz aber erst im Jahr 2005 in Kraft trat, musste damals (2002) für die A 26 keine Strategische Prüfung im Verkehrsbereich durchgeführt werden.

    Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  10. 2002

    Hintergrund

    Laut einer vom Land OÖ 2002 beauftragten Systemanalyse liegt der ÖV-Anteil 2015 bei 30 % mit Nahverkehrsprogramm allein, bei 16 % mit Westring allein und bei 25 % mit beidem (Bestand 2000: 24 %).

    Bestand 2000 ... 24/76; Nahverkehrsprogramm ab 2015 ... 30/70; Westring ab 2015 ... 16/84; Westring + Nahverkehrsprogramm ab 2015 ... 25/75 | Das Land Oberösterreich ließ im Jahr 2002 eine systemische Analyse erstellen

    Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  11. 2002

    Hintergrund

    Laut Statuserhebung des Landes OÖ überschritten 2002 mehrere Messstellen im Ballungsraum Linz die damals zulässigen 35 PM10-Überschreitungen; der darauf erlassene Maßnahmenplan (LGBl. Nr. 115/2003) betraf die voestalpine Stahl Linz.

    Nachdem im Jahr 2002 an mehreren Messstellen im Ballungsraum Linz mehr als die zulässige Anzahl von 35 Überschreitungen des Grenzwerts für den PM10-Tagesmittelwert auftraten, wurde im Jahr 2003 eine Statuserhebung erstellt und in der Folge ein Maßnahmenplan erlassen (... LGBL. Nr. 115/2003). Die in dieser Verordnung enthaltenen Maßnahmen betreffen die voestalpine Stahl Linz

    Amt der Oö. Landesregierung, Statuserhebung gemäß IG-L für PM10 im Jahr 2003

  12. 2002

    Hintergrund

    Laut Wortmeldung von GR Lenger im Gemeinderat am 25.11.2010 wurden Lifteinbauten Waldeggstraße 81-87 im Jahr 2002 von der Stadt mit etwas mehr als 125.000 Euro und vom Land mit 135.000 Euro gefördert, die Sanierung inkl. Fassaden vom Land mit 177.000 Euro.

    Dann wurden im Jahr 2002 in Häuser Lifte eingebaut, in den Objekten Waldeggstraße 81, 83, 85 und 87. Da gab es eine Förderung von der Stadt um etwas mehr als 125.000 Euro, das Land förderte diese Lifteinbauten mit 135.000 Euro. Die Sanierung der Gebäude – es wurden auch die Fassaden saniert – wurde vom Land mit insgesamt 177.000 Euro gefördert

    Wortprotokoll der 11. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 25. November 2010

  13. Jänner 2002

    Planungsgeschichte

    Das BMVIT bestätigte im Jänner 2002 die Nachvollziehbarkeit der Variantenauswahl und hielt es für zweckmäßig, Überlegungen zur Gesamtkonzeption des Verkehrssystems unter Berücksichtigung aller Verkehrsmodi anzustellen.

    In seiner Stellungnahme vom Jänner 2002 bestätigte das BMVIT die Nachvollziehbarkeit der Variantenauswahl. Es erschien der Behörde zweckmäßig, Überlegungen hinsichtlich der Gesamtkonzeption des Verkehrssystems unter Berücksichtigung aller Verkehrsmodi anzustellen.

    Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  14. Jänner 2002

    Planungsgeschichte

    Im Generalverkehrsplan Österreich 2002 wurde auf Vorschlag des Landes Oberösterreich (ursprünglich als 'B 139 Westring Linz') die 'A 26 Linzer Autobahn (Westring Linz)' als Teil des Pyhrn-Korridors mit einer geschätzten Investitionssumme von rd. 225 Mill. EUR in das Paket 1 aufgenommen.

    Im Zuge der Erstellung des Generalverkehrsplanes Österreich 2002 (GVP–Ö) schlug das Land Oberösterreich die Aufnahme der Strecke „B 139 Westring Linz“ als Ergänzung zum hochrangigen Straßennetz vor. Als Teil des Pyhrn–Korridors wurde sie im hochrangigen Straßennetz mit der Bezeichnung „A 26 Linzer Autobahn (Westring Linz)“ und mit einer geschätzten Investitionssumme von rd. 225 Mill. EUR in das Paket 1[2] aufgenommen.

    Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  15. Jänner 2002

    Rechnungshof

    Im Generalverkehrsplan Österreich 2002 stand die A 26 mit Gesamtkosten von 225,3 Mio. EUR.

    Jänner 2002: Aufnahme der A 26 in den Generalverkehrsplan Österreich 2002 (GVP–Ö) mit der Bezeichnung „A 26: Linzer Autobahn (Westring Linz)“ mit Gesamtkosten von 225,3 Mill. EUR

    Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  16. Jänner 2002

    Kosten

    Im Generalverkehrsplan Österreich 2002 wurde die A 26 Linzer Autobahn (Westring Linz) mit einer geschätzten Investitionssumme von rund 225 Mio. Euro (laut RH-Chronologie 225,3 Mio. Euro, Jänner 2002) in das Paket 12 aufgenommen.

    Als Teil des Pyhrn–Korridors wurde sie im hochrangigen Straßennetz mit der Bezeichnung „A 26 Linzer Autobahn (Westring Linz)“ und mit einer geschätzten Investitionssumme von rd. 225 Mill. EUR in das Paket 12 aufgenommen.

    Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  17. Jänner 2002

    Hintergrund

    Im Generalverkehrsplan Österreich vom Jänner 2002 war die gesamte A 26 'Linzer Autobahn (Westring Linz)' mit Gesamtkosten von 225,3 Mio. Euro angesetzt.

    Aufnahme der A 26 in den Generalverkehrsplan Österreich 2002 (GVP–Ö) mit der Bezeichnung „A 26: Linzer Autobahn (Westring Linz)“ mit Gesamtkosten von 225,3 Mill. EUR

    Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  18. Jänner 2002

    Hintergrund

    Laut Rechnungshof wurde die A 26 im Jänner 2002 in den Generalverkehrsplan Österreich mit Gesamtkosten von 225,3 Mio. Euro (Nord- und Südteil) aufgenommen. Das bestätigt die Westring.at-Angabe von 225 Mio. Euro im Jahr 2002.

    Jänner 2002: Aufnahme der A 26 in den Generalverkehrsplan Österreich 2002 (GVP–Ö) mit der Bezeichnung „A 26: Linzer Autobahn (Westring Linz)“ mit Gesamtkosten von 225,3 Mill. EUR

    Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  19. Jänner 2002

    Hintergrund

    Die Variantenuntersuchung vom Juli 2001 schätzte die Kosten für den gesamten Westring (A 26 Nord und Süd) auf rd. 214,6 Mio. EUR; im Generalverkehrsplan Österreich vom Jänner 2002 stand die A 26 mit Gesamtkosten von 225,3 Mio. EUR.

    Varianten- untersuchung Juli 2001 172,1 42,5 214,6 ... Generalverkehrsplan Jänner 2002 225,3 ... Aufnahme der A 26 in den Generalverkehrsplan Österreich 2002 (GVP–Ö) mit der Bezeichnung „A 26: Linzer Autobahn (Westring Linz)“ mit Gesamtkosten von 225,3 Mill. EUR

    Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  20. Jänner 2002

    Hintergrund

    Im Generalverkehrsplan Österreich vom Jänner 2002 wurde die gesamte A 26 (Nord und Süd) mit Gesamtkosten von 225,3 Mio. EUR geführt, ohne ausgewiesene Preisgleitung.

    Aufnahme der A 26 in den Generalverkehrsplan Österreich 2002 (GVP–Ö) ... mit Gesamtkosten von 225,3 Mill. EUR ... Generalverkehrsplan Jänner 2002 ... 225,3 (Fußnote 1: Die Preisgleitung wurde in der Kostenschätzung nicht ausgewiesen.)

    Rechnungshof, Bericht Bund 2012/10, A 26 Linzer Autobahn (Westring)

  21. 31. Jänner 2002

    Planungsgeschichte

    Der Initiativantrag 599/A der Abgeordneten Hermann Böhacker und Günter Stummvoll zum Bundesstraßen-Übertragungsgesetz wurde am 31. Jänner 2002 eingebracht und enthielt bereits die A 26 Linzer Autobahn Knoten Hummelhof (A 7) – Knoten Urfahr (A 7).

    Eingelangt am: 31.01.2002 ... der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll ... A 26 Linzer Autobahn Knoten Hummelhof (A 7) - Knoten Urfahr (A 7)

    599/A XXI. GP, Antrag Böhacker, Stummvoll betreffend Bundesstraßen-Übertragungsgesetz

  22. 28. Februar 2002

    Planungsgeschichte

    Der Nationalrat beschloss das Bundesstraßen-Übertragungsgesetz (mit Aufnahme der A 26) am 28. Februar 2002 in dritter Lesung mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und ÖVP gegen die Stimmen der Grünen; der Bundesrat erhob am 14. März 2002 keinen Einspruch.

    28.02.2002 95. Sitzung des Nationalrates: Gesetzesvorschlag in dritter Lesung angenommen Dafür: SPÖ, F, ÖVP, dagegen: GRÜNE Protokoll: S. 189 ... 14.03.2002 685. Sitzung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, angenommen mehrstimmig

    Parlament: Bundesstraßen-Übertragungsgesetz (599/A), XXI. GP, Verfahrensübersicht

  23. 29. März 2002

    Projekt und Bundesstraßengesetz

    Mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz (BGBl. I Nr. 50/2002, ausgegeben am 29. März 2002) wurde die A 26 Linzer Autobahn mit der Strecke „Knoten Hummelhof (A 7) – Knoten Urfahr (A 7)“ in das Verzeichnis 1 (Bundesautobahnen) des Bundesstraßengesetzes 1971 aufgenommen.

    Jahrgang 2002 Ausgegeben am 29. März 2002 Teil I / 50. Bundesgesetz: Bundesstraßen-Übertragungsgesetz ... „Verzeichnis 1 Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) ... A 26 Linzer Autobahn Knoten Hummelhof (A 7) – Knoten Urfahr (A 7)

    BGBl. I Nr. 50/2002 Bundesstraßen-Übertragungsgesetz

  24. 29. März 2002

    Hintergrund

    Die A 26 Linzer Autobahn wurde mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz BGBl. I Nr. 50/2002 (ausgegeben am 29. März 2002) mit der Strecke 'Knoten Hummelhof (A 7) – Knoten Urfahr (A 7)' in das BStG aufgenommen.

    A 26 Linzer Autobahn Knoten Hummelhof (A 7) – Knoten Urfahr (A 7)

    BGBl. I Nr. 50/2002, Bundesstraßen-Übertragungsgesetz

  25. 29. März 2002

    Hintergrund

    Mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz, BGBl. I Nr. 50/2002 (ausgegeben am 29. März 2002), wurde die A 26 Linzer Autobahn mit der Strecke 'Knoten Hummelhof (A 7) – Knoten Urfahr (A 7)' in das Verzeichnis der Bundesstraßen aufgenommen.

    A 26 Linzer Autobahn Knoten Hummelhof (A 7) – Knoten Urfahr (A 7)

    BGBl. I Nr. 50/2002 Bundesstraßen-Übertragungsgesetz

  26. 1. April 2002

    Projekt und Bundesstraßengesetz

    Die Verzeichnisse des BStG 1971 in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2002 (und damit die Aufnahme der A 26) traten am 1. April 2002 in Kraft.

    25. Im § 34 wird folgender Abs. 3 angefügt: „(3) Die §§ 2, 3, 4, 7, 8, 11, 12, 15, 21, 25 bis 28, 34b und 35 sowie die Verzeichnisse in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2002 treten am 1. April 2002 in Kraft.

    BGBl. I Nr. 50/2002 Bundesstraßen-Übertragungsgesetz

  27. 1. April 2002

    Planungsgeschichte

    Mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz (BGBl. I Nr. 50/2002, ausgegeben am 29. März 2002) wurde die 'A 26 Linzer Autobahn' mit der Strecke Knoten Hummelhof (A 7) – Knoten Urfahr (A 7) in das Verzeichnis 1 (Bundesautobahnen) des BStG 1971 aufgenommen; die Verzeichnisse in dieser Fassung traten am 1. April 2002 in Kraft.

    Ausgegeben am 29. März 2002 ... 50. Bundesgesetz: Bundesstraßen-Übertragungsgesetz ... „(3) Die §§ 2, 3, 4, 7, 8, 11, 12, 15, 21, 25 bis 28, 34b und 35 sowie die Verzeichnisse in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2002 treten am 1. April 2002 in Kraft. ... „Verzeichnis 1 Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) ... A 26 Linzer Autobahn Knoten Hummelhof (A 7) – Knoten Urfahr (A 7)

    BGBl. I Nr. 50/2002, Bundesstraßen-Übertragungsgesetz

  28. 2002 bis 2009

    Planungsgeschichte

    Der Rechnungshof hob hervor, dass die Schätzkosten des Vorprojekts für den Teil A 26 Süd von 290,5 Mill. EUR bis zur ASFINAG-Schätzung vom Juni 2009 auf rd. 476,9 Mill. EUR (jeweils ohne Preisgleitung) stiegen, ein Plus von rd. 186,4 Mill. EUR oder rd. 64 %, unter anderem wegen der überaus langen Planungsdauer von rund acht Jahren ab Beginn des Vorprojekts 2002.

    Insbesondere die Schätzkosten des Vorprojekts (Teil A 26 Süd) mit 290,5 Mill. EUR erhöhten sich bis zur ASFINAG–Kostenschätzung vom Juni 2009 auf rd. 476,9 Mill. EUR (in beiden Fällen ohne Preisgleitung). Dies entsprach einer Steigerung von rd. 186,4 Mill. EUR oder rd. 64 %. Die Gründe dafür lagen in den zahlreichen Projektänderungen aufgrund der Komplexität des Vorhabens, in der Änderung von Entwurfsparametern sowie in der überaus langen Planungsdauer von rund acht Jahren ab Beginn der Ausarbeitung des Vorprojekts (2002) bis Ende 2010.

    Bericht des Rechnungshofes Bund 2012/10: A 26 Linzer Autobahn (Westring)