Westring: Grüne beantragen aufschiebende Wirkung und werden auch gegen Lärmschutzverordnung vorgehen

Umfassende Beschwerde wurde fristgerecht eingebracht – Westring laut UVP-Bescheid Zubringer für das Straßennetz und keine Umfahrung
In den kommenden Tagen sollen laut Medienberichten die ersten von tausenden Betroffenen von der Asfinag kontaktiert werden, um sie mit dem Einbau von Lärmschutzfenstern und Schalldämmlüftern vor dem Westring zu „schützen“. Die Grüne Klubobfrau und Mobilitätssprecherin Gerda Lenger dazu: „Schlafen bei offenem Fenster, ein Aufenthalt auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten würde mit dem Bau der A26 für diese Menschen der Vergangenheit angehören. Generell wären die Auswirkungen der Bauarbeiten massiv: 15 Jahre Bauzeit würde zahlreiche nächtliche Sprengungen, zehntausende LKW-Fahrten, Staub, Lärm und unwiderbringliche Zerstörung von Natur und Lebensraum zur Folge haben“, so Lenger.
„Es ist fünf vor zwölf, noch ist das Projekt zu stoppen“ fordert Lenger alle verantwortlichen PolitikerInnen, auf, sich endlich ernsthaft mit dem Projekt auseinander zu setzen:  „Alleine ein kurzer Blick in den UVP-Bescheid zeigt, auf welch wackeligen Fundamenten das Projekt aufgebaut ist: Immer noch verweigern Asfinag und das Ministerium die Offenlegung der Datengrundlagen und Matritzen, auf denen die Berechnungen betreffend Luftschadstoffe, Lärm usw. aufbauen. Nicht einmal der Sachverständige des Ministeriums hat die diesbezüglichen Angaben der Asfinag näher geprüft, denn es ist, wie im Bescheid auf Seite 286 zu lesen ist, „nicht Aufgabe des Sachverständigen, das Verkehrsmodell selbst nachzurechnen oder die Urdaten im Detail zu prüfen.“, so Lenger.  Auch im Protokoll zur mündlichen Verhandlung im Herbst 2013 ist zu diesem Thema auf Seite 203/204 zu lesen: „Auch der Sachverständige für Verkehr hatte diese Basisdaten und Matritzen für das dem UVP-Verfahren zugrunde liegende Projekt „Einreichprojekt Dezember 2088 – Projektänderung Dezember 2011“ nicht.“

Grüne bringen Beschwerde ein und werden gegen Lärmschutzverordnung vorgehen

„Die Spielräume für eine Genehmigungsfähigkeit dieser Autobahn mitten durch die Stadt sind minimal. Eine minimale Änderung der Datengrundlagen würde dieses Kartenhaus auch zum Einsturz bringen“, sieht Lenger in der standhaften Verweigerung der Offenlegung sämtlicher Datengrundlagen und Matrizen einen groben Mangel. „Dieser gravierende Mangel ist unter anderem Teil unserer umfassenden Beschwerde, die fristgerecht vor dem 3. Februar an die zuständige Behörde, das Bundesverwaltungsgericht, übermittelt wurde“, so Lenger. „Ebenso werden wir gegen die vom BMVIT im September 2014 anlassbezogen erlassene Lärmschutzverordnung, die wir als gesetzes- bzw. verfassungswidrig betrachten, vorgehen“.

Die nach 6 Jahren Dauer des UVP-Verfahrens einzig mit dem vor den Wahlen politisch gewünschten Spatenstich begründbare Eile wird auch daran offenbar, dass laut Bescheid noch nicht einmal klar ist, ob die geplanten Tunnels den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards für Gefahrenguttransporte entspreche. „Auch das Faktum, dass erst nach Fertigstellung der Autobahn mittels genauerer Luftgütemessung festgestellt werden soll, ob die Tunnellüftungen mit teuren Filteranlagen nachgerüstet werden müssen, bestätigt die „Erst bauen- dann schauen“-Mentalität, die eines ordentlichen Verfahrens unwürdig ist“, so Lenger.

Westring laut UVP-Bescheid Zubringer für das Straßennetz, keine Umfahrung

Als völlig absurd bezeichnet Lenger auch die Argumentation des UVP-Bescheids, dass „großräumige Alternativen geprüft, jedoch u.a. „wegen, aufwändiger Tunnelstrecken, der Belastung von verbauten Siedlungsräumen sowie der Nichterfassung wesentlicher Ziel- und Quellverkehrsströme“ nicht weiter verfolgt wurden. „Die genannten Alternativen können gar nicht geprüft worden sein“, stellt Lenger fest: „Denn wo konkret wären die Tunnelstrecken noch aufwändiger als in Linz, wo befindet sich dichter verbautes Gebiet als in Linz? Im außerstädtischen Bereichen will man Siedlungsgebiet durch eine Autobahn nicht belasten, aber den LinzerInnen ist diese Belastung zumutbar?  Das beweist, dass der Westring keine Umfahrung ist, sondern, wie im Bescheid auf Seite 176  nachzulesen, „vor allem auch als Zubringer für das übrige Straßennetz dient“,  hofft Lenger auf einen Erfolg der zahlreichen von Betroffenen und BürgerInneninititativen einbrachten Beschwerden und wird weiter dafür kämpfen, dass letztendlich der Erhalt von Umwelt, Natur und Lebensqualität siegen wird.

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