1993
-
17. Mai 1993
Planungsgeschichte
Im Forderungsprogramm des Landes Oberösterreich an den Bund vom 17. Mai 1993 war die B 127a Margarethen-Donaubrücke mit S 275,0 Mio. an 5. Stelle und die B 139 Westtangente mit S 560,0 Mio. an 21. Stelle der Dringlichkeitsstufe 1 gereiht; der B 139 Römerberg-Tunnel stand mit S 190,0 Mio. an 13. Stelle.
5 B 127a Margarethen-Donaubrücke S 275,0 [...] 13 B 139 Römerberg-Tunnel S 190,0 [...] 21 B 139 Westtangente S 560,0
-
17. Mai 1993
Planungsgeschichte
Das Land Oberösterreich bezifferte 1993 das 'Sonderproblem Westtangente Linz' mit S 750,0 Mio. und die Donaubrücke Linz mit S 275,0 Mio.; Stadt und Land wollten die Brücke St. Margarethen nur vertreten, wenn Brücke und Tunnels (Westtangente) möglichst zeitgleich errichtet würden, sonst komme es nur zu einer Verlagerung des Verkehrsproblems von der Rudolfstraße nach Linz.
Sonderproblem Westtangente Linz (S 750,0 Mio.) Donaubrücke Linz (S 275,0 Mio.) Sowohl von der Stadt Linz als auch vom Land Oberösterreich kann der dringend notwendige Bau der Donaubrücke St. Margarethen nur vertreten werden, wenn möglichst zeitgleich bzw. in enger zeitlicher Abfolge Brücke und Tunnels (Westtangente) errichtet werden, sonst kommt es nur zu einer Verlagerung des Verkehrsproblems von der Rudolfstraße in Urfahr nach Linz (Westtangente).
-
17. Mai 1993
Planungsgeschichte
Das Land Oberösterreich erklärte 1993, die Linzer Donaubrücke sei bisher nur deshalb nicht in Dringlichkeitsstufe 1 gereiht gewesen, weil man für dieses Gesamtprojekt von einer ASFINAG-Finanzierung ausgegangen sei.
Die Linzer Donaubrücke war bisher nur deswegen nicht in der Dringlichkeitsstufe 1, weil wir bisher immer bei den Dringlichkeitsreihungen für dieses große Gesamtprojekt von einer ASFINAG-Finanzierung ausgegangen sind.