1983
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9. Februar 1983
Planungsgeschichte
Mit der Bundesstraßengesetznovelle 1983 (BGBl. Nr. 63/1983, ausgegeben am 9. Februar 1983) wurde die neue Bundesstraße B 127a 'Rohrbacher Straße Abzweigung St. Margarethen' mit der Strecke B 127 – Donaubrücke – Linz/St. Margarethen (B 129) ins Bundesstraßengesetz aufgenommen; damit war eine Donaubrücke bei St. Margarethen gesetzlich verankert.
46. In das Verzeichnis 3, Bundesstraßen B, wird eine neue Bundesstraße B 127 a mit der Bezeichnung „Rohrbacher Straße Abzweigung St. Margarethen" aufgenommen. Die Beschreibung der Strecke hat zu lauten: „B 127—Donaubrücke—Linz/St. Margarethen (B 129)."
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1983 bis 1984
Planungsgeschichte
Laut OÖN wurde 1983 nach der Festlegung des Brückenstandorts St. Margarethen von Anrainern in Hopfen- und Sandgasse und Waldeggstraße gegen Bürgermeister Franz Hillinger (SPÖ) protestiert; ein Jahr später stellte die Landesregierung Pläne für die vierte Donaubrücke samt Tunnel durch den Freinberg vor, die am Veto der Stadt scheiterten.
Es vergingen mehr als zehn Jahre, bis 1983 der Standort der geplanten Brücke im Bundesstraßengesetz festgelegt wurde. Die Brücke sollte im Bereich von St. Margarethen erbaut werden, es kam daraufhin aber zu Protesten von Anrainern in der Hopfen- und Sandgasse und in der Waldeggstraße, die sich gegen den damaligen Bürgermeister Franz Hillinger (SP) richteten. Ein Jahr später stellten Verkehrsexperten der oberösterreichischen Landesregierung die Pläne für die vierte Donaubrücke samt einem Tunnel durch den Freinberg vor. Das Projekt scheiterte am Veto der Stadt.