Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Lärmverordnung des BMVIT ist rechtswidrig – Etappensieg für Umwelt und Lebensqualität

Beschwerde gegen Westring erfolgreich – Baubeginn des Westrings 2016 in weite Ferne gerückt

 

Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht die umstrittene Lärmverordnung des bmvit für rechtswidrig erkannt und eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof eingeleitet. Damit wurde die Grundlage für die Errichtung des Linzer Westrings gekippt. Gerda Lenger von der Bürgerinitiative gegen den Bau der A 26 dazu: „Als im September 2014 die damalige Verkehrsministerin Bures die „Bundesstraßen Lärmimmissionsschutzverordnung“ erlassen hat, haben die BürgerInneninitiativen und die Grünen bereits eine Beschwerde eingebracht, dass es sich dabei um eine Anlassgesetzgebung handelt und man damit einen Freibrief für überdimensionierte Autobahnprojekte erstellen lassen wollte. Für uns war und ist diese Verordnung verfassungswidrig.  Ich freue mich, dass das Bundesverwaltungsgericht dieses Husch-Pfusch-Verordnung gekippt hat und gehe davon aus, dass auch der Verfassungsgerichtshof zu dieser Erkenntnis kommt“, so Lenger.

 

Im Zuge des Betriebs der A26/Westring-Autobahn wären über 500 Wohnobjekte bzw. zehntausende Menschen in vielen Ein- und Mehrparteienhäusern direkt den massiven Lärmbelastungen ausgesetzt. „Wir haben im Zuge des Verfahrens jahrelang mehrfach vehement kritisiert, dass man mit dieser mitten durch die Stadt geplanten Autobahn tausende Menschen massiven Lärm- sowie Abgas- und damit Gesundheitsbelastungen aussetzt. Durch die Dauerbeschallung würde ein Verweilen auf Balkonen sowie Vorgärten nicht mehr möglich sein, auch Schlafen beim offenen Fenster wäre unmöglich“.

 

„Die Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts ist ein großer Etappensieg für die Umwelt, den Naturschutz und die Lebensqualität der LinzerInnen. Ein Baubeginn des Westrings 2016 ist damit in weite Ferne gerückt“, so Lenger.
BÜRGERINITIATVE GEGEN DEN BAU DER A26

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